Baby und Job

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Geschrieben von Tinai am 09.06.2013, 19:07 Uhr

Du hast vermutlich keine Anwesenheitspflicht stimmts?

Ich nehme nicht an, dass Du als Lehrerin eine Anwesenheitspflicht für Deine gesamte Arbeitszeit in der Schule hast. Richtig?

Insofern könntest Du entspannt so ein Fest auch ab 17 Uhr besuchen und einfach einmal Freizeit von 14-17 Uhr machen. Denn wann Du zu Hause Deinen Unterricht vorbereitest, prüft niemand und schreibt Dir niemand vor.

Das ist der Unterschied zu den meisten Angestelltenverhältnissen, in denen Arbeitszeit=Präsenzzeit ohne freie Zeiteinteilung ist.

Ich finde Deine einstellung etwas elitär, je niedriger der Status der Arbeit ist, desto weniger besteht die Möglichkeit, auch mal früher Schluss zu machen oder zu gleiten. Dann gibt es tatsächlich auch Familien mit mehr als einem Kind und dann werden es ganz schnell 1, 2 oder drei Veranstaltungen kurz hintereinander.

Aber ich stelle fest, ich bin nicht ohne Grund dankbar für die tollen Lehrer bei uns an der Schule, die für ein oder zwei Veranstaltungen im Jahr/Klasse auch mal abends oder samstags da sind. Und die haben sogar Freude dabei!

Gruß Tina

PS: Ich sitze auf der Seite, die frei gibt, wenn Schulveranstaltungen anstehen und das mache ich gerne und die AN springen untereinander und füreinander ein, damit der Betriebsablauf funktioniert. Aber von unseren AN weiß ich, dass das überhaupt nicht selbstverständlich ist.

 
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