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Geschrieben von vallie am 22.12.2010, 13:15 Uhr

urteil vom europäischen gerichtshof

habt ihr das gehört/gelesen?

ein mann schwängert eine verheiratete frau mit zwillingen, sie trennen sich noch vor der geburt, der ehemann verzeiht die affäre, erkennt die kinder an, ist der rechtliche vater, leben mit 3 echt gemeinsamen kindern die klassische familie.
der nigerianische asylbewerber klagt. erst wird abgewiesen, nun, nach 5 jahren, in denen die kinder ihren erzeuger nie gesehen haben, wird stattgegeben, daß der vater seine kinder sehen darf.
ZUM WOHLE DER KINDER.

mir sträuben sich die zehnägel.
zum wohle des vaters wär ja ok, aber zum wohle der kinder????

 
33 Antworten:

Re: urteil vom europäischen gerichtshof

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 22.12.2010, 13:26 Uhr

Was da unter dem Deckmantel des "Kindeswohles" alles geurteilt und entschieden wird........ da sträuben sich mir sooo oft die Haare.

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Re: urteil vom europäischen gerichtshof

Antwort von spiky73 am 22.12.2010, 13:37 Uhr

vallie,

das habe ich gestern gelesen und wusste gar nicht, was ich davon halten sollte.
natürlich habe ich erst mal vermutet, dass der asylbewerber - wenn er schon nicht heiraten konnte - durch nachwuchs seinen aufenthalt zementieren wollte...

... aber ich denke auch - selbst wenn bei der frau und ihrer familie vermutlich zustände herrschen wie bei hempels unterm sofa - der biologische vater in dieser familie kein thema ist. insofern glaube ich auch nicht, dass der kontakt dem kindeswohl dienen wird.
und nicht alles ist gut und sinnvoll, bloß weil "europäischer gerichtshof" draufsteht.

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Hab ich anderes gelesen...

Antwort von bobfahrer am 22.12.2010, 13:39 Uhr

Bist du sicher das es so war? Ich hab das ganz anders gelesen?

Straßburg – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte leiblicher Väter im Umgang mit ihren nichtehelichen Kindern gestärkt. Deutsche Gerichte hatten einem leiblichem Vater den Umgang mit seinen nichtehelichen Kindern völlig verwehrt. Dies verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Der Nigerianer (43) kann jetzt darauf hoffen, seine fünf Jahre alten Zwillinge kennenzulernen, die er bisher nie getroffen hat. Auch wenn der Vater die Kinder seit ihrer Geburt nie kennengelernt habe, habe er dennoch ein „ernsthaftes Interesse” an ihnen gezeigt, so die Richter. Als Entschädigung müsse Deutschland dem Mann nun insgesamt 5000 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden zahlen und weitere Kosten in Höhe von rund 4000 Euro erstatten.



Und irgendwoe anderes hab ich dazu gelesen das er immer versucht hat Kontakt zu haben, die Mutter diesen aber verweigert hat! Von der Anerkennung durch einen Ehemann hab ich nichts gelesen...

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Re: Hab ich anderes gelesen...

Antwort von spiky73 am 22.12.2010, 14:04 Uhr

bob,

die kinder wurden gezeugt, während die frau verheiratet war...

sprich: die else war verheiratet, hatte ausserehelich einen stecher, der einen volltreffer gelandet hat, dann ist sie reumütig in dern schoß der familie zurückgekehrt ("tun wir mal so, als sei nichts gewesen") - und hat die kinder in der bereits bestehenden ehe bekommen.

im endeffekt waren die kinder also ehelich und der ehemann stand als vater in der geburtsurkunde drin, obwohl er an der produktion nicht beteiligt war.
insofern war der erzeuger also aussen vor, was de facto nach deutschem recht ja nicht ungesetzlich war...

so stand es in der meldung bei yahoo nachrichten...

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Re: Hab ich anderes gelesen...

Antwort von vallie am 22.12.2010, 14:12 Uhr

hörte es gestern bei b5 und habe heute kurz die erste seite vom münchner merkur überflogen.
die eheleute hatten gemeinsam dagegen geklagt, daß der erzeuger ein umgangsrecht erhalten soll.

sei es wie es ist. fakt ist: die kinder leben seit geburt in ihrer familie. quasi adoptiert vom ehemann. ist es zu ihrem wohl, wenn sie jetzt nach der zeit umgang mit einem mann haben, den sie nicht kennen?
zumal der ja in spanien lebt. weiß gar nicht, wo die anderen leben. auf jeden fall nicht im gleichen land.
is ja auch umsonst die rumreiserei.

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Hm...

Antwort von Mucki+Ninchen am 22.12.2010, 14:12 Uhr

Und nur, weil sie dann reumütig zurückgeht, darf er (also der echte Vater der Kinder) die Kinder nicht sehen? Und sie ihren leiblichen Vater nicht? Es steht doch nirgendwo, dass er sich schlecht benommen hat oder Kindes- oder Mutterwohl gefährdet hat, oder hab ich das überlesen?

Versteh ich nicht ...

Gruß, M

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Re: Hm...

Antwort von vallie am 22.12.2010, 14:21 Uhr

nein, hat er nicht.
aber ist es zum wohl der kinder, daß sie nach 5 jahren total verwirrt werden und einen mann treffen müssen, den sie nicht kennen?
oder kurz:
ist es notwendig?
muß das sein?
ich meine, sie sind 5, die wissen doch gar nicht, was ein vater und ein leiblicher vater ist. muß man das nun ändern?

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Re: Hm...

Antwort von Mucki+Ninchen am 22.12.2010, 14:41 Uhr

Aber kann man das nicht auch vernünftig vorbereiten, die Kinder langsam mit dem Mann bekannt machen? Man muss ja nichts überstürzen und sie sollen doch nicht bei ihm leben.

Schlimm genug, dass die Mutter fremd geht und so blöd ist und sich schwängern lässt. Warum soll der Vater denn dafür die Kinder nicht kennenlernen dürfen? Und die Kinder ihren Vater?

Irgendwann kommt es ja doch raus - das kann 30 Jahre dauern, aber es kommt raus. Das kenne ich leider ...

Aus leidlicher Erfahrung weiß ich, wie sehr es an einem nagt, wenn man weiß bzw. gesteckt bekommt, dass man nicht die Tochter des Vaters, sondern ein Seitensprung ist! Ich hätte sonstwas für gegeben, das aufzuklären ...

Es gab doch keinen Rosenkrieg, in dem die Kinder gelitten hätten.

Ich bin der Meinung, jeder Vater hat ein Recht, seine Kinder kennenzulernen und jede Mutter hat die Pflicht, ihren Kindern den wirklichen Vater nicht zu verheimlichen. Ob und wie Treffen oder Umgang dann aussehen, ist sicher von Fall zu Fall unterschiedlich. Und Väter, die dem Kind eindeutig Schaden zufügen, sollten sicher nicht dasselbe Recht bekommen. Aber in dem vorliegenden Fall finde ich es nicht gut, dass der Vater abgekanzelt wird ...

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Re: Hm...

Antwort von vallie am 22.12.2010, 14:49 Uhr

sie können es ja wissen/erfahren. im aktuellen fall wird es sicher fragen geben, ich denke mal die kinder haben mindestens eine bräunliche hautfarbe. warum kann man in so einem fall nicht verfahren, wie im falle einer adoption???
man überläßt es den menschen, bei dem die kinder leben, die mit ihnen leben und die sie kennen, wann sie sie aufklären und gleichzeitig den kindern die möglichkeit, den leiblichen vater kennenzulernen?

ich sehe das rein als profilierungsgedöns eines anwaltes. der vater ist asylbewerber und lebt in einem anderen land. meinst du, es geht da rein um die unermessliche vaterliebe???
ich finde es schädlich für die kinder, sie jetzt so durcheinanderzubringen.
ja.

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Naja...

Antwort von Mucki+Ninchen am 22.12.2010, 15:16 Uhr

Vielleicht fehlt mir einfach der Wille, etwas pauschal vorauszusetzen, was ich nicht aus den Nachrichten lesen kann.

Ob die Kinder dadurch verunsichert werden hängt von vielem ab, nicht allein vom Alter der Kinder. Dieses "viele" kann hier niemand einschätzen ...

Und wer weiß schon, ob der Ehemann der Mutter auch "rein unermessliche Vaterliebe" an den Tag legt ...

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Re: urteil vom europäischen gerichtshof

Antwort von berita am 22.12.2010, 16:09 Uhr

Ich verstehe nicht, was daran so schlimm ist? Es geht ja nur um Besuche, nicht um das Sorgerecht. Ausserdem lese ich nichts davon, dass der Vater irgendwie gefährlich oder ähnliches wäre. *schulterzuck* Wenn ich ein Kind irgendwo da draussen hätte, würde ich es auch kennenlernen wollen.

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Re: urteil vom europäischen gerichtshof

Antwort von vallie am 22.12.2010, 16:14 Uhr

heiland, es geht doch nicht darum, daß der vater massenmörder anton ist o.ä.
es geht um den umgang, der ja dann zum wohle des kindes auch regelmäßig stattfinden soll.
warum ist das zum wohle von 5jährigen notwendig???

ihr seht das nur aus der sicht des vaters.

*doppelschulterzuck*

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Re: urteil vom europäischen gerichtshof

Antwort von Pamo am 22.12.2010, 16:16 Uhr

Finde ich gut. Die Kinder sollen ihren biologischen Vater kennen lernen duerfen. Nur weil die Kindsmutter mit einem anderen Mann verheiratet war, muessen die Kinder keine Lebensluege aushalten muessen.

Mal abgesehen von den Rechten des biologischen Vaters, unmoeglich dass ihm der Umgang verweigert wurde, nur weil der Ehemann der Kindsmutter die Kinder (wider besseren Wissens) als leiblich anerkannt hat.

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Re: urteil vom europäischen gerichtshof

Antwort von montpelle am 22.12.2010, 16:21 Uhr

"warum ist das zum wohle von 5jährigen notwendig?"

Weil evtl. diese beiden Kinder nicht mit 18 Jahren ihren leiblichen Vater suchen und eine fehlende Vater-Sohn-Beziehung aufarbeiten müssen.

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Re: urteil vom europäischen gerichtshof

Antwort von sophieno am 22.12.2010, 16:37 Uhr

Ich finde schon, dass Kinder ein Recht haben, ihren leiblichen Vater kennenzulernen (es sei denn, er ist ein Verbrecher, drogen- oder alkoholabhängig oder ein Kindesmissbraucher).
Dass in diesem speziellen Fall der Vater seine Kinder seit fünf Jahren nicht gesehen hat, ist nicht die Schuld des Vaters, sondern die Schuld der Mutter, die ihm den Umgang verweigert hat.
Da der Vater inzwischen nicht mehr in Deutschland als Asylbewerber lebt, gehe ich davon aus, dass sein Kampf um ein Umgangsrecht nichts (mehr?) mit einem Asylverfahren zu tun hat. Die Richter haben auch festgestellt, dass der Vater sich immer (!) um ein Umgangsrecht bemüht hat.
Anders wäre es, wenn einem Vater nach vielen Jahren einfällt, dass er jetzt aber doch mal seine Kinder kennenlernen will. Das geht meiner Meinung nach auch nicht.
Die Kinder im vorliegenden Fall dürften im übrigen mit fünf Jahren wissen, dass ihr Ehemann-Vater nicht ihr leiblicher Vater ist - aufgrund ihres Äußeren. Wenn man sie nun vorsichtig und mit Bedacht an den Umgang mit ihrem leiblichen Vater heranführt, kann ich nicht sehen, wo da etwas Schlimmes dran sein soll. Im Gegenteil, das ist doch eine Bereicherung für die Kinder.
Lg sophieno

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Re: urteil vom europäischen gerichtshof

Antwort von carmelot am 22.12.2010, 17:03 Uhr

Aus der Sicht der Kinder (kann ich mir vorstellen), ist es schon interessant zu wissen, wer der leibliche Vater ist. Und in diesem Fall schon wegen der Hautfarbe...

Anders ausgedrückt: wäre ich ein "Kuckucksei-Kind" und würde auch nur annähernd "Lunte riechen", dass ich einen anderen Vater als den vorgesetzten habe, wollte ich sofort wissen, wer mein leiblicher Vater ist... und ich glaube, dass kann für fast alle Menschen gesagt werden: die eigene Herkunft ist die Suche nach sich selber und da die einen Großteil des Menschseins ausmacht, liegt es für mich auf der Hand, dass recherchierbare "wo komme ich her" Umstände (in diesem Fall ein abhanden gekommener Vater) auch recherchiert werden und von besonders großem Interesse sind. Allerdings wohl noch nicht mit 5. Aber wissen die Kinder um ihre Herkunft - vermutlich wegen ihrer Hautfarbe - ist es umso interessanter zu wissen, wer denn nun der echte Papa ist... ich glaube auch, dass Lebenslügen für Kinder - egal welchen Alters - ihr Urvertrauen erschüttern. Wenn die Lügen sich dann lüften...

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Re: urteil vom europäischen gerichtshof

Antwort von carmelot am 22.12.2010, 17:10 Uhr

P.S. ich bin für das Kennenlernen des leiblichen Vaters. Warum? weil - sofern es eine wäre - jede Lebenslüge irgendwann auffliegt. Die Kinder werden erfahren, dass seinen einen anderen leiblichen Vater haben. Und dann werden sie sich möglicherweise auf die Suche nach ihm machen...

... wenn dieser sich zeitlebens um den Kontakt zu seinen Kindern bemühte und die Mutter ihn verweigert, dann kreiden das die Kinder später dem Vater an (ich kenne so einen Fall!!!) und machen ihm schwere Vorwürfe, dass er sich nicht um sie gekümmert hat... und das geht dann auf die "Kinderseele" - einen Elternteil zu haben, oder zu denken das es so ist, der sich nicht für einen interessiert (hat)... das schadet aus meiner Sicht dem Kindswohl.

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@montpelle

Antwort von vallie am 22.12.2010, 17:41 Uhr

*Weil evtl. diese beiden Kinder nicht mit 18 Jahren ihren leiblichen Vater suchen und eine fehlende Vater-Sohn-Beziehung aufarbeiten müssen.*


evtl. suchen sie ihn aber gar nicht und müssen nichts aufarbeiten, weil sie wissend und wohl mit eltern aufgewachsen sind???
wie kommst du auf 18?
wer sagt denn, die mutter hätte vereitelt, wenn sie ihn sehen hätten wollen? mit ein wenig mehr als 5 jahren...?

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Re: urteil vom europäischen gerichtshof

Antwort von shinead am 22.12.2010, 17:52 Uhr

Können wir jetzt davon ausgehen, dass der dt. Steuerzahler die Besuche finanziert? Nur mal so in den Raum gestellt. *räusper*

Wenn die Kinder geklagt hätten würde ich das verstehen. Aber per se war es immer so, dass man als nicht eingetragener Vater keine Rechte (und keine Pflichten) hat.
Kann man nun von tatsächlichen Adoptiveltern verlangen den Erzeugern (der Vater hat ja ggf. mangels Sorgerecht nicht der Adoption zugestimmt) ein Besuchsrecht einzuräumen.

Der europäische Gerichtshof wird mir immer supsekter...
M.E. könnten die Kinder das wesentlich besser aufnehmen wenn sie älter wären...

Gruß
Corinna

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danke shinead

Antwort von vallie am 22.12.2010, 17:54 Uhr

ich raufe mir hier schon die haare.

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Re: urteil vom europäischen gerichtshof

Antwort von susafi am 22.12.2010, 18:11 Uhr

puuhhh... so ein Scheiß... aber was passiert in dieser Welt eigentlich noch zum Wohle der Kinder? Eigentlich doch nichts... hauptsache Mama´s und Papa´s setzen ihre Rechte durch... mehr ist das doch alles nicht...

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muss der Vater dann eigentlich von den 9000,-€ Unterhalt an die kids nachzahlen?

Antwort von Keksraupe am 22.12.2010, 19:52 Uhr

also ich meine Unterhalt für 2 Kinder à 5 jahre dürfte schon einiges ausmachen...

2x5 jahre = 10 jahre = 120 Monate x200,-€ pro Monat (bzw seit diesem jahr sogar mehr) macht süße 24.000,-€ Unterhaltsschulden... Naaaaaa, zahlt er die auch? Oder will er nur schön regelmäßig auf Kosten anderer nach deutschland reisen?

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Re: urteil vom europäischen gerichtshof

Antwort von Mrs. Chocolate am 22.12.2010, 20:01 Uhr

Ich bin dafür, dass der Begriff "Kindeswohl" endlich offiiziell ersetzt wird, durch den Begriff VÄTERWOHL *ironieoff*

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Re: muss der Vater dann eigentlich von den 9000,-€ Unterhalt an die kids nachzahlen?

Antwort von Pamo am 22.12.2010, 20:13 Uhr

Wenn er die Vaterschaft formell hat, dann schuldet er auch den Unterhalt - ist doch klar.

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Chocolate

Antwort von bobfahrer am 22.12.2010, 20:19 Uhr

Die Aussage ist ja wohl voll daneben!

Wo ist der "ignore" Button?

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Re: Chocolate

Antwort von Mrs. Chocolate am 22.12.2010, 20:22 Uhr

Viel Spaß beim Suchen Bobfahrer - Und teile mir bitte mit, wenn du ihn gefunden hast

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Re: muss der Vater dann eigentlich von den 9000,-€ Unterhalt an die kids nachzahlen?

Antwort von shinead am 22.12.2010, 21:25 Uhr

Das ist ja grad das bescheidene an dem Urteil... Der leibliche Vater hat jetzt nur Rechte und KEINERLEI Pflichten!!

Gruß
Corinna

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Re: muss der Vater dann eigentlich von den 9000,-€ Unterhalt an die kids nachzahlen?

Antwort von Pamo am 22.12.2010, 21:28 Uhr

Wie, wo, was? Wo steht das? Hab ich nicht gesehen! Zeig doch mal, das waere ja der Hammer.

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Re: muss der Vater dann eigentlich von den 9000,-€ Unterhalt an die kids nachzahlen?

Antwort von shinead am 22.12.2010, 21:55 Uhr

Der leibliche Vater hat ja nicht die rechtliche Vaterschaft (= Unterhaltsverpflichtung) eingeklagt, sondern lediglich das Besuchsrecht!

Laut dt. Recht kann nur der rechtliche Vater (=gehörnter Ehemann) die Vaterschaft anfechten. Dann wird auf sein Verlangen ein Vaterschaftstest gemacht. Das darf er auch verlangen, innerhalb der Ehe hat er ja automatisch das geteilte Sorgerecht erhalten. Wenn dann festgestellt wird, dass es sich nicht um sein Kind handelt, kann die rechtliche Vaterschaft für ihn "rückabgewickelt" werden. Im Gegenzug könnte dann ein gewillter leiblicher Vater die Vaterschaft anerkennen.

Andersrum ist es in Deutschland nicht möglich. Wer die Vaterschaft nicht inne hat, kann diese Rechte und Pflichten nicht einklagen.
Wer eine Ehefrau schwängert halt also im Falle das die Dame sich alles anders überlegt schlechte Karten.
Nunja, bis jetzt. Jetzt ist es irgendwie ein 6er im Lotto... Kriegst ein Besuchsrecht... Ohne Unterhalt zahlen zu müssen...
Schon krank...

Gruß
Corinna

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Re: muss der Vater dann eigentlich von den 9000,-€ Unterhalt an die kids nachzahlen?

Antwort von Pamo am 22.12.2010, 21:58 Uhr

Dann kann der Gehoernte jetzt aktiv werden, die Vaterschaft anfechten, die Kindsmutter kann eine Vaterschaftsklage beim biologischen Vater einleiten und daraus resultierend gibt es dann Unterhalt. Richtig?

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Re: muss der Vater dann eigentlich von den 9000,-€ Unterhalt an die kids nachzahlen?

Antwort von shinead am 22.12.2010, 22:07 Uhr

Könnte er, aber das ist ja nicht das Ziel der Eheleute. Im übrigen würde dann auch nicht rückwirkend bezahlt.
Nur wenn der Ehemann nichts von seiner Nicht-Vaterschaft gewusst hätte, hätte er jetzt Chancen seine "Kosten" wieder einzuklagen.

Ich wäre mir auch nicht sicher, ob da irgendetwas bei rum kommen würde... *räusper*

Gruß
Corinna

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krass. Kindeswohl in Deutschland: ICH KOTZE!

Antwort von angry.me am 22.12.2010, 23:07 Uhr

Oh weia.
Das neue Väterrecht wird ja wirklich mit jedem Monat interessanter. Nein, ich finde ebenfalls nicht, dass es dem Kindeswohl entsprechen kann, dass plötzlich nach so langer Zeit ein "Biovater" auf der Matte steht und die Kinder damit verwirrt, dass er ihr "Papa" ist und nicht der Mensch, der sie wahrscheinlich (hoffentlich) liebevoll großgezogen hat. Sagt uns nicht der uns ureigene Menschenverstand, dass es wesentlich "natürlicher" und somit auch schonender für die Kinder ist, wenn SIE eines Tages ihre Wurzeln kennen lernen wollen und auf die Suche gehen?
Warum müssen das plötzlich Erwachsene erzwingen?
Der besagte Mann in dem Fall kennt seine Kinder nicht. Klar. das ist schlimm. Aber im Ernst: Wer kann aller Wahrscheinlichkeit besser mit so einem Schicksal umgehen? ein erwachsener, der sich im vollen Bewusstsein seiner geistigen Kräfte eine Frau schwängert, von der er möglicherweise nicht weiss, ob sie bei ihm bleiben wird --- oder ein 5-jähriges Kind, dem plötzlich der Boden unter den Füßen weggerissen werden kann? (ich finde, die Kinder müssen eines Tages erfahren, wer ihr Erzeuger ist, keine Frage. Aber das geht auch auf die ganz sanfte Tour und muss nicht von Erwachsenen erzwungen werden!)
Ausserdem: Woher weiss dieser Mann um die psychische Stabilität seiner Kinder, um deren Wohl er Ach-so-besorgt ist?
MIR KOMMT DAS KOTZEN

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Ehm...

Antwort von shinead am 22.12.2010, 23:47 Uhr

Das war kein deutsches, sondern ein europäisches Urteil. Der Erzeuger hat sich an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, weil die DEUTSCHEN Gerichte ihm kein Besuchsrecht zugestanden haben...

Gruß
Corinna

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