Geschrieben von Pamo am 30.07.2013, 10:07 Uhr |
was muss man dulden?
Ich geh davon aus, dass man keine Anrufe dulden muss. Sie kann ausdrücklich darauf bestehen, dass sie nur noch schriftlich mit dem KV kommunizieren will - bspw. per E-Mail. Klingel kann sie abstellen.
Vor allem darf sie den KV drohen lassen. Kost' sie doch nix, wenn er behauptet er wird auf Umgangsverweigerung klagen, weil das Kind auf dem Klo war und das Umgangshandy nicht beantwortet hat. Soll er mal machen.
- was muss man "dulden"? - Holzkohle 30.07.13, 0:10
- Re: was muss man "dulden"? - shinead 30.07.13, 9:24
- Re: was muss man "dulden"? - Pamo 30.07.13, 10:07
- Re: was muss man "dulden"? - shortie 30.07.13, 12:21
- Re: was muss man "dulden"? - LillyK 30.07.13, 20:34
- Re: was muss man "dulden"? - Holzkohle 30.07.13, 21:20
- Re: was muss man "dulden"? - crazysunshine 30.07.13, 21:44
- Re: was muss man "dulden"? - Holzkohle 31.07.13, 0:42
- hmmm ja dann.. - crazysunshine 31.07.13, 13:30
- Re: was muss man "dulden"? - Holzkohle 31.07.13, 0:42
Sorgerecht nach neuen Gesetz für ledige Väter ...!
Sohn traurig wegen Umzug...
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Was soll ich noch alles bezahlen???
Kinderbetreuung - brauche input...
Volljährigenunterhalt nicht mehr (etwas länger)
Wuerdet ihr was sagen? (erlebniscamp-nachlese)
Liebe Grüße aus London!
Kinderfrei!!!!