Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von c am 05.01.2010, 12:44 Uhr

Wo genau steht das Bitte?

"der Partner/die Partnerin des Unterhaltsempfängers aber wohl"

Dieser Partner muß eben NICHT sein Einkommen offenlegen oder damit rechnen, daß das JA oder das Gericht plötzlich sein Einkommen heranzieht und sagt => Pech gehabt, dann hat das Kind ja somit genügend Geld


Der Partner des Unterhaltspflichtigen hingegen kann das Pech haben und plötzlich indirekt für fremde Kinder zahlen.

Das Kind ist NICHT mit diesem Partner verwandt und folglich "fremd".

"und der Unterhaltsempfänger (meist die Mutter) macht sich mit dem Unterhalt, dem fremden Kind und ihrem neuen gut verdienendem Partner ein schönes Leben."

?????????????????????


=> "Sagt mal, geht's noch?"

Sag mal, WAS und WO liest DU eigentlich??????????

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.