Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von c am 05.01.2010, 13:07 Uhr

und genau DAS ist ungerecht

"seien wir doch mal ehrlich."

hat niemand abgestritten.

aber er wird von Amtswegen her nicht einfach mal eingesetzt, weil fiktiv Einkommen angerechnet wird.

Gerade bei Mangelfällen wird plötzlich der neue Partner indirekt in die Pflicht genommen. Somit schmälert sich dort das Einkommen und wenn die Kinder Umgang haben, dann zahlt ja auch hier der neue Part "mit".

Gerecht ist Beides nicht!

"Was den Ex dann doch freut"

Warum sollte das den Ex freuen? Eigentlich freut sich doch oft der Staat, weil er durch die neue Ehe mal eben nicht mehr zahlt.


Ich "freue" mich gerade über ein anderes Zweitfamilienproblem.

KV kommt mit seiner Auskunftspflicht nicht hinterher (obwohl die ungerechtfertig ist, aber das interessiert das JA ja alle paar Monate nicht...wie war das mit den alle 2 Jahre?). Die Erstkinder haben Titel nach dem alten Einkommen, als die Zweitkinder noch nicht da waren. Weil KV jetzt zum xten Mal sein Einkommen nicht ans JA schickt, kommt erneut die Zwangsvollstreckung und die Erstkinder erhalten somit mal eben jeweils knapp 500€ und meine knapp 20€ und das, obwohl da nur 1 Unterhaltsstufe im Alter unterschiedlich ist.
Kinder sind gleichberechtigt im Unterhalt =>
Theorie und Praxis

Ich liebe es

 
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von aurelia12 20.11.2009

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