Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von marmite am 05.02.2015, 23:25 Uhr

Ich glaubs ja wohl nicht!

Hallo,

ich bin grad echt stinkig:
Bin seit zweieinhalb Jahren vom KV getrennt. Obwohl ich einen Unterhaltstitel von 325 Euro pro Kind habe, hat er noch nie Unterhalt gezahlt. Er ist Selbstständig und hatte zur Zeit der Trennung gut verdient, weswegen wir uns einvernehmlich auf diese Summe geeinigt hatten.
Bekomme nun seit 2 Jahren lediglich den Unterhaltsvorschuss vom JA, da er sich gekonnt runter rechnet und viel an der Steuer vorbei geht. Den Titel hat er aber immernoch nicht ändern lassen.

Nun kam er mir gestern mit einem Schreiben, welches ich unterschreiben sollte und damit bestätige, dass er die Kinder jedes zweite WE bei sich hat und diese in der Regel auch holt und bringt. (Ca. 5 km)
Er hat inzwische Hartz4 beantragt und braucht es dafür.

Nun habe ich eben gegooglt, dass er Recht auf den anteiligen Regelsatz hat, wenn die Kinder bei ihm sind.
Ich bin so sauer darüber, da er tatsächlich nur geringe Kosten für sie hat. Wenn sie bei ihm sind, sitzen sie den ganzen Tag vor der Glotze, mehr ist da nicht. Noch nie hat er etwas unternommen, dass es dieses Geld auch rechtfertigt. Zu Essen gibt es auch nur einfache Kost... Mich macht das einfach nur sauer. Er ist immer pleite, da er einfach nicht mit Geld umgehen kann und es nur verprasst. Wenn er gerade mal Kohle hat, ist er immerzu mit dem Taxi unterwegs, hat neue Klamotten usw. Seine Wohnung ist ausgestattet mit neuster Technik, bei mir steht immernoch ne alte Röhre. Aber nie ist Geld für die Kinder da...
Ich arbeite Selbstständig in Vollzeit. Darf nie krank sein, geschweige denn die Kinder, denn das bedeutet kein Verdienst. Ich seh zu mit den Kindern um die Runden zu kommen, erhalte keinerlei staatliche Unterstützung. Und ihm wird alles in den Po geschoben, nur weil ihm alle zwei Wochen mal einfällt, dass er ja noch zwei Kinder hat. Und dafür kriegt der noch Geld!
Sicher, es gibt bestimmt Väter, die wirklich mit dem Geld was anfangen können, weil sie dieses auch 1 zu 1 für die Kinder nutzen. Aber dazu gehört dies KV leider nicht.
Sorry fürs Jammern, musste mal raus.

Klärt mich bitte auf, sollte ich irgendwas falsch gegooglt haben und es ist nicht so der Fall.

Liebe Grüße

 
15 Antworten:

Wenn die Kinder bei ihm sind...

Antwort von Ralph am 06.02.2015, 0:13 Uhr

... hat er Kosten. Laß Deinen berechtigten Groll einmal beseite und sehe das objektiv. Die Kinder essen und trinken, ob einfach, Schmalkost, Pizzaservice oder Miracoli... die Kosten sind da, und er hat Anspruch auf den anteiligen Regelsatz.

Bescheinige ihm, wann die Kinder da sind, und gut. Dann kannst DU in den Spiegel schauen, und er kann Dir nicht vor den Karren pinkeln.

Ja, es ist alles ärgerlich!!! Aber das eine (sein "Unterhalts-Verhalten") hat mit dem anderen (Kinder brauchen bei ihm irgendwie auch Geld) nicht wirklich etwas zu tun.

LG
Ralph

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich glaubs ja wohl nicht!

Antwort von desireekk am 06.02.2015, 2:46 Uhr

Ganz ehrlich, auch wenn es jetzt (weil Hartz IV) zu spät ist:

Wenn er einen Titel unterschrieben hat, dann würd eich nach mehrmaligen Mahnen einfach den Gerichtsvollzieher losschicken, der schaut dann schon was geht.

Ja, genau das habe ich gemacht, ich hatte das Geld innerh. von 2 Wochen weil er nicht den vollen Unterhalt bezahlt hat. So schnell schaute der gar nicht wie der "nette Herr von Nebenan" bei ihm vorstellig wurde!

Gruss

Désirée

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wenn die Kinder bei ihm sind...

Antwort von taram am 06.02.2015, 7:28 Uhr

sei froh, dass du kein H4 erhälst - geplant ist, dass dem BET wenn er H4 bezieht diese Gelder dann abgzogen werden

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wenn die Kinder bei ihm sind...

Antwort von taram am 06.02.2015, 7:28 Uhr

sei froh, dass du kein H4 erhälst - geplant ist, dass dem BET wenn er H4 bezieht diese Gelder dann abgzogen werden

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich glaubs ja wohl nicht!

Antwort von Strudelteigteilchen am 06.02.2015, 7:38 Uhr

Aber wenn Du einen Titel hast, dann kannst Du ihm doch seine teure Technik wegpfänden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich glaubs ja wohl nicht!

Antwort von marmite am 06.02.2015, 8:39 Uhr

Ich habe bisher, dem Frieden Willen, nichts unternommen und werde auch zukünftig keinen Vollstreckungsantrag oder was auch immer unternehmen. Ich weiß, dass dieses für unser Verhältnis und das zu den Kindern nicht wirklich hilfreich wäre. Würde ich anfangen Stunk zu machen, würde er sicherlich nicht mehr kompromissbereit sein, wenn es darum geht, Wochenenden zu tauschen und überhaupt einigermaßen vernünftig mit mir umzugehen. Ist man als Mutter gewillt, den Kontakt ordentlich und aufrecht zu erhalten, den Kindern zu Liebe, ist man letztendlich nur der Angeschmierte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich glaubs ja wohl nicht!

Antwort von Pamo am 06.02.2015, 8:55 Uhr

Wenn er die Kinder wirklich so zuverlässig nimmt wie im Schreiben aufgeführt, dann spricht doch nichts dagegen das zu bestätigen.

Ansonsten kannst du ihm wirklich vom GV das Elektronikspielzeug pfänden lassen und hinterher sagen: "Ach wirklich? Ich hatte ja keine Ahnung was passieren würde wenn ich den Zettel unterschreibe, den mir mein Anwalt vorgelegt hat. Wer hätte das gedacht, dass das überhaupt möglich ist! Ach du Armer...."

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich glaubs ja wohl nicht!

Antwort von kravallie am 06.02.2015, 9:13 Uhr

bei Geld hört bei mir jedes gute Verhältnis auf, zumal die kinder ja nicht wirklich gut betreut scheinen.
was kann dann schon passieren, außer daß die kinder nicht mehr hinwollen???
und DAS wird sich der meister dann gut überlegen, denn dann kriegt er das Geld auch nicht mehr.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich glaubs ja wohl nicht!

Antwort von mf4 am 06.02.2015, 9:52 Uhr

Bescheinige ihm das und denkt dir deinen Teil...
ich nehme an er bekommt keine 5€/Kind/Tag, denn mehr ist für Essen nicht im H4-Satz vorgesehen. Für die 5km wird er sicher kein horrendes Geld bekommen.

Hier ist es auch so, dass der Vater nie Kohle hat aber selbst mit der fettesten Technik ausgestattet ist. Wegen Armut kann er nun die Kinder auch nicht mehr in den Ferien nehmen, Das Umgangs-WE wurde eben auch abgesagt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich glaubs ja wohl nicht!

Antwort von Nurit am 06.02.2015, 10:29 Uhr

Ich verstehe Deinen Groll vollkommen, denn auch mein Ex, der mehr als genug verdient, läßt sich von seiner Freundin, bei der er angestellt ist, runterechnen ..Ich würde gerne tiefer prüfen lassen (Steuererklärung), jetzt hat Madame (die übrigens sehr darauf achtet, dass sie von ihrem Ex für ihre Kinder den letzten Cent bekommt), Krebs bekommen und da überlegt man sich den Klageweg dann doch. Also; ich verstehe Dich.
Aber: füll das Teil aus. Dein Ex hat wahrscheinlich größeren Wohnraum wegen der Kinder, als er für sich alleine in Anspruch nimmt, dann kommen Energiekosten, Essen etc. dazu. Insofern lohnt sich Dein Ärger nicht wirklich.

LG,
nurit

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich glaubs ja wohl nicht!

Antwort von Patti1977 am 06.02.2015, 10:48 Uhr

Du vermischt deine Wut trotz Titel verzichtet zu haben mit seinem anrecht auf diesen h4 Satz. Fürs erste kann er nichts. Nicht zu pfänden war deine Entscheidung und nicht seine. Unterschreiben und das nächste mal cleverer sein und auch Titel nutzen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich verstehe es nicht...

Antwort von shinead am 06.02.2015, 11:08 Uhr

Du lässt ihn erstmal nicht pfänden, weil das ja irgendwie doof für ihn wäre, wenn er aber H4 bekommt gönnst du ihm die paar Kröten für den Mehraufwand der Kinderverpflegung nicht...

Die Logik verstehe ich nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

????

Antwort von Holzkohle am 06.02.2015, 13:41 Uhr

die Kinder sind jedes zweite WE beim Vater. Nicht alle zwei Wochen ne Woche. Ich bin immer davon ausgegangen, dass eben für die Wochenendbesuche KEIN Anspruch besteht. Der Hauptwohnsitz/Lebensmittelpunkt der Kinder ist bei der Mutter in diesem Fall.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Holzkohle

Antwort von mf4 am 06.02.2015, 19:08 Uhr

Da er H4 bekommt nur für sich und 4 Tage im Monat die Kinder mit da sind bekommt er für diese 4 Tage etwas. Ich nehme an, dass es sich aber lediglich um die paar € handelt, die für Essen veranschlagt sind. Er dürfte also pro WE ca. 20€ bekommen.
Er kann auch Fahrkosten beantragen... was bei 5km allerdings nicht viel sein kann.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ich würde ja...

Antwort von angry.me am 08.02.2015, 16:30 Uhr

Liebe Marmite,
ich verstehe Deinen Ärger absolut!!! Blöd ist halt nur einfach, dass immer (!IMMER!) die Kinder die Leidtragenden einer solchen Situation sind.
Im Grunde ist es doch Rotzegal, ob er die paar Euro für den Umgang einstreicht. Wenn er damit das Essen für die Kids an den Umgangswochenenden sicherstellt, kann das doch eigentlich nur Dein Gewissen beruhigen.
Ich finde es auch bescheuert von Deinem Ex, so zu handeln, aber er muss sich selbst vor sich verantworten und Du kannst Dein reines Gewissen behalten, wenn Du den Wisch einfach unterschreibst, damit Ruhe ist.


P.S.:
Ich darf meinem Ex gleich 20€ Fahrgeld überreichen, da wir zum Umgangswochenende im Wechsel fahren und dadurch, dass jeder von uns Kinder aus der Beziehung bei sich hat, jeder quasi in der Hol-Bringschuld ist. Leider bin ich gerade krank (böööööööse Grippe!) und liege flach, sodass ich ihn bitten musste, dieses Mal beide Touren zu übernehmen. Dass ich dafür direkt blechen darf, könnte ich infrage stellen, da es öfter mal vorkommt, dass einer von uns doppelt fährt (wenn er Termine hat oder ich arbeiten muss). Aber ich will keinen Streit und gebe ihm einfach die Kohle.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.