Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Dani01 am 31.01.2015, 17:41 Uhr

schulischer Sonderbedarf?? ist er das ?

Guten Tag,
einer Freundin von mir ist geschieden und im Urteil steht :

"Es besteht Einigkeit darüber, dass sich die beteiligten Eltern den schulischen und medizinischen Sonderbedarf der Kinder hälftig teilen. Der schulische Sonderbedarf der Kidner wird zum Beginn eines jeden Schuljahres abgerechnet. Die Antragsgegnerin (meine Freundin) wird die entsprechenden Belege und Rechnungen dem Antragsteller zur Einsicht zur Verfügung stellen!"

Soweit so gut, nun hat der Vater den Sohn bei der Schülerhilfe angemeldet, nachdem die Mutter gesagt hat, sie will das nicht, sie kann es nicht hälfig bezahlten. Er versucht nun zu erreichen, dass sie die Hälfte der Kosten übernimmt, sie hat nichts unterschrieben und vorher klar gemacht, sie kann es nicht bezhalen, sind imemrhin EUR 90 pro Monat, der Vater sagt, künigen kann er erst in 1 Jahr.

Meint Ihr er darf das einfach so machen ? Ich sage nein, sie hat nichts unterschrieben, sein problem, sie ist unsicher ;)

ich bin für jede Meinung dankbar ;)
Liebe Grüße
D.

 
23 Antworten:

Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ?

Antwort von mf4 am 31.01.2015, 18:59 Uhr

Auffällig ist, dass SIE belegen muss... von ihm steht da nichts.
Und es steht da auch nichts, dass SIE das vorher ankündigen/absprechen muss.
Wenn das für ihn auch gilt hat er keinen Fehler gemacht. Beide haben das Sorgerecht, 2 Unterschriften waren sicher nicht verlangt bei der Schülerhilfe.

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Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ?

Antwort von Igeline am 31.01.2015, 20:01 Uhr

Bei gemeinsamem Sorgerecht vertreten die Eltern das Kind also gemeinschaftlich, unabhängig davon, ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht - es kommt nur darauf an, dass es sich um die leiblichen Eltern des Kindes handelt.
Gemeinschaftliche Vertretung bedeutet eigentlich, dass die Eltern beispielsweise bei Vertragsschlüssen im Namen des Kindes auch beide (gemeinschaftlich) den Vertrag schließen müssen, also bei einem schriftlichen Vertrag auch beide gemeinschaftlich unterschreiben müssen.

Soweit ich weiß ist ansonsten ein Vertrag unwirksam.

LG Jule

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Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ?

Antwort von Pamo am 31.01.2015, 20:05 Uhr

Wo lebt denn das Kind? Ich vermute bei der Mutter, diese hat Anspruch darauf dass der KV die Hälfte des Sonderbedarfs trägt, wenn sie die Belege vorlegt. Wenn das Kind nicht beim Vater lebt, dann vermute ich dass er sich da alleine verpflichtet hat. Sie muss dann nämlich ihm gegenüber keinen Barunterhalt für das Kind leisten, denn sie betreut ja ersatzweise.

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Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ?

Antwort von Pamo am 31.01.2015, 20:10 Uhr

So gehts ja nicht, dass jeder Elternteil ohne Absprache mit dem anderen Verträge unterzeichnet und dann das Geld eintreibt.

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Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ?

Antwort von Dani01 am 31.01.2015, 20:20 Uhr

Hallo,
das Kind lebt bei der Mutter, er zahlt Unterhalt.

Ich habe ihr auch gesagt, er hat unterzeichnet, damit hat sie nichts zu tun, sein Problem.

Ich würde es sehr merkwürdig finden, wenn er oder sie einfach sowas machen kann, weil er oder sie der Meinung ist, es muss sein und der andere dann zahlen MUSS !

Andere Meinungen?

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Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ?

Antwort von Dani01 am 31.01.2015, 20:22 Uhr

"So gehts ja nicht, dass jeder Elternteil ohne Absprache mit dem anderen Verträge unterzeichnet und dann das Geld eintreibt."

Sie hat ja sogar vorher gesagt,d ass kann sie nicht leisten !
Er hat es trotzdem gemacht !

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Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ?

Antwort von kirshinka am 01.02.2015, 7:39 Uhr

Unabhängig davon wer zahlt - denkt die Mutter denn nicht dran dass das Kind vielleicht Nachhilfe nötig hat und will sie ihm nicht den bestmöglichen Schulabschluss ermöglichen?
Ich an ihrer Stelle würde das bei einer Beratung abklären und mir dann Gedanken machen, wie ich das Einkommen für die Schülerhilfe erhöhen kann, falls Kind Nachhilfe braucht. Was sagen denn die Lehrer?

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warum so ein dämlicher vorwurf, kirshinka??

Antwort von kravallie am 01.02.2015, 7:51 Uhr

der nachhilfebedarf kann auch günstiger befriedigt werden, da muss man nicht gleich zur teuersten "institution" gehen.
teuer ist nicht immer das beste.

soll doch der vater sein einkommen erhöhen, der hat schließlich mehr zeit, wenn das kind nicht bei ihm lebt.


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Re: warum so ein dämlicher vorwurf, kirshinka??

Antwort von Dani01 am 01.02.2015, 8:39 Uhr

kirshinka,
DAS ist nicht die Frage und der Vorwurf ist nicht gerechtfertig !

Aber ich bin mir sicher, wenn Dein KV plötzlich sagt, zahle jetzt EUR 90 pro Monat wirst Du es einrichten können, richtig ?

Es gibt tausend andere Möglichkeiten !

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interessante Sache

Antwort von Benedikte am 01.02.2015, 9:34 Uhr

Der schulische Sonderbedarf der Kidner wird zum Beginn eines jeden Schuljahres abgerechnet-sagt das Urteil.

Ich frage mich, wer den schulischen Sonderbedarf festlegt. Sprich, ob die Eltern sich grundaetzlich daruber einig sein muessen und gemeinsam eine Loesung finden muessen oder ob man bei Vorleigen objektiver Tatsachen, bspw. schlechter Noten, einfach handeln darf.

Ich vermute, vermute ganz einfach, weiss ja nur, was hier geschreiben ist, dass das Kind schlechte Noten hatte und der Vater- und das finde ich durchaus positiv- sich Gedabken und Sorgen machte, mit der Mutter sprach und die eben die Nachhilfe ablehnte.

Nur, was hat sie gesagt=? Du sprichst von 1000 anderen Moeglichkeiten, aber hat die Mutter dem Vater davon einige vorgeschlagen? Oder hat er nur gesehen, dass der Junge Schwierigkeiten hat und die Mutter nur sagte, was nicht geht, nicht aber, was dem Kind helfen koenne? So dass der sich sorgende Vater keine Loesung in Sicht sah? Denn seien wir ehrlich, wenn das Kind schulische deizite hat und Mutters Antwort nur ist, dass Nachhilfe nicht geht, dann ist Vatern doch in Zugzwang, oder?

dass es nicht nett ist, gerde nachdem sie diese Loesung abgelehnt hat, ihn doch da anzumelden, ist klar. aber was wollte die Mutter, was hat sie vorgeschlagen, und braucht das Kind zusatezliche Hilfe. Das wuerde mich hier interessieren.

Benedikte

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Re: interessante Sache

Antwort von mf4 am 01.02.2015, 9:47 Uhr

Wenn ich von der üblichen Umgangs-Regelung ausgehe hat er eher wenig Einblick in die schulischen Dinge des Kindes. Kann ja auch sein, der Vater möchte das einfach, weil er das so entscheidet und dann soll er es auch zahlen.
Vielleicht will er ja auch noch eine teure Musikschule, ein i-pad und eine Bildungsreise in die Karibik...

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Scheint kein schulischer Sonderbedarf zu sein:

Antwort von Sodapop am 01.02.2015, 10:55 Uhr

Zitat:

Die Kosten einer Nachhilfe sind von dem OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf 08.07.2005 - 3 UF 21/05) zwar nicht als Sonderbedarf, aber als regelmäßiger Mehrbedarf anerkannt worden. Hinsichtlich der Beauftragung urteilten die Richter, dass es sich um eine Entscheidung des täglichen Lebens handele, die der Elternteil allein treffen könne, bei dem das Kind lebt. Nach der Entscheidung OLG Hamm 22.05.2006 - 6 WF 302/05 sind die Kosten der Nachhilfe kein Sonderbedarf (aber Mehrbedarf) wenn sich die Notwendigkeit der Förderung aufgrund der Entwicklung der schulischen Leistungen ankündigt und nicht unerwartet eintritt.

Quelle: http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Sonderbedarf-d248318.html

Grüße
Sodapop

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Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ?

Antwort von Aprilscherz2000 am 01.02.2015, 12:43 Uhr

Mein Sohn geht auch zur Schülerhilfe.Geht 2x die Wochen 90min. kostet aber nur 120€(Eigentlich 129€ ohne Stadtwerkekarte).Sie sollte sich den Vertrag zeigen lassen.

LG Chrissie

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Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ?

Antwort von sterntaler82 am 01.02.2015, 12:51 Uhr

Kennwort ich auch so 129 Euro für zweimal die Woche 89 für einmal

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Re: interessante Sache - natürlich wurde gelernt

Antwort von Dani01 am 01.02.2015, 13:59 Uhr

natürlich hat die Mutter agiert, mit dem Sohn gelernt, andere gebeten usw.

Auch darum geht es NCIHT !!

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@kirshinka

Antwort von Holly Friday am 01.02.2015, 14:01 Uhr

Das nenne ich mal einen konstruktiven Vorschlag.
So entwickle ich gerade ganz neue Ideen!
Was verkneife ich mir nicht alles, wie viele Dinge konnte ich meinem Sohn bisher nicht ermöglichen.
Dabei muss ich einfach mein Einkommen erhöhen!
Wahnsinn.

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Re: Scheint kein schulischer Sonderbedarf zu sein:

Antwort von Dani01 am 01.02.2015, 14:01 Uhr

DAS würde ja heißen SIE hätte das machen dürfen, aber er NICHT, weil der Junge bei der Mutter lebt !

Auch nicht okay !

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Re: schulischer Sonderbedarf?? ist er das ?

Antwort von Dani01 am 01.02.2015, 14:02 Uhr

ob teuer oder nicht war auch nicht die Frage und natürlich hat sie eine Kopie des Vertrages

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Re: interessante Sache - natürlich wurde gelernt

Antwort von Strudelteigteilchen am 01.02.2015, 14:05 Uhr

Ich denke aber, daß sich diese Frage im Ernstfall - also wenn der KV für den Betrag vor Gericht zieht - nicht ausklammern läßt. Wenn, dann bekommt er das als "Notfallmaßnahme" durch, und dann wird der Richter genau diese Fragen stellen.

Im übrigen wird Nachhilfe zumindest zum Teil auch vom Teilhabepaket übernommen, wenn das Kind H4 oder Wohngeld bezieht.

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Sie hat die Alltagssorge.

Antwort von Petra28 am 01.02.2015, 14:38 Uhr

Von daher ist es schon so richtig. Allerdings ist Mehrbedarf und fällt damit nicht in die pauschale hälftige Teilung.

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Aber darum geht es ja nicht...

Antwort von Sodapop am 01.02.2015, 22:06 Uhr

Grüße
Sodapop

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Re: warum so ein dämlicher vorwurf, kirshinka??-Missverständnis

Antwort von kirshinka am 02.02.2015, 11:43 Uhr

Denn ich habe die alternative Lösung nicht bedacht - dass es nämlich auch günstigere Nachhilfemöglichkeiten gibt.

Und die Nachfrage ist einfach, dass es für die AP keine Rolle zu spielen scheint ob das Kind wirklich nachhilfebedarf hat - ergo auch keine alternative Möglichkeit exploriert wird- sondern Grade nur gesehen wird, wie der Förderbedarf abgewehrt werden kann.

Und von mir ausgehend - und meinen Alleinerziehenden weiblichen Vorfahren - ich würde alles in Bewegung setzen, um meinem Kind den Bildungsanschluss zu ermöglichen - und mich dabei kein bisschen auf den KV verlassen (auch das leidvolle eigene Erfahrung) - weil das vielfach verschwendete Energie ist.

Im konkreten Fall: Mit den KV den Förderbedarf absprechen (falls möglich) und eine günstigere Alternative suchen.

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Re: interessante Sache - natürlich wurde gelernt

Antwort von kirshinka am 02.02.2015, 12:48 Uhr

Die Eltern dringen aber oftmals nicht zum Kind durch - da sind unter umständen andere geeigneter, weil sie eine ganz andere Beziehung zum Kind haben-oder auch nicht.
Für Nachhilfe jetzt!

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