Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 12.02.2009, 23:48 Uhr

Vollmacht durch Kindesvater

also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe: Du und der KV (und wenn es jetzt nur theoretisch ist, kann auch A und B sein) haben gemeinsames Sorgerecht, aber für die Entscheidung bei Gesundheitsfragen hat er Mama oder neue Freundin eine Vollmacht erteilt, richtig?

Meines Wissens GEHT DAS GAR NICHT, und schon dreimal nicht ohne Deine Einstimmung. Ich meine, das Entscheiden über Gesundheitsfragen ist ein TEIL des gemeinsamen Sorgerechtes und kann nicht einfach auf C oder D übertragen werden. Das geht wohl, wenn A und B im Urlaub sind, C auf das Kind aufpasst und zum Beispiel bei Notfällen Entscheidungen treffen muss. ABER in diesem Fall war das kein Notfall - und Du wärst auch immer noch da gewesen. Ich denke, dass man C wohl für Euch als ERSATZ einsetzen kann, aber nicht, wenn einer von A und B verfügbar ist - eh weißt wie ich meine?

Was sucht C mit dem Kind beim Impfen????

LG SUe

 
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