Geschrieben von SEAGLD am 07.08.2013, 11:20 Uhr |
Deutliches geringeres Gehalt nach Elternzeit
Der AG muss Dich mit exat den gleichen Bedingungen zurück nehmen die Du vor der EZ hattest, es sei denn es ist bereits schriftlich etwas anderes vereinbart.
Grundsätzlich kann der AG Dir aber, so nicht explizit im Arbeitsvertrag die Tätigkeiten aufgeführt sind - andere Arbeit zuweisen, das Gehalt darf er deswegen aber nicht kürzen.
Auch muss er Dich im Grunde für die 30h zurück nehmen, Du musst nur ggf. nachweisen können dass der Vertrag entsprechend - wenn auch nicht schriftlich - geändert wurde.
Eine Beschäftigung bewirkt grundsätzlich einen Vertrag. Wenn Du also nachweisen kannst das Deine Stunden erhöht wurden, und der AG nicht nachweisen kann dass vereinbart wurde dass dies nur bis zur EZ oder einem Datum xy geht, dann hast Du nach der EZ wieder 30h.
LG Sabine
- Deutliches geringeres Gehalt nach Elternzeit - Gruenhase 07.08.13, 10:07
- Re: Deutliches geringeres Gehalt nach Elternzeit - SEAGLD 07.08.13, 11:20
- Re: Deutliches geringeres Gehalt nach Elternzeit - shinead 07.08.13, 13:24
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