Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 06.06.2013, 13:03 Uhr

Vielen Dank, daraus ergibt sich für mich noch eine Frage

Wichtig ist, dass er sein Sorgerecht hier auch wahrnimmt. Tut er das nicht und wird dann vor vollendete Tatachen gestellt, ist ein Rückzug so gut wie ausgeschlossen.

Also: Jetzt schon handeln. Jugendamt informieren, dass man einem wegzug nicht zustimmt, mit der Bitte dies der KM auch schriftlich mitzuteilen. (Alternativ: Anwalt). Wie schon beschrieben bei Schule und/oder Kindergarten melden und auch selbst die KM schriftlich und nachweislich (Erhalt des Schreibens quittieren lassen oder unter Zeugen übergeben) informieren.

 
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