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Geschrieben von Butterblume12 am 03.11.2014, 16:28 Uhr

Arbeitgeber über 2. Schwangerschaft informieren

Hallo.
Ich bin momentan mit meinem 2. Kind schwanger, errechneter Geburtstermin ist Mitte Mai 2015. Mein erstes Kind wird Mitte Juni 2015 2 Jahre alt, und bis dahin bin ich auch noch in Elternzeit. Ich weiß, dass ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann um in Mutterschutz zu gehen. Der Mutterschutz beginnt Anfang April. Nach dem Mutterschutz will ich wieder 2 Jahre in Elternzeit gehen. Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von meiner 2. Schwangerschaft, ich habe übrigens eine Festanstellung. Ich will mir bei meinem nächsten Frauenarzttermin eine Bescheinigung über die Schwangerschaft ausstellen lassen und Sie ihm per Post schicken, damit er informiert ist. Auf der Bescheinigung steht ja auch drauf wann der Mutterschutz beginnt.
Nun meine Frage(n). Wäre es klug, wenn ich ihn nicht nur über die Schwangerschaft informiere, sondern auch direkt mitteile dass ich zu Beginn des Mutteschutzes meine Elternzeit vorzeitig beende? Oder sollte ich das lieber erst später machen? Ich bin jetzt grade in den 4. Monat gekommen, vielleicht ist es noch zu früh dafür? Soll ich schreiben " ich plane die Elternzeit vorzeitig zu beenden...." oder "ich beende die Elternzeit vorzeitig...." . Also einerseits weiß ich nicht ob ich es ihm jetzt schon mitteilen soll und wenn ja weiß ich nicht den richtigen Wortlaut.

 
4 Antworten:

Re: Arbeitgeber über 2. Schwangerschaft informieren

Antwort von speedy am 04.11.2014, 8:52 Uhr

Hi,
informiere ihn über die SS, wenn möglich nicht nur formal über das Attest, sondern schon mit ein paar persönlichen Worten vorab am Telefon o.ä.. Mit der frühzeitigen Meldung gibst du ihm ja auch ein Stück Planungssicherheit für deine Interimskraft.

Wie du dann die Formalitäten regelst, ist zunächst erstmal egal, das würde ich erst kurz vor Beginn des MuSchu machen. Für den AG ändert sich dadurch nichts, außer, dass er eine Meldung an die SV abgeben muss. Bis dahin kann noch soo viel passieren.

Gruß, Speedy

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Re: Arbeitgeber über 2. Schwangerschaft informieren

Antwort von Bajuli am 04.11.2014, 9:40 Uhr

Hallo Butterblume,
kann dir nur sagen wie ich es bei Kind 2,3 und 4 gehandhabt habe.
Ich bin immer zu einem kurzen persönlichen Gespräch hingegangen. Habe dann auch kurz angesprochen wie ich mir meine weitere Zukunft beruflich vorstelle. Ich hatte das Gefühl, dass das gut ankam.
Bei Kind 2 endete meine beantragte Elternzeit 8 Wochen vor dem Mutterschutz. Da habe ich auch gearbeitet.
Bei Kind 3 und 4 habe ich die Elternzeit nicht vorzeitig beendet, sondern weiterlaufen lassen. Klar "vergibt" man sich damit einiges an Geld, aber ich hab auch die andere Seite gesehen. Meine Stelle wäre ja solange unbesetzt geblieben. Einem Kollegen wäre der Vertrag ausgelaufen. Ich wollte das nicht.
Bei meinem Wiedereinstieg nach 4 Kindern ist man mir mit vielen Zugeständnissen entgegengekommen. Andere Kolleginnen, die insgesamt aber immer die harte Schiene gefahren sind haben sich da wesentlich schwerer getan.
Woran es lag weiß ich natürlich nicht, aber mit Sicherheit war es nicht zu meinem Nachteil und den finanziellen Verlust von damals habe ich in kurzer Zeit ausgeglichen.

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Re: Arbeitgeber über 2. Schwangerschaft informieren

Antwort von Butterblume12 am 04.11.2014, 15:49 Uhr

Wie ist das denn wenn es z.B. eine Frühgeburt wird und ich noch nicht im Mutterschutz bin und meinen Arbeitgeber auch noch nicht schriftlich informiert habe, dass ich die Elternzeit vorzeitig beenden werde? Sobald das Kind geboren wird wäre ich ja dann auch im Mutterschutz und immer noch in der Elternzeit von Kind 1. Habe ich dann noch eine Chance bzw. das Recht die Elternzeit rückwirkend zu beenden?
Ich frage deshalb, weil mein erstes Kind beinahe 12 Wochen zu früh gekommen wäre. Daher denke ich natürlich über solche Dinge nach und mache mir schon (viel zu viele) Gedanken (Sorgen).

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Re: Arbeitgeber über 2. Schwangerschaft informieren

Antwort von manira am 04.11.2014, 18:30 Uhr

Hallo,
Ich empfehle dir die kostenlose Broschüre vom Bundesministerium zu bestellen:
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=194764.html
Dort ist alles gut beschrieben und hast die verbindliche Information.

Gruss

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