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Geschrieben von Franke am 23.04.2014, 19:57 Uhr

Was wird zuerst gepfändet bei UHSchulden?

Offensichtlich hat er mehr elektronisches Spielzeug rumstehen als er haben sollte, wenn der Gerichtsvollzieher zu Besuch ist (ein einfacher Fernseher; weiß nicht, ob inzwischen auch ein Computer).

Das Problem dabei ist der rasante Wertverlust. Auch wenn etwas noch einwandfrei funktioniert - nach zwei Jahren kommt das noch viel bessere Nachfolgemodell zum gleichen Preis.

Kosten? Wenn Beistandschaft des Jugendamtes pfändet, kein Thema (bzw. mit gleichzeitigem Antrag auf Prozesskostenhilfe erledigt).

Bei ALG2-Bezug wird UVG angerechnet. Also Quasizwang, es zu beantragen, wenn man nicht noch mehr knapsen will.

Wenn kein ALG2-Bezug: Gut, wenn es vor dem 6. Geburtstag nicht benötigt wird - danach sind die Zahlungen etwas höher (geht ja höchstens sechs Jahre lang bis zum 12. Geburtstag).

Besser ist natürlich, wenn monatlich Lohn gepfändet werden kann als einmalig Bankkonto oder bei ihm daheim.

 
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