Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von c am 05.01.2010, 11:45 Uhr

Ihr hättet ja auch nach der 1 berechnen lassen können

wer?
Anwalt oder Jugendamt?

Bin zwar ledig, aber meine Ratschläge zogen bislang

1. man wird dadurch anderen verheirateten Paaren schlechtergestellt
2. beim Arbeitslosengeld etc. ist die 5 nicht gut

Deine Steuererstattungen haben in der Berechnung nix zu suchen! Genauso, wie dem JA ja auch Dein Gehalt nichts angeht

Kenne etliche, bei denen das dann doch funktionierte. Doppelter Auwand ist das dann wohl eher fürs FA, weil die die Berechnung für die Steuerklasse 1 nochmal machen "müßen".

Zweitfrauenforum war mir damals sehr hilfreich

:-)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.