Baby und Job

Baby und Job

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Cana am 19.12.2011, 15:02 Uhr

BITTE nocheinmal-Elternzeit

Hallo ihr lieben,

wer kann mir helfen.
Mein ET ist der 18.03.2011. was schreibe ich nun an meinen AG wenn ich 3 Jahre Elternzeit beantragen möchte und nach 1Jahr wieder TZ arbeiten möchte? Gibt es Vordrucke?

LG Cana

 
8 Antworten:

Re: BITTE nocheinmal-Elternzeit

Antwort von Steffi528 am 19.12.2011, 15:10 Uhr

Ich würde jetzt erst einmal nur ein Jahr beantragen und dann weiter sehen. Du müsstest Dich nur ziemlich schnell nach dem 18.03.2012(???) entscheiden und dann die Anträge stellen.
Wenn Du gleich auf TZ pochst, bist Du in der TZ-Falle.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BITTE nocheinmal-Elternzeit

Antwort von Tinai am 19.12.2011, 15:46 Uhr

Hallo,

Wenn Du jetzt schon weißt, dass Du Drei Jahre in EZ gehen willst, dann solltest Du jetzt zwei Jahre fest beantragen. Das dritte Jahr darfst Du 8 Wochen vor Beginn noch beantragen. Der Empfehlung nur ein Jahr zu beantragen, kann ich mich nicht anschließen. Denn nach einem Jahr kannst Du nicht einfach verlängern.

TZ-antrag solltest Du dann gegen Ende des ersten Jahres stellen. So bleibt Dein Anspruch auf eine VZ-Stelle bis Ende Elternzeit erhalten.

Gruß Tina

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BITTE nocheinmal-Elternzeit

Antwort von Hürem am 19.12.2011, 15:59 Uhr

Auf tz würde ich mich auch nicht festlegen, sonst MUSS du arbeiten. Was machst du wenn du ein problemkind hast. Oder keine betreuung?
Du solltest 2 jHre beantragen, weil 1 Jahr kann man nicht verlängern.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BITTE nocheinmal-Elternzeit

Antwort von SEAGLD am 20.12.2011, 11:50 Uhr

Man kann auch nach einem Jahr verlängern - jedoch muss der AG dann zustimmen. Hat man direkt 2 Jahre Elternzeit gemacht kann der AG das dritte Jahr im Anschluss NICHT ablehnen!
Das mit der TZ nach dem 1. Jahr würde ich in die Anzeige der Elternzeit (denn Elternzeit wird NICHT beantragt sondern der AG wird nur von der Elternzeit in Kenntniss gesetzt) nicht mit aufnehmen, es sei denn Du bist Dir wirklich 100% sicher dass Du das auch will - egal was für Umstände dann sind (s. z.B. oben erwähnte). Wenn Du einen guten Draht zu Deinem AG hast würde ich das mündlich ansprechen und ggf. in der Anzeige der Elternzeit auf das Gespräch verweisen ggf. mit einem Zusatz dass Du die TZ auch zurücknehmen kannst wenn irgendwann dagegen spricht. Wie man allerdings juristisch korrekt ausdrücken würde kann ich Dir leider nicht sagen!


LG Sabine

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Hürem

Antwort von Nachtwölfin am 20.12.2011, 11:50 Uhr

Doch. 1 Jahr kann man verlängern. Ich habs gemacht. Habe mir noch 4 zusätzliche Monate gegönnt, arbeite jetzt mit einem Vertragszusatz teilzeit befristet. Danach wieder Vollzeit. Der alte Vertrag blieb bestehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Nachtwölfin

Antwort von sternenfee75 am 20.12.2011, 13:32 Uhr

Wenn man nur 1 Jahr angegeben hat, kann man nur mit Erlaubnis des AG weiter verlängern. Kann ja sein, das deiner nichts dagegen hatte.
MAn sollte schon die 2 Jahre beantragen, dann kann man das 3 Jahr dranhängen oder bis zum 8 Geb. aufsparen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: @Nachtwölfin

Antwort von Nachtwölfin am 21.12.2011, 12:48 Uhr

Ach so. Ja stimmt. Ich hatte angegeben, dass ich erstmal 1 Jahr in Elternzeit gehen will mit Option auf Verlängerung. Das war ein Tip des Personalrats.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: BITTE nocheinmal-Elternzeit

Antwort von dee1972 am 23.12.2011, 1:30 Uhr

Hallo,

Elternzeit beantragst du nicht, sondern du informierst nur den AG. Lass aber den Chef auf jeden Fall gegenzeichnen.

Hab es genauso gemacht. 3 Jahre genommen und reingeschrieben, dass ich ab dem 1. Geb. in TZ (30 h) arbeiten will.

Vorteil der ganzen Sache: du geniesst 3 Jahre Kündigungsschutz. Falls es dann wirklich ein "Problemkind" werden sollte, kannst du auch länger zu Hause bleiben (lt. Frau Bader).

LG D.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge

Sind hier Referendare, die jetzt in Elternzeit sind?

Frage siehe oben Wie macht ihr das? Wann fangt ihr wieder an? Muss wieder Mitte Mai ran- der Kleine kam im Sep. diesen Jahres. Stückel mir die E.-Zeit mit meinem Verlobten zurecht. Danach wird er von der Schwiema betreut und dann U3 Kindergarten. Schwierig ...

von Früchtetee 19.11.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Elternzeit

Elternzeit als Lehrkraft in Bayern

Hallo, hab da mal ne Frage zur Elternzeit. Mein Baby kommt mitte Januar zur Welt und ich will genau ein Jahr in Elternzeit gehn. Ich bin Lehrerin in der Realschule und würde gerne zum 1.Geburtstag des Kindes wieder zum Arbeiten anfangen. Meine Frage: Geht es, dass man unter ...

von ballonelefant 18.11.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Elternzeit

Frage zur Elternzeit

Wann beginnt genau die Elternzeit ,wenn das Kind am 14.3.12 geboren wird wann ist dann Beginn?? Am Geburtstag oder am Tag nach Mutterschutz? Wie formuliert man das beim AG? und Ende ist jeweils am Geburtstag 1,2,3 Jahre später des Kindes? Muss ich da schon schriftlich ...

von meerli 14.11.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Elternzeit

Kündigung während der Elternzeit??

Hallo, hab mal ein paar Fragen. Kann ich meinen Job in der Elternzeit kündigen? Ich habe Elternzeit für 2 Jahre eingereicht, bis Dezember 2013, aber ich muss nach einem Jahr wieder arbeiten gehen, Teilzeit! Ich werde aber nicht zu meinem bisherigen Arbeitgeber ...

von lanata 10.11.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Elternzeit

tarifliche Verlängerung der Elternzeit

Hallo, meine 3 Jahre Elternzeit laufen im Dezember ab. Ich bin jetzt wieder in der 11. SSW, d.h. ich müsste für ca. 12 Wochen wieder arbeiten gehen. Eine Freundin, die wie ich im öfftl. Dienst ( ich bin bei einer Sparkasse) arbeitet, hat mir erzählt, dass man die Möglichkeit ...

von Hoyerin 08.11.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Elternzeit

Elternzeit

Hallo :-) erstmal danke für die vielen Antworten bei meiner letzten Frage. Ist es möglich, wenn man in Elternzeit ist, die Elternzeit zu verlängern, wenn man sieht, dass es gar nicht möglich wäre, das Kind woanders hinzugeben, weil es damit nicht zurecht kommt oder man es gar ...

von Mia-Josefin 07.11.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Elternzeit

Ende Elternzeit und 1. Abrechnung...

Hallo! Muß bei Euch mal was fragen, evtl. wißt Ihr ja was. Meine Elternzeit endete am 14.10.2011. Das war ein Freitag. Meine reguläre vertragliche Arbeitszeit vor Antritt MuSchu/EZ wurde immer abgeleistet an den Wochentagen Montags-Donnerstags, d.h. freitags mußte ich nie ...

von ohno 27.10.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Elternzeit

Wiedereinstieg nach langer Elternzeit

Hallo, besonders an die beruftstätigen Mehrfachmütter, wir haben fünf tolle Kinder zwischen 9 Monaten und 9 Jahren. Ich bin nun schon seit über neun Jahren in Elternzeit. Nun mache ich mir langsam Gedanken über meinen Wiedereinstieg in den Beruf ( exam.Krankenschwester). Ich ...

von Ulli* 15.09.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Elternzeit

Frage zum wieder anfang nach Elternzeit.

Wie formuliert man das Schreiben an den Arbeitgeber am besten? Will wieder zurück aber nicht in Vollzeit & wenn möglich nur noch zu gewissen Zeiten. Oder eben wenn das nicht geht eine Vereinbarung treffen wo beide Seiten mit zufrieden wären. Bin 13 Jahre in der Firma und ...

von dreifachJungsMutti 12.09.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Elternzeit

wie lange gilt Elternzeit

Hallo, es gibt ja nun einige Regelungen im Bezug zur Elternzeit, wann man auch Bescheid sagen kann, dass man reduziert. Meine Tochter ist 2.5 Jahre alt. Seit einem Jahr arbeite ich Vollzeit. Nun kommt mir mein Arbeitgeber (Schule) und will mir vier/ fast fünf Nachmittag ...

von Caitryn 05.09.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Elternzeit

Die letzten 10 Beiträge im Forum Baby und Job
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.