Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 10.10.2013, 10:45 Uhr

vaterschaftstest...

Warts doch mal ab. Wenn er Umgang will, dann wird er sich in Verbindung setzen und dann verweist du ihn auf einen zu vereinbarenden gemeinsamen Termin beim Jugendamt zwecks Regelung. Ich würde mir über seine Angelegenheiten echt nicht den Kopf zerbrechen.

Worum ich mich aber pronto kümmern würde, wäre den Erhalt eines Unterhaltstitels, und zwar einer den DU zuhause liegen hast und nicht das Jugendamt bei sich in der Akte.

 
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