Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 22.08.2013, 16:54 Uhr

Was genau sagt Frau Bader?

Daß man einfach wegziehen darf aufgrund von alleinigem SR und ABR? Kann ich mir kaum vorstellen. Sofern der umgangsberechtigte Elternteil rechtzeitig VOR Umzug juristisch fachkundig dagegen vorgeht, läuft in dieser Hinsicht ohne gewichtige Gründe gar nichts.
Ist der Umzug bereits vollzogen, wird das meistens nicht rückgängig gemacht, da hast Du recht. Das aber liegt dann lediglich am verfolgten Kontinuitätsprinzip und ändert nichts am grundsätzlich rechtswidrigen Umzug. Dann gibt es aber immer noch unangenehme Konsequenzen, was die Finanzierung des Umgangsrechtes angeht. Je nach Ausprägung der Beharrlichkeit des zurückgebliebenen Elternteiles kann das sehr nach hinten losgehen.

Ralph

 
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