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von angry.me  am 08.02.2015, 20:21 Uhr

Sorgerecht/Fürsorgepflicht???

Hey,
wahrscheinlich finde ich bei Dr. Google einen Haufen Infos zu der Frage. Ich möchte aber auf EUREN Erfahrungsschatz zurückgreifen und Meinungen von lebendigen Menschen, die ich vlt. sogar "kenne"....

Mein Sohn (9) lebt ja bei seinem Vater.
Heute war der KV kurz hier, sodass ich ihm das Zeugnis unseres bei mir lebenden Kindes vorlegen konnte.
Ich bat meinerseits um eine Information, wie das Zeugnis denn ausgefallen sei?... und bekam keine Antwort.
Daraufhin bat ich, dass der KV mir das Zeugnis doch bitte vorlegen solle. Die Reaktion war, das ginge ja nicht, und er könne es ja auch nicht mehr kopieren, da er es morgen ja bereits wieder in der Schule abgeben müsse.
NATÜRLICH werde ich morgen früh direkt zur Schule fahren und um eine Einsicht in das Zeugnis bitten.
Aber mir macht die Reaktion des KV ernsthafte Sorgen. Er verzog nämlich das Gesicht sehr schmerzhaft und sagte, er habe das Zeugnis des Kindes selbst noch nicht eingesehen. Als ich nachfragte, ob er es denn noch nicht habe, meinte der Vater, doch, aber er habe sich das Wochenende nicht verderben wollen!?!?!?!
Ich weiß auch aus 2. Hand, das besagtes Kind im Schülerhort vom Vater aus der Hausaufgabenbetreuung herausgenommen wurde, angeblich, weil die Horterzieherin "zu viel Einfluss auf unser Kind nehme". Mein Sohn berichtet, er würde von ihr "genervt" und Papa "wolle nicht, dass sie alles über ihn weiß". Nun holt seine 17-jährige Halbschwester ihn nach dem Mittagessen aus dem Hort ab, fährt mit ihm mit dem Bus nach Hause und betreut ihn alleine/mit Freunden bis spätabends zuHause, da mein Ex berufstätig ist und oft erst nach 18 Uhr nach Hause kommt.
Ich selbst kann leider kein Gespräch (mehr) mit dieser Erzieherin führen, da sie bereits vor Jahren wegen der Tochter meines Ex (selber KV) das JA eingeschalten hatte und ich leider damals aus Solidarität mit dem Mann sehr scharf gegen sie geschossen habe. Sie hasst mich seither aus Leidenschaft und komplementierte mich bei zwei Gesprächsversuchen über das Befinden meines Sohnes in der Betreuung leider aus ihrer Einrichtung. Das mag auch an den zahlreichen Gerüchten liegen, die mein Ex bei der Trennung in die Welt gesetzt hat, in meinen Heimatort kann ich leider keinen Fuß mehr setzen, was mir egal wäre, wenn ich die Zukunft unseres Sohnes nicht gefährdet sähe.
Wie würdet Ihr nun nach Einsicht des Zeugnisses vorgehen?
Ist es nicht so, dass ich es als erziehungsberechtigter Elternteil sogar mitunterschreiben MÜSSTE??
Habe ich mit dem Sorgerecht nicht auch eine gewisse Fürsorgepflicht, sodass ich in der Pflicht bin, alles zu tun, um einer Vernachlässigung- gerade und auch auf schulischer Ebene entgegen zu wirken?
Ich frage das alles, weil ich mir WIRKLICH Sorgen mache. Ich möchte einfach nur mein Kind unterstützen!
Danke...
LG, A.

 
1 Antwort:

Re: Sorgerecht/Fürsorgepflicht???

Antwort von Limayaya am 09.02.2015, 14:41 Uhr

hmmm..wenn du dir von dem Gespräch mit der Hortdame etwas versprichst, würde ich es auf dem Weg versuchen...
Ich würde ihr wohl erst mal ein Mail schreiben, mich der Form halber auch erst mal für meine Verhalten von damals entschuldigen (vielleicht ein bisserl BlaBla mit drum, dass du damals eben selbst nicht wirklich Einsicht hattest in die Sache und deine Angriffe gegenüber ihr -wie du erst im Nachhinein erfahren hast- auf falschen Angaben von Dritten (vermeide den Vater da direkt zu nennen...Sündenböcke suchen kommt nie gut) beruhte...
Und dann eben entsprechend deine Sorge um die Entwicklung deines Sohnes zum Ausdruck bringen, hervorheben, dass sie ja vermutlich genauso besorgt ist (als engagierte Pädagogin, die sich ja auch nicht scheut, das JA einzuschalten...) und du deshalb mit ihr gerne über ihre Beobachtung/Einschätzung der Situation sprechen würdest....

Per Mail hat zwei Vorteile: du kannst dir vorab noch mal deine Worte überlegen....und die Hortdame kann erst mal die Mail lesen, sie auf sich wirken lassen und dann -hoffentlich- zum Schluß kommen, dass das aktuelle Kind um das ihr euch beide Sorgen macht, wichtiger ist, als die Vergangenheit...

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