Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 22.08.2013, 16:48 Uhr

@Pamo: Es ist ein Unterschied...

... ob man durch Umzug Fakten schafft oder ob man das Recht auf seiner Seite hat. Den Mund hat auf jeden Fall das JA der APin zu voll genommen. Daß man auch mit alleinigem SR und ABR nicht 700km weit wegziehen kann, ohne daß das Konsequenzen für den wegziehenden haben könnte, ist seit langer Zeit kein geheimnis mehr. Wenn der Vater jetzt nichts unternimmt, hat sie Glück gehabt, wie Du schon sagst, wo klein Kläger, dort kein Richter. Macht er aber Druck in Bezug auf die jetzt anfallenden Umgangskosten, wird sie ihr blaues Wunder erleben.

Ralph

 
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