Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Hofi2 am 21.10.2008, 21:33 Uhr

@schlackerbatzen

Urlaub muß bis zum 31.12. des laufenden Jahres genommen sein - ansonsten verfällt er. Es sei den es gibt eine betriebliche Vereinbarung!!!
Arbeite in der (Gehalts)Buchhaltung!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.