Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Mucki+Ninchen am 11.08.2009, 17:50 Uhr

@janka

Hallo,

ganz so ist es meines Wissens nicht - hatte den Fall vor kurzem mit unserem Personalbüro durchgesprochen.

Die 20 Tage sind 20 mögliche Tage, die ich ohne Bezahlung als Sonderurlaub nehmen darf - jeder Tag darüber geht nur mit Krankschreibung oder als normalen Urlaub. Ich darf nicht z.B. 25 Tage im Jahr wegen meiner Tochter freimachen, 20 davon teilweise von der Krankenkasse erstattet bekommen und die restlichen 5 dann als unbezahlten Urlaub nehmen. Ich müsste dann die restlichen 5 Tage normalen Urlaub nehmen oder mich selbst krankschreiben lassen - was nicht immer so einfach ist.

Gruß, M+N

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.