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Geschrieben von speedy am 03.02.2015, 20:44 Uhr

Steuerklasse 3 - Frage

Hi,
prinzipiell alles richtig so. Ich kann dir allerdings nur empfehlen, die Steuerklassen erst dann zu ändern, wenn der Mutterschutz rum ist, denn leider berechnen viele Firmen auch heute noch das Mutterschutzgeld aus dem fiktiven Gehalt mit dem aktuellen Steuersatz, obwohl eigentlich nur das Netto-Gehalt der Monate vor der MuSchu relevant ist. Das würde dir erhebliche Einbußen bringen, die leider auch keiner rückwirkend erstattet.

Wichtig ist: für das aktuelle Jahr müssen die Steuerklassen nicht geändert werden, die Korrektur erfolgt dann automatisch über die Jahreserklärung - also kein akuter Handlungsbedarf direkt nach der Hochzeit.

Wenn ihr derzeit ähnlich verdient, kann es sich gerade bei EG auch sehr gut rechnen, die betreffenden Steuererklärungen mit getrennter Veranlagung zu machen - denn wo 0,- Eur Einkommen (durch Elternzeit) ist, kann auch keine Progression greifen :) Dann wichtig: Jetzt schon Kinderbetreuungskosten etc. alles vom Mann zahlen lassen, damit die Kosten dort zu 100% wirksam werden und nicht hälftig aufgeteilt.

Gruß, Speedy

 
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