Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Shinead am 02.01.2008, 10:58 Uhr

Wie lange dauert eine Unterhaltsberechnung?

Also die Unterhaltsforderungen die vor dem 18. Lebensjahr des Kindes festgeschrieben wurden, verlieren am 1. des Monats in dem die Volljährigkeit erreicht wird ihre Gültigkeit.

Ich würde raten: Zahlungen einstellen bis die Neuberechnung durch ist! (Ihr könnt ja dann freiwillig die Summe nachzahlen...)

Was an Unterhalt zuviel gezahlt wird gibt es nicht zurück. Pech für den, der zuviel zahlt...

Ab 18 stehen dem Unterhaltsberechtigten so um die 600 Euro zu. Davon werden zum einen das Kindergeld, zum anderen das Ausbildungsentgelt (abzüglich einer kleinen Pauschale) abgezogen.

Die Mutter wird nicht zahlen müssen, denn sie erbringt ihren Teil der Unterhaltsschuld in Nauralien (Essen/Wohnen).

Kannst ja mal überschlagen, wieviel Dein Freund (warum schreibt der hier eigentlich nicht selbst?? Ist ja sein Geld und sein Sohn??) dann noch zahlen muss.
Wenn er die Zahlungen nicht komplett einstellen will, kann er ja auf den entsprechenden Betrag kürzen.

Gruß
Corinna

 
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