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Geschrieben von speedy am 19.08.2010, 12:15 Uhr

alleinerziehend und 3-schichtsystem

Hi,
von betrieblicher Seite sieht es so aus, dass du zunächst natürlich nach deiner Elternzeit "nur" einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz in dem Umfang hast, wie du ihn vor der Elternzeit hattest, also wohl Vollzeit, 3-Schicht.

In einem Betrieb von der Größe hast du aber zumindest einen Anspruch auf einen TZ-Arbeitsplatz, den der AG nur unter engen Rahmenbedingungen verweigern kann (nur kannst du dann nicht ohne Zustimmung zurück auf VZ). Oftmals werden solche Arbeitsplätze dann so organisiert, dass man nur in bestimmten Schichten eingesetzt wird (z.B. nur Nachts...) und das wissen viele Mütter zu schätzen.

Tipp: Wende dich mal an euren Betriebsrat/Mitabeitervertretung bzw. die Gleichstellungsbeauftragte, um die Möglichkeiten abschätzen zu können - bei eurer Betriebsgröße sollte es diese Einrichtungen geben.

Wenn gar nichts hilft, stelle einen Antrag auf TZ mit 30h/Woche und pokere darauf, dass er abgelehnt wird. Entweder, du gehst dagegen vor und holst eine Abfindung heraus (mit der du mind. 3 Monate Sperre abdecken können solltest) oder du akzeptierst die Ablehnung und hast danach aber einen Beweis für deine Arbeitswilligkeit und das Amt hat keine Handhabe für eine Sperre.

Ansonsten scheinst du ein gutes Netz im Hintergrund zu haben, so dass es prinzipiell sogar möglich erscheint, 3-schichtig zu arbeiten - es gibt immer eine Lösung!

Gruß, Speedy

 
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