Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Patti1977 am 13.05.2009, 18:34 Uhr

Wie wäre es mit Doppelnamen?

Dein Sohn bekommt dann keinen Doppelnamen, nur du. Habe auch das Problem mit dem Namen und dem gemeinsamen Sorgerecht. Er muss der Änderung zustimmen oder du musst die Namensänderung über Familiengericht einklagen. Egal, ob das Kind deinen Namen hat, Namensänderung bei gemeinsamen Sorgerecht bedürfen der Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile.

lg

 
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