Geschrieben von marijanam79 am 03.02.2015, 21:22 Uhr |
Danke euch vielmals und @speedy
Nochmals danke euch allen!!!
@speedy: ich hoffe, ich hab es kapiert:) also, du empfiehlst mir, wenn überhaupt steuerklassenwechsel, dann frühestens nach mutterschutz, d.h. 8 Wochen nach der Geburt!
Der Bescheid fürs Finanzamt über die Kinderbetreuungskosten für kind 1 läuft auf meinen Namen. Das kann ich aber beim Jugendamt ändern lassen auf meinen Mann.
Du hast geschrieben, für dieses aktuelle jahr besteht kein Handlungsbedarf wegen der Korrektur bei der jahreserklärung. Soll ich jetzt für das aktuelle jahr es bei 4/4 lassen oder nach dem Mutterschutz ändern? Deiner Einschätzung nach :))
Grüssle, Marijana
- Steuerklasse 3 - Frage - marijanam79 03.02.15, 14:01
- Re: Steuerklasse 3 - Frage - Sume76 03.02.15, 14:57
- Re: Steuerklasse 3 - Frage - desireekk 03.02.15, 20:21
- Re: Steuerklasse 3 - Frage - speedy 03.02.15, 20:44
- Danke euch vielmals und @speedy - marijanam79 03.02.15, 21:22
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