Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 19.02.2012, 18:02 Uhr

Was stimmt denn nun?

Die Steuerklasse muss zum 01.01. des Jahres geändert werden, der auf das Datum der Trennung folgt.
Das bedeutet für Dich die Lohnsteuerklasse 2 (sofern Du dann eine eigene Wohnung hast) und für Deinen Mann die Lohnsteuerklasse 1. Dann muss der Unterhalt neu berechnet werden.

Bei Schichtarbeit kann sich der Anwalt an den letzten Jahresbruttosummen orientieren. Dann hat man eine gute Basis.
Ehegattenunterhalt könnte Dir aufgrund der hohen Differenz eurer Gehälter tatsächlich länger zustehen. Schlussendlich entscheidet das aber der Richter.

Das mit der Autonutzung würde ich nicht machen. Wenn du in einer Großstadt wohnst, kommt vielleicht Car-Sharing für Dich in Frage. Dann bist Du aber nicht auf das Wohlwollen Deines Mannes abhängig. Den Wocheneinkauf wuppt man da ab 4.60 Euro (2 Stunden).

 
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