Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Janka_ am 11.08.2009, 14:23 Uhr

Kaffeesatzleserei

Hi Heike,

ich würde in dieser Situation auch definitiv bei meinem Sohn bleiben.

Diese 12 Jahresregelung bezieht die sich nicht in erster Linie auf die Gehaltsausfallerstattung der Krankenkasse?

Ist zwar blöd, wenn das Geld fehlt, hat meiner Meinung aber mit dem Attest vom Arzt wenig zu tun. Sprich, wenn der Arzt bescheinigt, dass dein Sohn Betreuung braucht, kannst du dem Arbeitsplatz fern bleiben. -nur Bezahlung gibt es dafür halt keine.

Wünsche deinem Großen gute Besserung!

LG Janka

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.