Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 04.09.2009, 11:45 Uhr

Wo habt Ihr die Kur beantragt?

Bei Burnout ist evtl. eher die RV als die KK zuständig - und die sind etwas kulanter.

Ansonsten: Widerspruch einlegen.
Und ich würde mich auch kümmern. Zum einen, weil ich auch - wie Du - denke, daß die Beziehung noch rettbar ist. Zum anderen, weil er doch - trotz allem - der Vater Deiner Kinder ist und ich sowas (also Hilfe beim Kurbeantragen etc.) auch für einen guten Freund machen würde.

Gruß,
Elisabeth.

 
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