Geschrieben von Hofi2 am 21.10.2008, 21:33 Uhr |
@schlackerbatzen
Urlaub muß bis zum 31.12. des laufenden Jahres genommen sein - ansonsten verfällt er. Es sei den es gibt eine betriebliche Vereinbarung!!!
Arbeite in der (Gehalts)Buchhaltung!
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Urlaubsanspruch in den Ferien??? - Beate 21.10.08, 14:05
- Re: Urlaubsanspruch in den Ferien??? - schlackerbatzen 21.10.08, 14:21
- @schlackerbatzen - Hofi2 21.10.08, 21:33
- Re: Urlaubsanspruch in den Ferien??? - skuecken 21.10.08, 14:54
- Re: Urlaubsanspruch in den Ferien??? - spiky73 21.10.08, 15:16
- Re: Urlaubsanspruch in den Ferien??? - schlackerbatzen 21.10.08, 14:21
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