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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 24.05.2017, 11:45 Uhr

Arbeitsverbot in der Schwangerschaft

Keiner sagt, daß Du Dir das gefallen lassen sollst. Aber ein Beschäftigungsverbot ist nicht die richtige Maßnahme. Es gibt Gesetze, an die der Chef sich zu halten hat. Mitarbeiter-Zusammenfalten und unbezahlte Überstunden sind schwanger wie unschwanger nicht erlaubt. Die unschwangere Mitarbeiterin kann sich ja auch kein Beschäftigungsverbot holen und damit dem Konflikt auf Kosten der Krankenkasse aus dem Wege gehen - warum sollte die schwangere Mitarbeiterin das dann tun dürfen?

Das Ganze hat halt ein G'schmäckle, weil der Arbeitsplatz - mit all den (religiösen) Schikanen - für Dich so lange in Ordnung war, wie Du nicht schwanger warst. Jetzt ist das plötzlich ein Problem, dabei hat sich nicht wirklich was geändert.

 
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