Geschrieben von Pamo am 12.02.2015, 9:39 Uhr |
verjährungsfrist ist NICHT vorbei
die Verjährung beginnt nachdem Zweifel auftauchen, also irgendeine neue Kenntnis - dies ist bei Mr. Knauserpapi nicht der Fall.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"? - desireekk 11.02.15, 17:22
- Re: Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"? - sterntaler82 11.02.15, 17:50
- Re: Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"? - Pamo 11.02.15, 17:59
- Re: Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"? - Susanne.75 11.02.15, 18:13
- Re: Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"? - Sternenschnuppe 11.02.15, 19:17
- Re: Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"? - shinead 11.02.15, 21:46
- Re: Kannman einen Vaterschaftstest "untersagen"? - desireekk 12.02.15, 5:11
- verjährungsfrist ist NICHT vorbei - Keksraupe 12.02.15, 9:17
- Re: verjährungsfrist ist NICHT vorbei - Pamo 12.02.15, 9:39
- Verjährungsfrist ist DOCH vorbei :-) - desireekk 12.02.15, 16:30
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