Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von marijanam79 am 03.02.2015, 21:22 Uhr

Danke euch vielmals und @speedy

Nochmals danke euch allen!!!

@speedy: ich hoffe, ich hab es kapiert:) also, du empfiehlst mir, wenn überhaupt steuerklassenwechsel, dann frühestens nach mutterschutz, d.h. 8 Wochen nach der Geburt!

Der Bescheid fürs Finanzamt über die Kinderbetreuungskosten für kind 1 läuft auf meinen Namen. Das kann ich aber beim Jugendamt ändern lassen auf meinen Mann.

Du hast geschrieben, für dieses aktuelle jahr besteht kein Handlungsbedarf wegen der Korrektur bei der jahreserklärung. Soll ich jetzt für das aktuelle jahr es bei 4/4 lassen oder nach dem Mutterschutz ändern? Deiner Einschätzung nach :))

Grüssle, Marijana

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.