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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 12.02.2009, 23:29 Uhr

Vollmacht durch Kindesvater

Hallo!

Folgende Situation: Gemeinsames Sorgerecht. Der Kindesvater kümmert sich um sein Kind und erteilt einer Person schriftlich die Vollmacht zur Entscheidung in Gesundheitsfragen sowie dazu das Kind beim Arzt vorstellen zu dürfen.
In diesem Falle handelt es sich um eine Impfung, die noch nicht generell zu den empfohlenen gehört. Besagte Person erteilte ihr Einverständnis hierzu.

ICH bin GEGEN diese unnötige Impfung. Der Kindesvater weiß darum. Es gab mehrfach Gespräche ohne eindeutige Meinungsäußerung pro oder kontra von ihm.

Unserem Kinderarzt kam es spanisch vor, dass nicht ICH (und auch nicht der Kindesvater) mit dem Nachwuchs zum Impfen kam. Deshalb rief er mich an und es wurde nicht geimpft.

Wie ist die rechtliche Lage in dieser Situation? Was geschieht bei Uneinigkeit?
Darf der Vater JEDER beliebigen Person solche Vollmachten erteilen?
Ich bin strikt dagegen, dass diese Person über gesundheitliche Fragen entscheidet!!!

Ärgerliche Grüße
SPMFL

 
6 Antworten:

Re: Vollmacht durch Kindesvater

Antwort von Suka73 am 12.02.2009, 23:48 Uhr

also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe: Du und der KV (und wenn es jetzt nur theoretisch ist, kann auch A und B sein) haben gemeinsames Sorgerecht, aber für die Entscheidung bei Gesundheitsfragen hat er Mama oder neue Freundin eine Vollmacht erteilt, richtig?

Meines Wissens GEHT DAS GAR NICHT, und schon dreimal nicht ohne Deine Einstimmung. Ich meine, das Entscheiden über Gesundheitsfragen ist ein TEIL des gemeinsamen Sorgerechtes und kann nicht einfach auf C oder D übertragen werden. Das geht wohl, wenn A und B im Urlaub sind, C auf das Kind aufpasst und zum Beispiel bei Notfällen Entscheidungen treffen muss. ABER in diesem Fall war das kein Notfall - und Du wärst auch immer noch da gewesen. Ich denke, dass man C wohl für Euch als ERSATZ einsetzen kann, aber nicht, wenn einer von A und B verfügbar ist - eh weißt wie ich meine?

Was sucht C mit dem Kind beim Impfen????

LG SUe

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Re: Vollmacht durch Kindesvater

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 12.02.2009, 23:58 Uhr

Ich weiß was du meinst!

Der Vater hat C beauftragt oder C ist von sich aus ohne dessen Wissen gegangen (dem entgegen spricht aber die erst aktuell datierte Vollmacht!).

Seine bisherigen Aussagen lassen das offen!

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Re: Vollmacht durch Kindesvater

Antwort von Suka73 am 13.02.2009, 0:04 Uhr

naja gut, es kann ja sein, dass er ihr die Vollmacht ausgestellt hat aber eben nicht wußte, dass Person C dann mal eben zum Impfen loszieht... wasn das für ne Art?

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Re: Vollmacht durch Kindesvater

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 13.02.2009, 0:38 Uhr

Ich glaube nicht an seine Unwissenheit.

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Re: Vollmacht durch Kindesvater

Antwort von IgelMama am 13.02.2009, 7:37 Uhr

Ich habe beim Arzt das alleinige Sorgerecht nachweisen müssen und mit meiner Unterschrift vor Ort das Einverständnis dazu geben müssen, daß mein Exmann2 (Stiefvater der beiden Großen) mit den beiden Großen zum Arzt gehn darf und dort z.B. ein Allergietest o.a. gemacht wird, der Arzt wußte aber darüber bescheid, daß ich zum besagten zeitpunkt mit dem Kleinen im Krankenhaus war und Ex2 mich vertreten sollte. Das gleiche hatten wir auch mit meinen Eltern, die mich vertreten sollten und mit Sohnemann zur Hypo sollten, weil ich auch da mit dem Kleinen im Krankenhaus war. Ohne Absprache mit mir hätte der Doc das nicht gemacht und er hat sich das "absegnen" lassen mit meiner Unterschrift, sonst käme er in Teufels Küche sagt er, nur im Notfall dürfte er agieren ohne meine Unterschrift.

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Re: Vollmacht durch Kindesvater

Antwort von Zornroeschen am 13.02.2009, 13:06 Uhr

Bei nicht zu klärender Uneinigkeit entscheidet der Richter.

Ich würde als Vorsorge bei entsprechenden Ärzten, die Dir bekannt sind einen Eintrag in die Krankenakten der Kinder machen lassen - mit dem Verweis über die Situation.

LG

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