Geschrieben von vickyp1234 am 09.02.2014, 11:16 Uhr |
Wohngeld - Frage
Hallo, vielleicht weiß das jemand?
Ich bin geschieden und bekomme Kindesunterhalt. Bei der Scheidung meinte mein Anwalt, dass man schon versuchen könnte, noch nachehelichen Unterhalt zu bekommen (mein Verdienst war damals noch recht gering), da ich meinen alten Job im Hotel aufgrund des Kindes nicht mehr ausüben kann und der Bereich in dem ich jetzt arbeite, etwas schlechter bezahlt ist. Mittlerweile wurden meine Arbeitsstunden und das Gehalt etwas erhöht, ich glaube, im Hotel würde ich nicht mehr bekommen. Außerdem hätte man das mit dem nachehelichen Unterhalt gerichtlich regeln müssen, mein Ex hätte das freiwillig nie gezahlt und wie der Anwalt sagte - viel wär es eh nicht gewesen, und auch nicht für lange. Theoretisch könnte ich noch 3 Stunden pro Woche mehr arbeiten mit der Betreuung nach der Schule, aber das geht betrieblich leider nicht.
Wenn ich alles zusammenrechne, habe ich monatlich mit Gehalt, Kindesunterhalt und Kindergeld etwa 1280 Euro zur Verfügung für mich und meinen Sohn.
Muss dazu sagen dass ich zwar keinen nachehelichen Unterhalt für mich bekomme, mein Ex aber an sich fürs Kind mehr bezahlt (das Kindergeld wird nicht hälftig vom Unterhaltssatz abgezogen), weil er ihn aufgrund seiner Schichten nicht so oft betreuen kann.
Macht es Sinn, Wohngeld zu beantragen oder ist das gestrichen weil ich keinen nachehelichen Unterhalt eingefordert habe? Die Mieten sind hier nicht gerade niedrig, aber auch nicht so hoch wie in München zum Beispiel.
Re: Wohngeld - Frage
Antwort von Sunny76 am 09.02.2014, 11:32 Uhr
Ich finde, dass Du eher wenig zur Verfügung hast und würde auf jeden Fall Wohngeld beantragen.
Aber den Zusammenhang mit diesem nachehelichen Unterhalt versteh ich nicht. Hat das irgendwas mit dem Wohngeld zu tun? Da musst Du ja nur angeben, was Du zur Verfügung hast und die rechnen Dir das aus.
Spielt angeblich eine Rolle...
Antwort von vickyp1234 am 09.02.2014, 11:37 Uhr
... weil erstmal der Ex in der Pflicht ist. Und wenn mir noch Unterhalt zustände, würde mir Hartz4 z. B. verweigert soweit ich weiß. Ich bin mir aber nicht sicher wie das bei Wohngeld ist und ob ich aus dem Schneider bin, weil er ja fürs Kind schon mehr zahlt. Beantragen werde ich es aber wohl auf jeden Fall.
Re: Spielt angeblich eine Rolle...
Antwort von Sunny76 am 09.02.2014, 11:40 Uhr
Grundsätzlich springt der Staat ja schon erst ein, wenn keiner anderer zahlen will/kann.
Also würde ich als erstes abklären, ob Du überhaupt Anspruch auf diesen Unterhalt hast. Wenn nein, dann Wohngeld beantragen und den Bescheid beilegen, dass Du keinen Anspruch hast.
Re: Spielt angeblich eine Rolle...
Antwort von vickyp1234 am 09.02.2014, 11:58 Uhr
Naja, aber wie soll ich das denn abklären und wo... der Anwalt meinte damals ja nur, es wäre eventuell noch was drin, aber dazu müsste man ja ein Gerichtsverfahren anstrengen. Außerdem zahlt er ja schon mehr als er muss.
Re: Wohngeld - Frage
Antwort von Fröschli am 09.02.2014, 12:20 Uhr
Beantrage es doch einfach!?
Soviel Mühe macht das nicht.
Wenn du den Menschen beim Amt arbeit ersparen willst, geh mit deinen Unterlagen direkt hin und frag dort nach.
Viel einfacher als hier zig verschiedene Aussagen zu bekommen.
Viel Erfolg!
Re: Wohngeld - Frage
Antwort von vickyp1234 am 09.02.2014, 12:34 Uhr
Den Antrag habe ich schon ausgefüllt, und muss auch angeben ob ich einen noch nicht eingeforderten Unterhaltsanspruch habe, und es ist ja nichtmal sicher dass ich den habe. Ich denke, ich werde einfach eine Erläuterung beilegen. Dann können sie immer noch entscheiden.
Re: Wohngeld - Frage
Antwort von Fröschli am 09.02.2014, 12:41 Uhr
Genau.
Mehr als eine Ablehnung kannst du ja nicht bekommen.
Viel Glück!
Re: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand
Antwort von Franke am 09.02.2014, 13:03 Uhr
Wenn alle erst ein Gerichtsverfahren anstrengen müssten, bei denen man nicht völlig ausschließen mag, dass sie mit einem geschickten Anwalt gegen einen ungeschickten Anwalt einen Richter erwischen könnten, der ihnen 50 € monatlichen Unterhalt zubilligt . . .
Ich würde darlegen, welche Einnahmen ich habe PUNKT
Man wird da hoffentlich davon ausgehen, dass Du Dich natürlich um Unterhalt für Dich bemüht hättest, wenn davon auszugehen wäre, dass etwas dabei rauskommt.
Re: Wohngeld - Frage
Antwort von Pamo am 09.02.2014, 13:13 Uhr
Diese Erläuterung würde ich mir definitiv sparen, u.U. weckst du damit nur schlafende Hunde und kriegst trotzdem keinen Betreuungsunterhalt vom Ex!
Re: Wohngeld - Frage
Antwort von mf4 am 09.02.2014, 13:19 Uhr
Ich würde es auch weglassen...
Kreuzchen machen, dass es keine Forderungen gibt. Von Geld, was man vielleicht hätte aber sicher nicht bekommen wird kann man nicht leben.
Letzte Frage noch...
Antwort von vickyp1234 am 09.02.2014, 13:25 Uhr
Okay, dann lasse ich den Sermon weg. Kann man ja eh schlecht erklären. Und notfalls habe ich ja auch die Tatsache, dass er mehr Kindesunterhalt bezahlt als er müsste. Kann man ja auch als nachehelichen Unterhalt sehen.
Und noch eine letzte Frage - da steht, wieviel % Betreuung ich erbringe und wieviel der andere Elternteil. Was muss ich denn da angeben??? Er ist ja fast immer bei mir - wenn es mit den Schichten hinhaut, ist er zwei Nachmittage pro Woche beim Ex und alle zwei Wochen eine Übernachtung.
Re: Letzte Frage noch...
Antwort von Pamo am 09.02.2014, 13:36 Uhr
dann ist das doch 100% bei dir
die Zeit mit dem Vater ist nur "Umgang"
Re: Letzte Frage noch...
Antwort von mf4 am 09.02.2014, 13:38 Uhr
genau so... Umgang spielt ja da keine Rolle, denn das Kind lebt ja bei der Mutter zu 100%
Re: Wohngeld - Frage
Antwort von Strudelteigteilchen am 09.02.2014, 13:48 Uhr
Du hast keinen "nicht eingeforderten Anspruch", denn der Anspruch müßte ja erst vom Gericht festgelegt werden. Wenn Dein Anwalt sagt, daß da wahrscheinlich nichts oder nicht viel rausspringt, dann darfst Du ihm das glauben.
Re: Wohngeld - Frage
Antwort von vickyp1234 am 09.02.2014, 13:57 Uhr
Naja, er meinte, man könne es schon versuchen. Aber ich bezweifle dass da mehr dabei rausgekommen wäre als die ca. 100 Euro, die er eh schon freiwillig mehr zahlt.
Außerdem hoffe ich eh, dass das Wohngeld jetzt nur eine Übergangshilfe ist bis ich einen besser bezahlten Hauptjob oder Zusatzverdienst gefunden habe. Dazu werde ich aber vermutlich ein Auto brauchen und das lässt sich leichter ansparen, wenn es nicht jeden Monat so knapp ist.
Re: Wohngeld - Frage
Antwort von Strudelteigteilchen am 09.02.2014, 14:18 Uhr
Eben: Versuchen. Aber keiner weiß wirklich, was dabei rausgekommen wäre. Deswegen ist der Anspruch nicht entstanden.
Re: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand
Antwort von shinead am 09.02.2014, 18:50 Uhr
>>Man wird da hoffentlich davon ausgehen, dass Du Dich natürlich um Unterhalt für Dich bemüht hättest, wenn davon auszugehen wäre, dass etwas dabei rauskommt.
Was ja eine falsche Annahme wäre.
Wenn alle AEs mit Wohngeldanspruch eigentlich noch 50 Euro Unterhalt erhalten würden, die sie aber (weil es ja so viel Mühe macht) nicht anfordern... wie viel Geld könnten die Kommunen sparen, wenn sie tatsächlich auf ein Urteil oder zumindest auf die Berechnung eines Anwalts bestehen würden?
Ich sehe gerade Senkungen von Müllgebühren, Grundsteuern und Kindergartenbeiträgen vor meinem geistigen Auge!
Re: Wer sagt denn, dass etwas dabei rausgekommen wäre?
Antwort von Franke am 09.02.2014, 21:02 Uhr
Die Zahlungen für das Kind hätte er ja wohl umgehend verringert ab Klageerhebung.
Aber ob und wie viel Unterhalt für sie selbst festgelegt worden wäre?
"wie der Anwalt sagte - viel wär es eh nicht gewesen, und auch nicht für lange."
Ja Mensch, der Anwalt lebt doch vom Streiten! Der wird ganz klar zuraten, wenn er meint, dass sich das Verfahren aller Voraussicht nach lohnen wird.
So wie vickyp1234 das schildert, kriegt sie vielleicht mehr Unterhalt ohne das Gerichtsverfahren.
shinead
Antwort von vickyp1234 am 10.02.2014, 20:47 Uhr
Verstehe schon was du meinst, aber dafür sehe ich einen haufen Gerichtsprozesse, die zum Teil die Staatskasse tragen muss, denn welche AE-Mutter kann sich schon so ein Verfahren leisten?
Glaube, selbst wenn er mir noch 50 Euro Unterhalt pro Monat zahlen müsste, wär ich aus dem Wohngeldanspruch noch nicht raus.
Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:
Wer kennt sich aus mit H4, Kinderzuschlag Wohngeld usw
Hallo, ich bin immer noch dabei, meine Trennung zu planen ( und zu versuchen mir einzugestehen, dass es die einzige Lösung und eigentlich das beste ist). Nun hatte ich über eine Frauenberatungsstelle einen Termin mit einer Anwältin. Leider hat sie mir eigentlich nur ganz ...
von TRudimaja 23.01.2014
Stichwort: Wohngeld
Wohngeld -Kinderzuschlag
Hallo,habe mal eine Frage : ich bekomme Wohngeld und Kinderzuschlag,da wir umgezogen sind,habe ich einen neuen Wohngeldbescheid zur Familienkasse geschickt( ist erhöht worden). Als antwort kam ,Wohngeld wird nicht als Einkommen angerechnet. Heist das ,der Kinderzuschlag ...
von baby-engelmaus 18.09.2013
Stichwort: Wohngeld
Wohngeldantrag
Nachdem demnächst mein Trennungsunterhalt wegfällt, werde ich versuchen, Wohngeld zu beantragen da ich nicht besonders viel verdiene. Eventuell werden meine Stunden und mein Verdienst ein wenig aufgestockt, aber das lässt sich derzeit noch nicht genau abschätzen. Ich wohne ...
von März07 06.08.2013
Stichwort: Wohngeld
wohngeldantrag erfolgsaussicht?
hey ich habe ab dem 01. Februar eine eigene Wohnung. ich arbeite und bekomme Unterhalt und Kindergeld. Bis zu welchem Gehalt bekommt man Wohngeld? bzw ab wann? Ich würde jetzt nicht weniger verdienen um wohngeld zu bekommen, ich wollte nur wissen ob es sich denn lohnt? ...
von TuerkischFuerAnfaengerin 24.01.2013
Stichwort: Wohngeld
Wohngeld und Kindergeldzuschlag
Hallo!! Ich bin alleinerziehende Mama von 2 Kindern (7Jahre und 10Jahre). Da ich einen 400 Euro basis Job habe bekomme ich noch unter anderem vom Jobcenter einen entsprechenden Zuschlag. Nun möchte ich aber von diesem Jobcenter weg, da die sachen von mir verlangen die ich nicht ...
von hasi1982 11.12.2012
Stichwort: Wohngeld
Wohngeld........
da ich die kinder ungern aus ihrer umgebung rausnehmen möchte ( zumindest nicht in den nächsten monaten ), werde ich erstmal hier in der wohnung bleiben.......nach allen abzügen bleiben für uns 3 im monat knapp 500 euro zum leben.......ich habe eine 4 zimmer wohnung mit 89 qm ...
von joleen-timea 04.11.2012
Stichwort: Wohngeld
Wohngeld
Hallo, ich bin dabei mich mit meiner Tochter alleine zu organisieren und soll jetzt Wohngeld beantragen, da ich Teilzeit arbeite. Wenn ich online den Rechner benutze komme ich irgendwie nicht weiter Muss ich den Unterhalt für meine ...
von nanchy678 10.10.2012
Stichwort: Wohngeld
kennt jemand einen zuverlässlichen Wohngeldrechner?
Ich versuch gerade zu ermittel ob ich mit Alg I noch Wohngeld bekommen würde, oder ob ich Harzt IV beantragen muß. aus den bisherigen Bescheiden werde ich berechnungstechnisch nicht schlau und wenn ich die vorhandenen Daten eingebe hätte ich während ich noch arbeitete und gut ...
von Aprilscherz2000 29.08.2012
Stichwort: Wohngeld
Unterhalt, Elterngeld und Wohngeld, wer kann helfen?
Hallo, ich habe eine Bekanntin hier sitzen, die hat ihr ex patner vor gut 2 wochen verlassen (wohnte 3 jahre in Dresden) und will wieder nach Oberbayern!! Sie hat 2 Kinder von 2jahren und 9 Wochen! Die hätte auch evtl schon eine wohnung ca 80qm ,3zkb für 550euro warm (ist ...
von Curly_IN 07.08.2012
Stichwort: Wohngeld
Wohngeld für Unterhaltspflichtigen
Frage an die, die Unterhalt zahlen. Kann man Wohngeld oä beantragen wenn man durch die Zahlung des gerichtlich vereinbahrten Unterhalts an die Kinder unter die benötigte Einkommensgrenze rutscht? Oder muss man keinen Unterhalt bezahlen wenn man dann kein Wohngeld bekommen ...
von Jeckyll 04.08.2012
Stichwort: Wohngeld
Hilfe bitte! Schwägerin trennt sich, wie Vorgehen?
Fiese Rabenmutter
Haben Eure Kleidung beim Umgangselternteil ?
Sterben
Keksraupe, unsere Bachelorette!
Reisen innerhalb EU/das alleinige SR
Hattet ihr schwierigkeiten bei der Wohnungssuche?
Wie gehts finanziell?
Stromverbauch für 1 Erw. 3 Kinder