Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 06.06.2013, 13:10 Uhr

Vielen Dank, daraus ergibt sich für mich noch eine Frage

Er muss jetzt ! handeln bevor sie Fakten schaffen kann !
Das ist ganz ganz ganz wichtig !

Anwalt / Jugendamt

Heute ist Donnerstag, da haben die Ämter länger auf, da kann er einen Termin beim Jugendamt machen für sich und die Ex.
Geht sie nicht mit dann ab zum Anwalt. Und genau so würde ich ihr das auch sagen.
Dann ist es aktenkundig !

Betreuung muss er dann stemmen, aber wo ein Wille, da ein Weg.
Sie wäre unterhaltspflichtig, das kann das Jugendamt aber für ihn regeln und er kann Unterhaltsvorschuss beantragen.

 
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