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Geschrieben von Butterfly2008 am 22.04.2014, 10:31 Uhr

Unterhalt - Ex wird wieder Vater

Hallo,

eine Frage an euch..

Ich bin geschieden, 2 Kinder (5+11 Jahre). Mein Ex ist neu verheiratet seit 2013 und seine neue Frau bekommt im September ein Kind von ihm.

Nun habe ich einen Unterhaltstitel aus dem Jahr 2011 vorliegen, seitdem zahlt er vollen Unterhalt. Dieses Jahr rutschen meine Kinder in Altersklasse 6+12 Jahre, somit auch laut Titel bekomme ich mehr Unterhalt.

Ich würde den höheren Unterhalt auch jeweils zum Geburtstag der Kinder von ihm einfordern. Habe ich wegen der Geburt des neuen Kindes eine Unterhaltskürzung zu befürchten?

Mein Ex ist verbeamtet und verdient derzeit mehr als im Jahr 2011, wieviel genau weiss ich nicht.

Danke für eure Antworten
und viele Grüße!

 
11 Antworten:

Re: Unterhalt - Ex wird wieder Vater

Antwort von desireekk am 22.04.2014, 10:37 Uhr

Ich denke, dass sich nicht viel ändern wird, weil:

- er wird sicher in die St-Kl. 3 wechseln, somit mehr netto haben -> wäre dann mehr Unterhalt
- da aber mind 1 Unterhaltsberechtigter mehr dazukommt, kann es sein, dass er wieder 1 Stufe runterrutscht, also dadurch der Unterhalt etwas weniger wird.
- ob das gestiegene Gehalt seit 2011 soviel ausmacht, dass es ihn allein dadurch in die nächste Stufe beamt:
... das können wir hier nicht sagen.

Du kannst ggf. jetzt noch schnell eine neue Unterhaltsberechnung durchführen lassen inkl. Titel. Dann muss er den solange zahlen bis er ihn abgeändert bekommt ab ca. September...

Gruß

Désirée

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Re: Unterhalt - Ex wird wieder Vater

Antwort von Butterfly2008 am 22.04.2014, 10:41 Uhr

"..da aber mind 1 Unterhaltsberechtigter mehr dazukommt, kann es sein, dass er wieder 1 Stufe runterrutscht, also dadurch der Unterhalt etwas weniger wird.
":
heisst, dass ich weniger als jetzt erhalten könnte?

Die Frau geht voll arbeiten, hat sehr guten Verdienst, wird gutes Elterngeld erhalten.

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Re: Unterhalt - Ex wird wieder Vater

Antwort von desireekk am 22.04.2014, 10:45 Uhr

Natürlich "rutscht" man in der DT rauf oder runter je nachdem wieviel Unterhaltsberechtigte es gibt.

Ob und wieweit die Ehefra zu berücksichtigen ist wenn sie Elterngeld erhält kann ich von hier nicht sagen, kommt vermutlich auch auf die Höhe des EG an.

Und irgendwie ist es doch auch klar, dass bei 3 Kindern für jedes einzelne Kind weniger Geld zur Verfügung ist.
Ob die nun innerh. eines Haushalts oder in zweien wohnen ist dabei doch egal.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Unterhalt - Ex wird wieder Vater

Antwort von shinead am 22.04.2014, 11:14 Uhr

Der Unterhalt sollte nach dem fiktiven Netto der Steuerklasse 4 berechnet werden, da sonst die Ehefrau über ihre Freibeträge für die Kinder aufkommen würde. Ein Wechsel der Steuerklasse bringt also nix.

Die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Wenn also ein Kind hinzu kommt, kann der Vater eine Herabstufung um eine Gehaltsstufe in der Düsseldorfer Tabelle über eine Änderung des Titels durchsetzen.
In diesem Zuge wird dann auch sein neues Gehalt berechnet. Würde er tatsächlich seit 2011 so viel mehr verdienen, dass er eigentlich mehr Unterhalt hätte zahlen müssen, so hättest Du das Recht, die Differenz für die letzten Jahre nachzufordern. Der KV ist in der Pflicht Gehaltserhöhungen entsprechend mit in den Kindesunterhalt einrechnen zu lassen.

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Re: Unterhalt - Ex wird wieder Vater

Antwort von desireekk am 22.04.2014, 11:56 Uhr

"Würde er tatsächlich seit 2011 so viel mehr verdienen, dass er eigentlich mehr Unterhalt hätte zahlen müssen, so hättest Du das Recht, die Differenz für die letzten Jahre nachzufordern. Der KV ist in der Pflicht Gehaltserhöhungen entsprechend mit in den Kindesunterhalt einrechnen zu lassen."

Ernsthaft?
Wo steht das denn in der Rechtsprechung oder im Gesetz?

Oder ist das ein passus der im Titel vermerkt werden soll/muss/ist?

Ich kann mir das schlecht vorstellen.
Grundsätzlich kann ich doch einen Betrag X unter den Eltern als Unterhaltszahlung festlegen.
Und wenn einer diesen Vertrag ändern möchte, muss er sich eben bewegen und ggf. die sonstigen möglichen Regelungen (Titelerstellung über Gericht oder Jugendamt bzw. Notar) bemühen.

Zudem kann ja Unterhalt nicht rückwirkend gefordert werden.

Erklär mir das also bitte genauer :-)

Danke und Grüße

Désiée

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Re: Unterhalt - Ex wird wieder Vater

Antwort von Sternenschnuppe am 22.04.2014, 12:38 Uhr

Im ehemaligen Titel meines Mannes war festgelegt ( oder war es im Urteil ? ) dass er sich verpflichtet Gehaltserhöhungen von 10 oder mehr Prozent eigenständig anzuzeigen.
Wäre bei einer Überprüfung also rausgekommen dass er mehr verdient hätte er Ärger bekommen.

Aber das mit der fiktiven LSK 4 ist mir ganz neu.
Hier wurde immer mit der 3 gerechnet , egal dass ich bei der 5 viel weniger habe.

Ist das festgelegt?

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*arg* mit Ehegattenunterhalt verwechselt.

Antwort von shinead am 22.04.2014, 14:46 Uhr

Mea Culpa.

Die Berechnung mit der fiktiven 4 gibt es nur beim Ehegattenunterhalt. Beim Kindesunterhalt zählt die tatsächliche Steuerklasse!

Sorry...

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Re: *arg* mit Ehegattenunterhalt verwechselt.

Antwort von Sternenschnuppe am 22.04.2014, 17:54 Uhr

Ok, schade eigentlich.
Beim KU sollten sie das auch anwenden.
Als Zweitfamilie hat man es arg schwer.
Zum Glück bei uns nicht mehr, aber das hat mich damals schon geärgert.

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Re: Unterhalt - Ex wird wieder Vater

Antwort von Susanne.75 am 22.04.2014, 17:57 Uhr

10%??

Gibt es Berufe, in denen man solche Gehaltserhöhungen bekommt? Bei uns macht selbst eine Beförderung nicht ansatzweise so viel aus.

Wenn ich richtig informiert bin, spielt das Gehalt der neuen Frau keinerlei Rolle für die Unterhaltsansprüche deiner Kinder. Seine Pflichten berechnen sich nur an seinem Gehalt, sonst würde entweder sie am Ende auch für deine Kinder aufkommen oder er für sein Drittes praktisch gar nicht mehr.
Wenn er mehr Kindern ggü unterhaltspflichtig ist, dann wird garantiert weniger pro Kind gezahlt werden müssen. Stell dir vor, er hätte nur 1 oder 5 Kinder. Da kann ja nicht der gleiche Pro-Kopf-Unterhalt gezahlt werden.

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Ja, 10%

Antwort von Sternenschnuppe am 22.04.2014, 20:02 Uhr

Weil er dann in eine andere Stufe gerutscht wäre.
Er hat immer voll gezahlt, wir haben auch noch 2 Kinder zusammen, da wäre es da erst relevant geworden.

Seine Kinder zogen aber vorher zu uns.

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Re: Unterhalt - Ex wird wieder Vater

Antwort von shinead am 23.04.2014, 8:29 Uhr

>>Gibt es Berufe, in denen man solche Gehaltserhöhungen bekommt?

Ja, ich bekomme tatsächlich Gehaltserhöhungen von mehr als 10%. Ohne Beförderung oder so.

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