Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 01.06.2014, 21:50 Uhr

Wofür brauchst Du die immerzu ?

Viele dieser Entscheidungen sind halt "schwebend unwirksam". Solange der andere Elternteil sich nicht dafür interessiert, entscheidet man fröhlich vor sich hin und es ist komplett egal, ob man das ASR oder das GSR hat. Aber wenn der andere Elternteil meint, jedem Kleinscheixx widersprechen zu müssen, kann es lustig werden.

Wobei JA und Richter mir mal in die Hand versprochen haben, daß der KV das genau drei Mal macht, dann ist er das SR los. Das ist zwar 10 Jahre her, aber ich gehe davon aus, daß das immer noch so wäre.

Aber auch dafür braucht man die Nerven und - hmm, wie nenne ich es? - das taktische Geschick?

Dennoch halte auch ich das SR für überbewertet. KindGroß wird jetzt 18 und ich brauchte die Unterschrift des KV genau zwei Mal - für eine Kontoeröffning und den Ausweis. Ich habe sie seit der Trennung an drei Schulen angemeldet, diverse Testungen wegen ADHS und Legasthenie inclusive nachfolgender medikamentöser und anderer Therapien machen lassen, sie bekam eine Zahnspange und eine Zahnfüllung, und erst letzte Woche habe ich sie gegen jede Vorschrift von seiner Adresse abgemeldet - alles ohne Unterschrift des KV. Streckenweise fand ich es fast schade, denn ich hätte ihm das SR zu gerne entzogen. Aber jetzt ist es ums Eck.

Vielleicht ziehe ich es für das kleine Kind noch durch. Einfach aus daffke und weil er letzte Woche doch mal wieder ausfallend wurde am Telefon.

 
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