Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sophieno am 05.01.2010, 12:39 Uhr

Zusammenfassung

Ich fasse mal zusammen: Der Partner/die Partnerin des Unterhaltspflichtigen soll nicht mit in die Berechnung einbezogen werden, der Partner/die Partnerin des Unterhaltsempfängers aber wohl. Ein Kind, das unterhaltsberechtigt ist, ist plötzlich ein "fremdes" Kind und der Unterhaltsempfänger (meist die Mutter) macht sich mit dem Unterhalt, dem fremden Kind und ihrem neuen gut verdienendem Partner ein schönes Leben.
Sagt mal, geht's noch?
Lg sophieno

 
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