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Geschrieben von Santiago am 26.05.2008, 17:45 Uhr

Frage an Lehrerin am Gymnasium in Bayern, o.T.

Hallo,
ich schreibe zum ersten Mal in diesem Unterforum und hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Es geht um meinen Sohn. Kurz zur Vorgeschichte, er ist 13, am Gymnasium, 7. Klasse, Jahrgangsbester von etwa 100 Kindern, in seinem Leistungsbericht sind in jedem Fach unter Verhalten und Mitarbeit nur Einser.
Heute kommt er heim, sagt er hat einen Verweis bekommen. Ich frage ihn warum?

Er stand zum ersten Gongschlag mit etwa 15 anderen Kindern schon vor der Tür zur nächsten Stunde. Da kam ein Lehrer, hat drei der 15 ausgesucht und Ihnen einen Verweis erteilt.

Meine Fragen sind nun:
1. Ist sein Verhalten als Grund für einen Verweis ausreichend?
2. Falls ja, müssen nicht alle 15 bestraft werden?
3. Was würdet ihr an seiner Stelle bzw. meiner Stelle machen? Lohnt sich ein Gespräch mit Lehrer oder Schulleitung?

vielen Dank für Eure Tipps und Antworten.
LG Santiago

 
7 Antworten:

Re: Frage an Lehrerin am Gymnasium in Bayern, o.T.

Antwort von joy-for-good am 26.05.2008, 19:23 Uhr

Hm, kpomische Geschichte. Also ich bin referendarin in SH, also nicht ganz was du eigentlich gesucht hast, aber vielleicht kann ich dir ja trotzdem helfen.

Ich würde ihn an deiner Stelle nochmal fragen. Sag, dass du es nciht verstehst, ob er dir dass noch mal erklären kann. Falls nicht, auf jeden fall erstmal den Lehrer konsultieren, vielleicht ist ja auch alles ganz anders (gab gar keinen Verweis, sie haben Blödsinn gemacht).
Insgesamt finde ich einen Verweis, für so eine Kleinigkeit übertrieben, wenn da nichts anderes war. Falls es alles so ist, wie dein Sohn sagt, dann hätten meines ERachtens die gleiche ´Strafe bekommen müssen.

PS. auch wenn dein Kleiner sonst ein Musterschüler ist, kann es ja doch vorkommen, dass er auch mal Mist baut, aber wir früher ja auch :-)

Lg
sabrina

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Re: Frage an Lehrerin am Gymnasium in Bayern, o.T.

Antwort von magistra am 26.05.2008, 20:47 Uhr

*grübel* und was war schlimm daran, dass er da beim gongschlag stand???
hatte er gelegenheit, sich beim lehrer zu rechtfertigen? falls nicht, ist der beweis rein rechtlich anfechtbar.
ich würde - ganz sachlich - mal den lehrer fragen, was da gelaufen ist (du hast ja wahrscheinlich eher die version deines sohnes). bzw. warte erst einmal, was im verweis drinsteht, wenn er kommt. dann kannst du damit, ohne ihn zu unterschreiben, zum lehrer gehen und um erklärung bitten.
an der geschichte ist doch irgendwas von irgendwem falsch verstanden worden.

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Re: Frage an Lehrerin am Gymnasium in Bayern, o.T.

Antwort von Santiago am 26.05.2008, 21:05 Uhr

Hallo,
gerne erkläre ich es nochmals genauer. Nach zwei Stunden Unterricht ist Pause. Am Ende der Pause gongt es zum ersten Mal. Da müssen die Kinder dann die Aula verlassen und hoch zu den Klassenräumen gehen. Wenn es das zweite Mal gongt, darf keiner mehr auf den Gängen sein, alle müssen im Klassenzimmer drinnen sein.
Mein Sohn hatte in den ersten beiden Stunden Sport, dieser Lehrer überzog seine Zeit, die Kinder sind dann in der Mitte der Pause hoch und haben ihre Taschen und Sportbeutel vor dem nächsten Klassenzimmer abgestellt. Das Abstellen wird von den Lehrern geduldet.
Dann kam eben dieser spezielle Lehrer, und hat sie runtergeschickt. Sie sind dann alle runtergegangen, bis in den ersten Stock, und da es zu dem Zeitpunkt nur noch eine Minute war bis zum ersten Gong, haben sie dort gewartet. Der spezielle Lehrer kam wieder, hat die drei ausgesucht (da gongte es dann) und sie mussten zum Sekretariat um die Namen zu hinterlassen, wegen dem Verweis.
Also morgen werde ich das wohl schriftlich in Händen halten. Ich finde einfach, egal ob es nun mein Sohn ist oder ein anderer, als Reaktion darauf einen Verweis zu geben schon ein bisschen übertrieben.
LG Santiago

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Re: Frage an Lehrerin am Gymnasium in Bayern, o.T.

Antwort von desireekk am 27.05.2008, 16:45 Uhr

Ich denke: grundsätzlich schon....

Ich würde mich bei Krankenhäusern u. a. Schichtbetrieben (Koch, Hotel, Callcenter, etc.) vorstellen.

Denn grundsätzlich denke ich, daß die meisten Eltern denken, daß es sowieso niemanden gibt....

Viele Grüße

Désirée

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Re: Frage an Lehrerin am Gymnasium in Bayern, o.T.

Antwort von jessy83 am 27.05.2008, 17:39 Uhr

Bin zwar nicht am bayerischen Gymnasium, aber an der Realschule. Nen Verweis kann der Lehrer nicht einfach geben. Der Schüler muss zu diesem Sachverhalt gehört werden, für welchen er bestraft werden soll. Um einen Verweis zu bekommen, da muss man sich bei uns schon echt was leisten (heimlich auf dem Pausenhof Rauchen, oder Beleidigungen zu Lehrern sagen).
Ein Verweis für so n Scheiß ist nicht gerechtfertigt, schon gar nicht, wenn das einmal passiert ist. Würde dein Sohn sich jede Pause gegen die Vorschriften hinwegsetzen oder hätte der Lehrer ihn schon ein paar Mal ermahnt, dann wäre es eventuell gerechtfertigt, aber so nicht. Geh zur Schulleitung und beschwer dich.

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Re: Frage an Lehrerin am Gymnasium in Bayern, o.T.

Antwort von Henni am 27.05.2008, 18:44 Uhr

Hallo

ich denke man kann den schon geben, bin aber nciht aus Bayern. Aber: ich hätte dann ALLEN Schülern einen gegeben*g* oder eben keinem. Aber: man steckt ja nie drin, vielleicht war es da beliebte Katz und Maus Spiel und der Lehrer hat sie schon ermahnt rauszugehen oder es war absichtlich provokativ etc...rein rechtlich ist ein verweis bei Verstößen gegen die Shculordnun auch OHNE Anhörung erlaubt..was soll denn da erhört werden?

Hier mal ein Text zu Bayern:


Ein schriftlicher Verweis ist eine Ordnungsmaßnahme.

Er kann verteilt werden,
1. um Schüler zur Einhaltung der Schulordnung anzuhalten (wenn vorherige Ermahnungen, Missbilligungen und Androhungen vom Schüler immer wieder ignoriert werden)

2. um Schüler zur Befolgung von Anordnungen der Lehrer anzuhalten, die zur Erfüllung des Unterrichts- und Erziehungsauftrages erforderlich sind
(also wenn ein Schüler ständig massiv den Unterricht stört und somit andere am Lernen hindert)

3. wenn ein Schüler Gewalt als Mittel der Auseinandersetzung anwendet oder dazu aufruft.

Also Punkt 1 sicher voll erfüllt. oder?
Und: "Gegen einen schriftlichen Verweis kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen."

Viel Erfolg...denn wie gesagt: dann hätten ihn ALLE bekommen müssen wenn die Situation genau so war...

Henni

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@henni

Antwort von jessy83 am 30.05.2008, 18:17 Uhr

Hier in BY müssen die Schüler gehört werden, immer!

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