Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 06.11.2010, 14:01 Uhr

wütend, sauer, enttäuscht und grad fix und fertig

Hast Du die Kündigung schon schriftlich? Eigenbedarf muss begründet werden. Wenn Du es darauf anlegst hast Du gute Chancen vor Gericht. Denn Deine Mutter müsste begründen warum sie in der jetzigen Wohnung nicht bleiben kann...
So einfach kündigt man als Vermieter nicht.

Wie gesagt, wenn Du es darauf ankommen lassen willst, dann warte auf die schriftliche Kündigung und dann ab zum Anwalt...
Ist halt die Mutter... da ist es ein harter Weg... Aber unter den Umständen kommt sie mit Eigenbedarf nicht durch...

Gruß
Corinna

 
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