Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 30.07.2013, 10:07 Uhr

was muss man dulden?

Ich geh davon aus, dass man keine Anrufe dulden muss. Sie kann ausdrücklich darauf bestehen, dass sie nur noch schriftlich mit dem KV kommunizieren will - bspw. per E-Mail. Klingel kann sie abstellen.

Vor allem darf sie den KV drohen lassen. Kost' sie doch nix, wenn er behauptet er wird auf Umgangsverweigerung klagen, weil das Kind auf dem Klo war und das Umgangshandy nicht beantwortet hat. Soll er mal machen.

 
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