Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 06.04.2011, 9:46 Uhr

Wie kommt eigentlich die KiTa dazu...

Das Kind ohne Unterschrift der Erziehungsberechtigten bzw. Vorlage der Negativbescheinung anzunehmen?

Sowas kann ich einfach nicht nachvollziehen!

Ihr müsst einen Kompromiss finden. Du wirst ihm dabei wesentlich entgegenkommen müssen, denn Du hast es mit der Kindergartenummeldung in Zusammenarbeit mit dem Kindergarten verbockt. Auch wenn Du nicht gewusst hast, dass auch die Unterschrift des Vaters notwendig war - Unwissenheit schützt hier nicht. Er hat als Erziehungsberechtigter (ob nun mit Aufenthaltsbestimmungsrecht oder ohne) dem neuen Kindergarten nicht zugestimmt. Damit ist die Anmeldung nichtig. Da rettet Dich auch nicht der Wisch vom Jugendamt.

Gruß
Corinna

 
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