Geschrieben von Madleen1974 am 21.10.2008, 8:59 Uhr |
Ab wann ist im Scheidungsjahr Steuerklasse zu ändern Sinnvoll?
Hallo, da ich meinen Anwalt das ok geben will, den Stichtag festzusetzen, brauche ich mal eine Info.
wenn er ab den 1.1 09 Lohnsteuer 1 hat, kann er mir gerade mal 200 Euro Unterhalt zahlen, lassen wir uns erst scheiden und wechseln dann die Steuerklasse ändern, bekomme ich wenigstens den vollen Unterhalt, wie macht Ihr das?
L.G
Re: Ab wann ist im Scheidungsjahr Steuerklasse zu ändern Sinnvoll?
Antwort von Helly am 21.10.2008, 9:09 Uhr
Guten Morgen!
also bei mir ist das so, da ich ja selber ab Feb wieder arbeiten gehe, bekomme ich sowieso nur für meinen Sohn unterhalt ( habe allerdings bis jetzt noch nichts bekommen, aber es läuft!!!!) er hat ab dem 1.1 dann steuerklasse 1 und ein halbes kind, und ich die 2 mit nem halben kind!. Somit habe ich von meinem Gehalt ein bischen mehr, den ich muß hier nebenbei auch ein haus abzahlen, und ab feb auch noch einen krabblegruppenplatz!
Im grunde sind die männer doch angeascht, wenn sie die frau verlassen, müssen sie trotzdem noch geld auf den tisch legen, versteh einer die logik!
Viel helfen konnte ich dir ja jetzt nicht!
Lg Nicole
Re: Ab wann ist im Scheidungsjahr Steuerklasse zu ändern Sinnvoll?
Antwort von Madleen1974 am 21.10.2008, 9:38 Uhr
Hallo, die Männer sind schon am Ar.. aber Unterhalt, müssen sie zahlen,sie haben nun mal die Kids mit in die Welt gesetzt, man kann vorher nie wissen was mal kommt, aber man kann trotzdem die Augen nicht verschließen, das es mal schief gehen kann.
Ich bin arbeitssuchend und dachte mir die Kinderfreibeträge bei Ihm zulassen, das er eben mehr bezahlen kann.
Trennungsunterhalt bekomme ich nicht von daher gehts nur um Unterhalt, und Steuerklasse.
L.G
Re: Ab wann ist im Scheidungsjahr Steuerklasse zu ändern Sinnvoll?
Antwort von Carina+Eve am 21.10.2008, 13:29 Uhr
spätestens ab januar muß er die lsk ändern wenn ihr getrennt lebt.
Re:Änderung erst ab Auszug
Antwort von Madleen1974 am 21.10.2008, 13:59 Uhr
Wenn ich das so richtig verstanden habe, nach Auszug aus der gemeinsamen Wohnung und erst nächsten Jahres,ok danke
Meine Anwältin sagte gestern
Antwort von Hofi2 am 21.10.2008, 19:24 Uhr
Ich solle es für dieses Jahr nicht mehr ändern lassen - das lohnt sich nicht. Die Steuerkarte für 2009 soll ich aber auf Klasse 2 ändern (macht 28€ im Monat mehr bei mir). Man kann ab Auszug ändern lassen - muß aber ab dem folgenden 01. Januar.
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