Geschrieben von Butterblume12 am 04.11.2014, 15:49 Uhr |
Arbeitgeber über 2. Schwangerschaft informieren
Wie ist das denn wenn es z.B. eine Frühgeburt wird und ich noch nicht im Mutterschutz bin und meinen Arbeitgeber auch noch nicht schriftlich informiert habe, dass ich die Elternzeit vorzeitig beenden werde? Sobald das Kind geboren wird wäre ich ja dann auch im Mutterschutz und immer noch in der Elternzeit von Kind 1. Habe ich dann noch eine Chance bzw. das Recht die Elternzeit rückwirkend zu beenden?
Ich frage deshalb, weil mein erstes Kind beinahe 12 Wochen zu früh gekommen wäre. Daher denke ich natürlich über solche Dinge nach und mache mir schon (viel zu viele) Gedanken (Sorgen).
- Arbeitgeber über 2. Schwangerschaft informieren - Butterblume12 03.11.14, 16:28
- Re: Arbeitgeber über 2. Schwangerschaft informieren - speedy 04.11.14, 8:52
- Re: Arbeitgeber über 2. Schwangerschaft informieren - Butterblume12 04.11.14, 15:49
- Re: Arbeitgeber über 2. Schwangerschaft informieren - Bajuli 04.11.14, 9:40
- Re: Arbeitgeber über 2. Schwangerschaft informieren - manira 04.11.14, 18:30
- Re: Arbeitgeber über 2. Schwangerschaft informieren - speedy 04.11.14, 8:52
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