Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keldana am 10.08.2011, 17:15 Uhr

Vater trennt sich von Freundin und zwei Kindern - wie läuft das?

Also eine eheliche Lebensgemeinschaft ist es nur dann, wenn geheiratet wurde, Du meinst vermutlich "eheähnlich" ... die ist hier in jedem Fall gegeben.

Wenn ihm das Haus alleine gehört und er es schon vor dem Beginn der Beziehung gekauft hatte, würde es für die Frau schwer werden, da auch nur einen Cent heraus zu bekommen. Es sei denn, sie hätte an Bau- / Instandhaltungsmaßnahmen einen großen Anteil geleistet und dies mit dem Ziel, den "gemeinsamen" Wert zu erhalten. Aber auch dann würde Ihr vermutlich nur ein recht geringer Anteil am Haus zugesprochen werden und das müßte Sie schlüssig beweisen.

Unterhalt für die Kinder müßte er natürlich zahlen ... und falls man gemeinsam entschieden hat, dass Sie nur gering arbeiten soll, da Sie die Kinder betreuen soll, könnte Sie mit entsprechenden Beweisen da auch noch eine Kleinigkeit heraus holen.

Alles in allem sehr schwer beweisbar und natürlich wie immer "ohne Gewähr".

Prinzipiell sollte da ein Anwalt für eine Beratung aufgesucht werden, das ist dann in jedem Fall rechtlich auch wasserfest und kostet sicher nicht die Welt.

 
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