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Geschrieben von Dreierbande am 18.04.2010, 18:15 Uhr

Wohnung - wie lange kann Arge sich Zeit lassen....

Wie lange kann die Arge sich Zeit lassen mit der Zusage für ne Wohnung, die auf jeden Fall um einiges unterhalb der regionalen Miethöchstgrenzen liegt?
Wenn ich diese Woche nicht endlich mit ner Zusage antanze und nem Schreib über die Abtretung (also daß die Arge direkt die Miete an den VM zahlt), dann bin ich aus dem Rennen. Dann ist diese einmalige Chance auch vorbei.Die Arge weiß das.
Gibt es da irgendwelche Fristen, die die Arge bei sowas einhalten muß oder gilt hierfür auch, daß die 3 Monate Zeit haben, das zu bearbeiten?

Ich bin langsam genervt, die Wohnung ist kalt und warm um einiges unterhalb der Höchstmietgrenzen die die Arge vorgibt, ich weiß nicht, was es da noch zu bearbeiten gibt, ne günstigere Wohnung gibts hier nicht anzumieten (auch nicht welche, die nicht an mich vermietet werden), gleichgroße Wohnung sind ansonsten warm um ca. 200 Euro teurer durchschnittlich, die Arge käme damit sehr billig weg, das müßte denen doch auch klar sein.

 
4 Antworten:

Re: Wohnung - wie lange kann Arge sich Zeit lassen....

Antwort von Fru am 18.04.2010, 18:44 Uhr

Ich denke nicht, das die da überlegen und die ganze Sache deswegen so lange dauert, es werden sicher noch andere Anträge zu bearbeiten sein und da kann es gut sein, das andere vor Deinem dran sind, so ungünstig wie das vielleicht auch sein mag! Vielleicht arbeiten die in der Reihenfolge?

Viel Glück

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Re: Wohnung - wie lange kann Arge sich Zeit lassen....

Antwort von Joni76 am 18.04.2010, 18:55 Uhr

Ja, das denke ich auch. Die machen das nicht mit Absicht, damit Du ne Absage kriegst. Die sind einfach hoffnungslos überarbeitet. Ich hab das schonmal so gemacht, dass ich dem neuen Vermieter die Nummer meines SB gegeben habe (natürlich mit dessen Wissen) und er dann mit ihm telefoniert hat wg Kostenübernahme usw. Hat einwandfrei geklappt und ging schneller als auf den Bescheid zu warten.

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Re: Wohnung - wie lange kann Arge sich Zeit lassen....

Antwort von Dreierbande am 18.04.2010, 19:09 Uhr

Hm, also wenns um anderes geht, geht das innerhalb von 2-3 Tagen. Bei der Wohnungssache hieß es, das Team würde sich zusammensetzen und darüber entscheiden, ob ich die Wohnung nehmen darf.
Bei meiner ehem. Nachbarin ging das innerhalb 5 Minuten, die ging rein ins Büro, Mietbescheinigung vorgelegt, genehmigt.
Ich geh hin, Mietbescheinigung vorgelegt, wurde gefragt ob der Umzug denn unbedingt sein müsse, ich weise auf die Wohnumstände hin und darauf daß ich längst ne schriftliche Zustimmung habe wegs dem Umzug solange ich die Höchstgrenzen einhalte und krieg zur Antwort, daß nochmal besprochen werden muß im Team, ob ein Umzug notwendig sei.
Ich fühl mich irgendwie hingehalten und vereiert. Ich hab hier ein Schreiben der Arge, daß ein Umzug dringend notwendig ist und nun soll besprochen werden, ob ich umziehn darf?
Der Vermieter (eine auswärtige WBG) hat bei mir ne Ausnahme gemacht, daß ich trotz Inso ne Wohnung anmieten kann, weil die schonmal an mich vermietet hatten vor Jahren, aber wenn ich nicht in Kürze nen positiven Schrieb der Arge anbringe, dann wars das, dann bin ich aus dem Rennen.
Der Arge ist das alles bekannt. Auch, daß ich schon ewig und 3 Tage ne Wohnung suche und das ne einmalige Chance ist für mich.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 19.04.2010, 10:48 Uhr

Soderle, mein "alter" SB war heute da und für mich zuständig, der hat mir die Bescheinigung ausgedruckt und mitgegeben und hat mir noch viel Glück gewünscht.

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