Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 27.04.2010, 9:44 Uhr

Grüße von Angry und Urteil, nochmal...

Hallo ins Rund,

[das erste Posting muß/mußte ich von der Redaktion löschen lassen, da ich aus Versehen Angrys Real-Namen gleich zweimal genannt habe. Ein No-Go, was mir außerordentlich peinlich ist.]

ich soll alle von Angry grüßen. Sie hat gestern bei ihrem Termin beim Rechtsanwalt auch das Urteil bekommen, das gerade eingetroffen war.

Der Vater bekommt vorerst das ABR, das ASG hat die Richterin abgeschmettert. Mir/uns ist das Urteil im vollem Wortlaut bekannt und weder Port noch ich können den großen Klops entdecken, der dieses Urteil rechtfertigt. Es handelt sich zwar "nur" um eine einstweilige Anordnung, nicht um ein eigentliches und abschließendes Urteil, dennoch hat diese natürlich präjudizierende Auswirkungen.

Ohne jetzt ins Detail zu gehen (das Urteil ist nicht für's schwarze Brett für alle) nur soviel, daß die Richterin u.a. Angry das recht bald großzügig eingeräumte Umgangsrecht negativ ausgelegt hat. Ein Gedankengang, den ich überhaupt nicht nachvollziehen kann.

Da das Urteil vollstreckbar ist, rechnet Angry jetzt jeden Tag/jede Stunde damit, daß der Vater vor der Tür steht, um die Kinder abzuholen.

Ihr Anwalt will heute eine Eilbeschwerde einreichen. Er hat Angry gegenüber geäußert, daß er selbst mit diesem Urteil bei Angrys Konstellation überhaupt nicht gerechnet hat. Es sieht so aus, als ob wir hier einen Fall der unheilvollen Allianz von unerfahrener Richterin und wenig dynamischen Anwalt haben.
Ich habe bis in die Nacht mit Angry zusammen die Argumente für den Anwalt formuliert, damit dieser die Eilbeschwerde heute entsprechend befeuern kann.

Angry trug es zwar gestern Abend den Umständen entsprechend mit Fassung, hat mich aber gebeten, hier ein Posting in ihrem Namen abzusetzen. Sie selbst ist verständlicherweise etwas "durch den Wind".

Dieses Urteil hat mich sehr aufgewühlt, ich habe selbst in dieser Nacht kaum geschlafen. Ich grübele darüber, was so schiefgelaufen ist, daß dieses Urteil so zustande kommen konnte - das Urteil gibt leider nichts Substantielles her.

Fassungslose Grüße
Ralph/Snoopy

 
76 Antworten:

Re: Grüße von Angry und Urteil, nochmal...

Antwort von Nina18 am 27.04.2010, 9:49 Uhr

das tut mir leid für angry , ich wünsch ihr sehr viel kraft jetzt ! darf ich fragen was ABR bedeutet ?

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ABR

Antwort von kikipt am 27.04.2010, 9:52 Uhr

aufenthalts bestimmungs recht
also er entscheidet wo das kind sich aufhaelt (normalerweise ist das die person wo das kind lebt, die hat dann das abr)

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Re: Grüße von Angry und Urteil, nochmal...

Antwort von kikipt am 27.04.2010, 9:53 Uhr

ich kann es nicht verstehen, nachempfinden dieses urteil
angry... bin immer wiedertagsueber da.. und auch im msn wenn du wen brauchst

Cristina

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Re: Grüße von Angry und Urteil, nochmal...

Antwort von Nina18 am 27.04.2010, 9:55 Uhr

danke für die antwort. es tut mir wirklich sehr sehr leid !!!!!!!! hoffe der vater hat ein gewissen ... und denkt an seinen kinder und nicht an sich selbst !!!!!!! ich hoffe es !!!!!!!!!! FÜR DIE KINDER !!!!!!!!!! besch.... gesetze in deutschlan !!!

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Re: Grüße von Angry und Urteil, nochmal...

Antwort von susafi am 27.04.2010, 9:58 Uhr

Oh Nein, das darf doch nicht war sein... das ist ja ein absoluter Alptraum...

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Re: Grüße von Angry und Urteil, nochmal...

Antwort von Mrs. Chocolate am 27.04.2010, 9:58 Uhr

Danke für deine Info.

Was ist das denn bitte für eine Argumentation "das Umgangsrecht war zu großräumig" eingeräumt??

Da fehlt doch in eurer Berichterstattung irgendwas ganz entscheidendes...Oder da müssen wirklich noch andere Dinge vorgefallen sein...

Ist jetzt nich böse gemeint, aber ich kann das so überhaupt nicht nachvollziehen. Das klingt alles sehr dubios.

Viele Grüße

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Moment...

Antwort von Ralph am 27.04.2010, 10:04 Uhr

... es soll hier nicht der Eindruck entstehen, daß Kinder grundsätzlich zur Mutter kommen müssen. Väter sind da oftmals gleich qualifiziert. "Gesetze in Deutschland" lassen wir deshalb mal lieber weg, das sollte man nicht verallgemeinern.

Haben nur Mütter ein gewissen, Väter nicht?

Man sollte bedenken: Aus SEINER Sicht ist das alles folgerichtig, was er macht, wenn man unterstellt, daß auch er seine Kinder liebt! Warum also sollten die Kinder grundsätzlich nicht bei ihm bleiben dürfen? In diesem einzelnen Fall sieht es zwar sicherlich etwas anders aus, aber mit Gewissen hat das nichts zu tun. Das bitte sorgfältig trennen.

LG
Snoopy

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hört sich für mich als Laie in dieser Sache (da ich sie nicht gelesen habe bisher)

Antwort von FrauKrause am 27.04.2010, 10:08 Uhr

so an, als ob die Richterin meint, angry würde durch das dem Vater (zu?) großzügig eingeräumte Umgangsrecht Desinteresse an den Kindern bekundet haben. So kann der Schuss auch nach hinten losgehen. Aber wie gesagt, ich habe in der Sache NIE hier gelesen.

Das tut mir furchtbar leid und eine Katastrophe für sie. Ich hoffe, Eure Beschwerde hat Erfolg.

Drücke Euch ganz doll die Daumen...

LG I.

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Re: Grüße von Angry und Urteil, nochmal...

Antwort von Dinchen16012009 am 27.04.2010, 10:15 Uhr

Kann das grad nicht verstehen
Was ist denn das für eine Richterin??

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liebe angry

Antwort von ratlos... am 27.04.2010, 10:26 Uhr

Ich wünsche dir ganz viel Kraft für die nächste Zeit und den Kampf den diese Entscheidung bedeutet. Die Begründung der Richterin ist unglaublich - aber so ähnlich ging es meiner Mutter auch, nur dass wir bereits Teenager waren und selbst mitentscheiden konnte.
Es tut mir wirklich sehr leid und ich bin ziemlich schockiert und fassungslos. Ich drücke dir alle Daumen, dass sich ganz schnell eine Lösung finden lässt.

Was kann man denn jetzt tun? Sollte man den Anwalt wechseln?!

LIebe Grüße, ratlos

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Wurden die Kinder denn befragt?

Antwort von Möhrchen am 27.04.2010, 10:43 Uhr

...habe ich gerde nicht auf dem Schirm?! Das großzügige Umgansrecht als Argument heranzuziehen schreit ja schon fast...hätte sie keines eingeräumt, wäre das sicher der Grund gewesen...

Ich bin geschockt und hoffe, daß der Eilantrag Erfolg hat, bevor der Vater auf der Matte steht.

lg heike

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mir tut das auch leid zu lesen aber seh es wie mrs.chocolate

Antwort von krümel und murmel am 27.04.2010, 10:52 Uhr

ich kann das urteil der richterin mit dem was ich hier gelesen habe nicht nachvollziehen. gut, das könnt ihr alle nicht, aber ich geb mrs. chocolate dahin recht das da doch irgendwas fehlen MUSS so ergibt das doch keinen sinn

und ich möchte hinzufügen das ich das auch nciht böse meine aber vielleicht wissen eingeweihte ja mehr als die anderen user hier im ae?

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Re: Wurden die Kinder denn befragt?

Antwort von Danie1710 am 27.04.2010, 10:59 Uhr

Ich schreibe ja nicht oft hier, habe aber angrys "Geschichte" mitverfolgt.
Mir fehlen sprichwörtlich die Worte....
Ich kann dieses Urteil nicht verstehen und hoffe, ihr Mann besinnt sich eines Besseren und läßt die Kinder bei der Mutter.
Ach Mensch, angry und die Kinder tun mir so leid.
Drücke Euch ganz feste die Daumen, daß die Eilbeschwerde etwas bewirken kann.

Ich nehme angry virtuell in den Arm und wünsche ihr für die kommende Zeit ganz viel Kraft, da ich aus eigener Erfahrung weiß, wie nervenaufreibend und kräftezehrend dieses ist - habe fast 6 Jahre lang für das alleinige Sorgerecht sowie Familiennamensänderung für meine Tochter gekämpft und endlich alles in trockenen Tüchern.

Wurden die Kinder eigentlich auch befragt?

Alles Liebe,
Danie mit Chiara (6 3/4) und Alessandro (1)

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Re: mir tut das auch leid zu lesen aber seh es wie mrs.chocolate

Antwort von Anjaunddavid am 27.04.2010, 11:13 Uhr

und ich schliesse mich den Beiden an.
Ich möchte nicht durchmachen, was angry gerade erlebt und mir tut sie auch verdammt leid.

Aber-kein Mensch spricht "einfach so" dem KV das ABR zu...........es tut mir leid, dass ich Zweifel habe!

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Re: Grüße von Angry und Urteil, nochmal...

Antwort von Terkey235 am 27.04.2010, 11:23 Uhr

Das ist doch echt seltsam. Hat sich der Typ vor Gericht einfach besser verkauft und die Richterin hat sich blenden lassen? Irgendwas muss doch in der Verhandlung vorgefallen sein, das die Dame zu diesem Urteil verleitet hat. Irgendeine missverstandene Aussage? Andernfalls ist es wirklich nicht nachvollziehbar. Ein ganz böser Schlag ins Gesicht, arme angry. Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen und jetzt heißt es kämpfen! Es dickes Lob ein Ralph für seine ebenso dicke Unterstützung. Und einen lieben Gruß und Kopfstreichler an angry.

LG terkey

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Re: Wurden die Kinder denn befragt?

Antwort von Tachpost am 27.04.2010, 11:25 Uhr

Unglaublich !
Theoretisch kann jetzt also der Vater jeden Moment vor der Türe stehen.und die Kinder einsammeln.?
Ich wollte nicht in ihrer Haut stecken,das muss der Alptraum sein !

Ich hatte mal das unsägliche Vergnügen mit einer SB vom Jugendamt.
Frisch im Amt,und durchaus engagiert.
Ich fiel nach deren Bericht aus allen Wolken,weil plötzlich ich als Depp dastand.

Ich glaube die sind etwas überengagiert in ihrem Job,und denen fehlt was entscheidendes.....Menschenkenntnis und die Erfahrung.
Sowas kommt dann bei raus.

Was gibts an dem Umgangsrecht zu mäkeln ??

Hoffentlich hat der Eilantrag Erfolg.
Ich drücke alle Daumen !

Birgit

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Re: Grüße von Angry und Urteil, nochmal...

Antwort von Savanna2 am 27.04.2010, 11:50 Uhr

Liebe angry,
ich bin fassungslos,

hättet ihr beide das ABR und es würde entschieden wer es bekommt kann es ja sein dass er sich besser verkauft, aber was muss man tun um es jemandem zu entziehen der sich kümemrt??

Das kann doch nicht sein.
Und was bedeutet das Großzügige Umgangsrecht wurde gegen sie verwendet, wie oft hatte der Vater die Kidner denn?
Heißt das in Augen der Richterin sie schob ihre Kinder ab??

Liebe angry,
lass dich mal ganz doll drücken, ich habe so mit dir gezittert, aber damit nicht gerechnet.
Bitte gib nicht auf.

Ich frage mich wie es für die Kidner ist so ganz ohne Vorbereitung werden sie evtl. geholt und ihr Lebensmittelpunkt verscoben ohne plausible Erklärung,das kann doch nichts ein.
ISt das das Kindswohl in Augen der Richterin??

Liebe angry, es tut mir so leid

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Nochmal @all

Antwort von Ralph am 27.04.2010, 11:54 Uhr

Ich kann, darf und möchte nicht in groß medias res gehen. Glaubt mir (und Port) bitte, daß im Urteil nichts Gravierendes steht, was Angry belastet, zumindest nichts bewiesenes. Es gibt einen Haufen von unbelegten Behauptungen seitens des Vaters.
Ich drücke es mal vorsichtig so aus: Die Richterin hat dem Vater offensichtlich so ziemlich alles geglaubt, ohne daß dieser auch nur irgendwelche Beweise hatte, während Angry mit ihren durchaus schlagkräftigen Argumenten nicht durchgedrungen ist. Viele Behauptungen und Vorwürfe wäre Angry in der Lage, nachweislich zu entkräften, nur war das direkt beim Gerichtstermin so schnell natürlich nicht möglich. Leider war ihr Anwalt sich der Sache so sicher, daß er kaum eingegriffen hat (Versäumnis des Anwalts, dieser gehört dafür durch die republik gepeitscht!).

Die Richterin hält sich an das Kontinuitätsprinzip. Danach hätte Angry die Kinder nicht mitnehmen und aus ihrem gewohnten Umfeld reißen dürfen, hätte sie da lassen müssen. Daß die ganztägliche Betreuung zu diesem Zeitpunkt dann nicht gewährleistet gewesen wäre, daß Angry die Kinder buchstäblich hätte im Stich lassen müssen... das alles wurde nach meiner Einschätzung gar nicht erörtert und spiegelt sich folglich im Urteil auch nicht wieder.

Die Kinder wurden befragt, aber ohne brauchbares Ergebnis (oh wunder!).

Weitere Erklärungen führen jetzt zu weit, weil jede Antwort eine weitere Frage aufwirft, die zwar gleich beantwortet werden könnte... aber das würde bedeuten, immer mehr Details dargelegen zu müssen. Dazu habe ich von Angry die Legitimation nicht, und das ist auch nicht erforderlich.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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@Savanna

Antwort von Ralph am 27.04.2010, 11:59 Uhr

Du verwechselst ABR mit ASG! Das ABR kann in solchen Fällen, bei denen sich die Eltern nicht einig sind, wo und/oder bei wem die Kinderaufwachsen sollen, nicht beiden belassen werden, sondern MUß einem Elternteil zugesprochen werden, damit rechtsklarheit hergestellt wird.

Das ASG ist davon völlig losgelöst und hat damit eigentlich gar nichts zu tun.

Objektiv richtig ist, daß auch Angry die Kinder (ohne Vorbereitung) aus dem bisherigen Umfeld herausgenommen hat, und die Richterin macht diesen Schritt rückgängig. Insofern ist Deine Argumentation nicht überzeugend.
Die Frage ist ja gerade, warum Angry die Kinder NICHT hätte mitnehmen dürfen.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy, der sich jetzt ausklinken muß...

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Re: Grüße von Angry und Urteil, nochmal...

Antwort von Patti1977 am 27.04.2010, 12:30 Uhr

Hallo,

ich kann das auch nicht wirklich fassen. Ich drücke ihr für die Eilbeschwerde die Daumen. Gibt man dem anderen Elternteil zu wenig Umgang, dann riskiert man den Kampf ums Sorgerecht. Gibt man zu viel Umgang ist es auch wieder falsch. Ich hoffe, sie kommt in der Eilbeschwerde an einen anderen Richter.

lg

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Re: Grüße von Angry und Urteil, nochmal...

Antwort von Keks10 am 27.04.2010, 12:56 Uhr

bin einfach nur fassungslos...............

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Ja als sie aber zusammen wohnten

Antwort von Savanna2 am 27.04.2010, 13:13 Uhr

hatten beide ja das ABR und dann hats angry bekommen oder hatte sie es noch gar nicht?
Sorry mir fehlt ein Teil.
DAs SR und ABR getrennt ist weiß ich.

Trotzdem verstehe ich nicht was das mit großzügigem UGR soll???

Na ja gut, wenn bis dato beide das ABR hatten und sie ist einfach gegangen war das natürlich ohne Einverständniss des Vaters nicht ok, hätte der KV das getan wäre von Entführung die >Rede gewesen.

Aber trotzdem einfach so ohne Hand und Fuß die Kinder erneut rauszureißen ist sicher auch Falsch.

Liebe angry,
ich drücke dir weiter die Daumen

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Re: Nochmal @all

Antwort von mama.frosch am 27.04.2010, 13:16 Uhr

wie sieht es damit aus, dass ein herausreißen aus dem gewohnten umfeld für die kinder tolerabler sein mag als die trennung von der hauptbezugsperson?
kann man da nicht was psychologisches einreichen?

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Re: Ja als sie aber zusammen wohnten

Antwort von +emfut+ am 27.04.2010, 13:30 Uhr

Nö, wann hätte sie es denn bekommen sollen? Das war ja die erste Verhandlung.

Bis zum Urteil hatten beide das SR UND beide das ABR. Jetzt wurde das ABR dem KV zugesprochen, zum SR wurde (noch?) nichts entscheiden.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Ja als sie aber zusammen wohnten

Antwort von Savanna2 am 27.04.2010, 13:45 Uhr

Der Teil fehlte mir...
hatten denn vor der Trennung die Kinder nicht zum Vater genausoviel Konakt wie zu Mutter?
Denn dann hätte sich das mit Hauptbezugsperson leider erledigt

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Re: Ja als sie aber zusammen wohnten

Antwort von +emfut+ am 27.04.2010, 13:51 Uhr

Das ist immer schwer zu beurteilen und nachzuweisen - zumindest dann, wenn beide berufstätig oder sonstwie außerhäusig beschäftigt und die Kinder deswegen tagsüber fremdbetreut werden.

Wie soll man nachweisen, wer die Kinder abends ins Bett verfrachtet hat, während der andere mit dem Bier vor dem Fernseher saß?

Mein Ex-Mann hat wegen genau dem Konflikt eine Bestätigung vom KiA angeschleppt, daß meistens er mit den Kindern dort war und nicht ich.

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Re: Ja als sie aber zusammen wohnten

Antwort von Savanna2 am 27.04.2010, 13:54 Uhr

Und dann wiegt in Augen der Richterin vielleicht schwerer sie aus dem Umfeld gerissen zu haben.

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@Ralph

Antwort von Pedilein am 27.04.2010, 13:57 Uhr

das gleiche wie angry habe ich vor 9 jahren auch gemacht, die kinder aus dem umfeld raus und mit genommen. da ist gar nichts passiert, also irgendwie verstehe ich es auch nicht. habe aber gleich nach dem weg gang das ABR beantragt und bekommen, hätte angry auch besser gemacht....

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Re: Ja als sie aber zusammen wohnten

Antwort von +emfut+ am 27.04.2010, 14:04 Uhr

So wird es sein.

Dann folgt die Abwägung, wie "schlimm" die Situation war für Angry selber und ob es "schlimm" genug war, um den Hals-über-Kopf-Auszug zu rechtfertigen. Und HIER kommt dann auch der großzügig gewährte Umgang ins Spiel: Sie hatte sofort wieder mit dem Mann Kontakt, es gab Umgang und Treffen - wie "schlimm" kann es dann gewesen sein?

Das Urteil ist NICHT abwegig. Ob es der Situation gerecht wird, vermag ich nicht zu sagen, aber abwegig oder abstrus ist es m.E. nicht.

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@Pedi

Antwort von Ralph am 27.04.2010, 14:05 Uhr

Es ging in diesem Verfahren um das ABR und ASR, insofern verstehe ich Deinen letzten Satz nicht. Ob das nun der Vater oder die Mutter beantragt... das Verfahren bleibt ja dasselbe.

Viele Grüße
Ralph/Snoppy

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Hmmmmm

Antwort von +emfut+ am 27.04.2010, 14:09 Uhr

Das Verfahren mag dasselbe sein. Aber es macht einen besseren Eindruck, wenn man agiert und nicht reagiert.

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Macht es aber in der Beurteilung der eigenen Situation nicht einen Unterschied...

Antwort von Ralph am 27.04.2010, 14:17 Uhr

... ob ich mich in einer Beziehung befinde, aus der ich real nur schwer und somit nur unter größter Anstrengung herauskomme, oder ob ich, nach dem Auszug und in relativer Freiheit, "von außen" das Ganze betrachten kann?

Eine subjetktiv vormals durchaus als bedrohlich empfundene Situation kann sich nach dem Auszug, wenn man auch rechtlich seine eigenen vier Wände ohne irgendwelche Rechte des EX hat, durchaus relativieren. Macht das den Eindruck in der Beziehung deshalb irreal, ja sogar belanglos? Darf eine Mutter in einer solchen Situation unter keinen Umständen die Kinder mitnehmen? Muß sie sich zwangsläufig immer erst einmal zwischen Freiheit und Kindern entscheiden? Oder auf den Punkt gebracht, MUß eine Mutter dann zwischen dem recht auf körperliche Unversehrtheit und ihren Kindern entscheiden?
Das ist eine barbarische Fragestellung, die allerdings auch für Väter gilt.

LG
Snoopy

P.S.: @emfut: Was macht FN?

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Re: Macht es aber in der Beurteilung der eigenen Situation nicht einen Unterschied...

Antwort von +emfut+ am 27.04.2010, 14:29 Uhr

FN ist immer noch kaputt. Ich muß zum Saturn, habe aber keine Zeit.

Wie gesagt: Ich kann nicht sagen, ob das Urteil der Situation gerecht wird. Ich verstehe Deine Argumentation, Ralph. Aber mit dem Argument kann JEDER erstmal die Kinder schnappen und ausziehen - und nachher sagen: "Oops, war wohl doch nicht so schlimm!" Die Richterin hat die (definitiv nicht einfache) Aufgabe zu prüfen, ob der Grund sich tatsächlich nachträglich als "nicht so schlimm" herausgestellt hat, oder ob er schon damals nur vorgeschoben wurde.

Meine Anwältin hat mir genau deswegen geraten, in der Ehewohnung zu bleiben. Vielleicht erinnerst Du Dich an die Situation: Ich habe fast ein Jahr getrennt hier mit meinem Ex gewohnt, es war die psychische Hölle. Meine Anwältin hat mir dringend abgeraten, die Wohnung zu verlassen, solange ich keinen objektiven Nachweis für die Unerträglichkeit der Situation habe.

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P.S.

Antwort von +emfut+ am 27.04.2010, 14:31 Uhr

Ich weiß, mit wem Du gestern telefoniert hast *höhöhöhö*.

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Re: Hmmmmm

Antwort von Pedilein am 27.04.2010, 14:40 Uhr

eben, denn ich denke wenn sie es gleich nach ihrem umzug beantragt hätte, dann wäre ich das alles erspart geblieben, dann hätte sie das ABR schon in der tasche gehabt, das meinte ich damit ralph

lg petra

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war denn im....

Antwort von Pedilein am 27.04.2010, 14:44 Uhr

....haushalt nicht auch gewalt gewesen? irgendwo hatte ich es gelesen und bin ich jetzt falsch? denn wenn gewalt im spiel gewesen war, dann hätte es die richterin doch berücksichtigen müßen oder liege ich da falsch?

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Pedi,

Antwort von Ralph am 27.04.2010, 14:50 Uhr

Du tust ja gerade so, als ob sie bei eigenem AUTOMATISCH das ABR zugesprochen bekommen hätte.Das aber darf man bezweifeln, denn die Richterin setzt ja gerade andere Prioritäten.

Abgesehen davon unterscheidet sich dieser Fall von Deinem/Eurem ziemlich deutlich. Du warst/bist Hausfrau und damit unzweifelhaft Hauptbezugsperson gewesen, genau das bestreitet aber im vorliegendem Fall der KV. So einfach liegen die Dinge nicht.

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Re: war denn im....

Antwort von +emfut+ am 27.04.2010, 14:51 Uhr

"Nur" psychische, keine körperliche.

Das ganze Verfahren steht und fällt mit der Nachweisbarkeit. Können beide nicht, also muß die Richterin sich auf ihr Gefühl verlassen.

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Re: Pedi,

Antwort von Pedilein am 27.04.2010, 14:55 Uhr

nicht ganz ralph, hatte auch 2 arbeitsstellen, aber du hast recht, die hauptbezugsperson bei uns war ich.
was mich halt nur stutzig macht, das die häusliche gewalt da total in den hintergrund gedrängt wird, sowas sollte man doch nicht ausser acht lassen, zumal (sagt bescheid wenn ich mich jetzt wo verlesen habe) da noch das frauenhaus eine rolle spielt. denn da sollte die frau das ABR allein zugesprochen bekommen oder nicht?

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Re: war denn im....

Antwort von Pedilein am 27.04.2010, 14:56 Uhr

hm ok, aber dazu hilft doch ein psychologisches gutachten oder?

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Puuuuh

Antwort von angry.me am 27.04.2010, 14:56 Uhr

Hallo erstmal.
Hier ist ja ganz schön was los... lieb von Euch dass Ihr Euch so viele Gedanken macht und dass mir hier so viele zur Seite stehen... danke
Nein ich habe das GSR gleichzeitig mit ihm beantragt..
schwierige Sache...
Klar habe ich das SR verletzt indem ich die Kinder "einfach so" rausgerissen habe aber ich hätte sie doch nicht DORT lassen können!? a) wäre ich sie dann komplett los gewesen weil es mir b) genauso negativ ausgelegt worden wäre wie alles andere auch !
Ich muss mich erstmal sortieren, wenn ihr konkrete Fragen habt, fragt ich bin nur nicht in der geistigen Verfassung, alle postings genau durchzuforsten und dann eine gesamtantwort zu geben... bitte habt dafür Verständnis...
Pedi: nein es war "nur" die Sprache von PSYCHISCHER Gewalt, aber das zählt ja nichts...

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Pedilein

Antwort von angry.me am 27.04.2010, 14:58 Uhr

ich habe versucht, über den Anwalt ein psy. Gutachten zu beantragen. Ergebnis: das wird nicht gemacht. Punkt.

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Re: Puuuuh

Antwort von Pedilein am 27.04.2010, 15:00 Uhr

na klasse, dann kann mann also psychische gewalt auf frau ausüben soviel er will, sowas bleibt ungestraft? das ist ja fast genauso schlimm wenn mann frau schlägt und man kann es nicht nachweisen weil keine z.b. blaue flecken vorhanden sind.....

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Re: Puuuuh

Antwort von Patti1977 am 27.04.2010, 15:01 Uhr

Hallo,

erstmal ein von mir.

Auch wenn es dir negativ ausgelegt wurde, bin ich der Meinung, wenn man als Elternteil merkt, die Situation ist für die Kinder in der Beziehung nicht gut und ich weiß, wenn ich gehe, dann hilft es meinen Kindern nicht sondern sie werden noch mehr belastet durch den verbleibenden Elternteil, dann ist das Mitnehmen der Kinder in meinen Augen erstmal die richtige Entscheidung.

Drück dir die Daumen für das Eilverfahren.

lg

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Re: Pedilein

Antwort von Pedilein am 27.04.2010, 15:01 Uhr

finde keine worte mehr dazu

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Pedi, es war ja kein Urteil "in der Hauptsache"...

Antwort von Ralph am 27.04.2010, 15:03 Uhr

... sondern eine im Schnellverfahren ohne großartige Prüfung ergangene einstweilige Anordnung. Da werden keine langwierigen Gutachten angefordert, weil sofort entschieden werden muß.
Insoweit hat Emfut da völlig recht, die Richterin muß(te) sich auf ihr Gefühl verlassen.

Dennoch sind nach meinem Eindruck nicht alle Möglichkeiten von Angrys Anwalt ausgeschöpft worden.

Viele Grüße
Snoopy

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Kapier ich nicht

Antwort von Savanna2 am 27.04.2010, 15:04 Uhr

Man darf sich doch auch ohne Gewalt trennen, einfach weil evtl. keine Gefühle mehr da sind.
Oder muss man da solange aushalten??

Das kann doch keine Rechtfertigung sein so ein Urteil abzugeben.
Klar wenn ich als Mutter gehe nehme ich meine Kinder mit.

Wie lief die Betreuung angry? 50/50?
Du studierst ja noch und er.

Wer hat die meißte Zeit mit ihnen verbracht, was zählt der jüngere?Bruder?

Hast du was vom Ex gehört?
Wie lange dauert so ein Eilverfahren und v.a. wie kann sie dir das Umgangsrecht schlecht auslegen, es ist doch positiv zu sehen wie du paar und Elternebene dann trennst

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Re: Puuuuh

Antwort von angry.me am 27.04.2010, 15:17 Uhr

das psy. Gutachten wird erst gemacht, wenn er aufgrund einer vermuteten Erkrankung tätig wurde genau DA haben wir ja die Crux!
Und Savanna: Klar darf man immer gehen, aber die Kinder kann man bei gem. SR eben nur nach Absprache "einfach" mitnehmen. Ich hätte nie den Fehler machen dürfen, die Sorgeerklärung zu unterschreiben aber damals war Marius eben gerade erst geboren und er hatte mir angedroht, wenn ich sie nicht augenblicklich mit ihm unterschreiben gehe, beendet er die Beziehung umgehend.. hätte ich mich damals nur drauf eingelassen *grummel* aber das hilft ja nun auch nichts mehr. Die Hauptbezugsperson war immer ich, ich hatte nur morgens Uni, und das an nur 3 Tagen die Woche. Nach der Geburt von Kind 2 blieb ich sogar 2 Semester zuhause um es rundum zu betreuen... und ichhabe ja bereits seit Ende 2005 nicht mehr in der Pflege gearbeitet... also VOR der Geburt von L....

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PNs ...

Antwort von angry.me am 27.04.2010, 15:22 Uhr

...beantworte ich alle heute Abend wenn ich den Kopf dazu habe.
Jetzt gehe ich wieder off, um mich um die Kids kümmern zu können. Ich habe das Gefühl, die Zeit mit ihnen nutzen zu müssen so gut ich kann.. auch wenn mir in wirklichkeit die Kraft dazu fehlt. Gestern als ich das Urteil in die Hand bekam wäre ich kollabiert, wenn nicht der Mann meiner Freundin dabei gewesen wäre
ich fühle mich wie ein Marathonläufer, der kurz vor der Zielgeraden zusammenbricht und liegenbleibt. Aber das geht nicht. Die Kinder brauchen mich- und ich sie!!!

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Re: Puuuuh

Antwort von vallie am 27.04.2010, 15:26 Uhr

wenn das nicht reicht als beweis, daß DU die kinder in der hauptsache betreut hast.....dann weiß ich auch nicht.
die kinderbetreuung bei ihm ist doch gar nicht gesichert!!!
angenommen:
kinder werden geholt und zu ihm gebracht. er muß doch arbeiten. wurde er nicht danach gefragt?

was ist mit köter etc? verlauster wohnung?
bevor ich meine kinder hergebe, würde ICH mich dann doch nochmal mit dem scheich ( copyright by ahm ) zusammensetzen.

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Väterfeindliches Deutschland

Antwort von RainerM am 27.04.2010, 16:03 Uhr

Ich kenne die definitiven Umstände bei Angry nicht.

Aber in Deutschland wird regelmässig udn systematisch gegen Väter geurteilt, weil es eine drastische Mütter-Fixierung gibt.

Keine Ahnung, warum hier der Konflikt der Eltern geht, das ist für mich nur wieder ein beispiel dafür, wie es nicht laufen sollte.

Ob die Entscheidung für die Kinder schlimm ist, oder gar schädlich, kann man hier auch nicht beurteilen,... ich kenne weder vater noich Mutter und nur weil hier einige einen persönlichen kontakt zu einem der Elternteile haben, muss dieser nicht der "bessere" sein.

Besser die Eltern hätten die Sache unter sich geregelt, evtl. gemeinsam mit den Kindern.

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Re: Väterfeindliches Deutschland

Antwort von angry.me am 27.04.2010, 16:25 Uhr

Stimmt nicht, das Gesetz hat sich im März geändert.

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ER HAT EBEN ANGERUFEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Antwort von angry.me am 27.04.2010, 16:27 Uhr

Eben kam sein Anruf
Er will morgen die Kinder haben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! DAS SCHAFFE ICH NICHT!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Re: Väterfeindliches Deutschland

Antwort von RainerM am 27.04.2010, 16:29 Uhr

Gesetze sind ein Thema, ihre Interpretationen und Auslegungen in der Praxis ein anderes...
Die Reaktionen hier in Thread sind doch ein gutes Beispiel, auch wenn sie in einem "einschlägigen" Forum (bitte nicht falsch auslegen) ausgesprochen werden.

Als Mann/Vater ist man immer der Elternteil zweiten Ranges.

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Re: ER HAT EBEN ANGERUFEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Antwort von Pedilein am 27.04.2010, 16:31 Uhr

man der hats aber eilig

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Re:

Antwort von RainerM am 27.04.2010, 16:32 Uhr

Naja, fast so schnell wie die meisten Mütter das machen, oder?

Egal von welcher Seite sowas initiiert wird, es ist ein Scheissdreck!

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Eine Hofer Richterin hat mal einer Mutter das Kind, und dem Kind die Mutter genommen....

Antwort von Nathalik am 27.04.2010, 16:37 Uhr

...eine Tragödie, die kein Ende nimmt.
Ich weiss also, aus Akten, zu was Richter und Staatsanwälte und Gutachter fähig sind. Da wird mit freisslerschen Gesten über Menschenleben entschieden. Der eine Gutachter tat mit einer martialischen Geste und überschnappender Stimme folgendes kund: "So ist es jetzt: Schluss. Ende." Wörtlich.
Dieser Berufsstand ist in meiner Achtung ganz unten, ganz unten.

Deshalb traue ich auch denen im Falle angry erst einmal alles zu; alles.

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Re: mir tut das auch leid zu lesen aber seh es wie mrs.chocolate

Antwort von Nathalik am 27.04.2010, 16:42 Uhr

Doch, Anjaunddavid. Richter, Staatsanwäte, Gutachter tun alles. Wenn Du den richtigen Rechtsanwalt, genug Geld und Beziehungen hast.

Die Kosten für Gutachter haben sich nahezu verdreifacht. Wer kann sich das noch leisten?


Glaubst Du, ein unbekannter Dödl statt Boris Bobele hätte etwa übern Atlantik hinweg was ausrichten können?

Bitte schminkt Euch allesamt ab, dass es vor Gericht objektiv und rechtens zugeht.

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Re: Väterfeindliches Deutschland

Antwort von Nathalik am 27.04.2010, 16:43 Uhr

Wenn Du, RainerM, keine Ahnung vom vorl. Fall hast, warum titelst Du dann väterfeindliches dt.land?

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An seiner Stelle würde ich es nicht anders machen...

Antwort von Ralph am 27.04.2010, 16:58 Uhr

... im FGegenteil, ich würde sie sogar heute bereits holen.

Daß er eine vollstreckbare einstweilige Anordnung vollziehen will, darf man dem Vater nicht zum Vorwurf machen. Wo sind wir denn?

Ralph/Snoopy

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och neeeeeee

Antwort von Pedilein am 27.04.2010, 17:02 Uhr

najaaaaaaaaaaaa ralph, man hätte ja im einvernehmen ja eine zeit aus machen können, damit die mutter in ruhe zusammen packen kann und die kids darauf vorbereiten kann, man muß ja sowas nicht gleich übers knie brechen oder?

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also meine reaktion als mutter waere

Antwort von kikipt am 27.04.2010, 17:27 Uhr

verschwinden
mit den kids....

obwohls gegen das gesetz ist
sorry das ist sicher der falsche weg aber mir die kinder weg nehmen ginge gar nicht

oh gott...
kann man das abbiegen??

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Re: also meine reaktion als mutter waere

Antwort von sophieno am 27.04.2010, 18:32 Uhr

Das wäre dann Kindesentführung und damit würdest du dir alle Chancen verbauen. Ein denkbar schlechter Einfall.
Lg sophieno

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sag ja nicht dass sie das machen soll.... seufz

Antwort von kikipt am 27.04.2010, 18:42 Uhr

angry, haste anwalt angerufen?
was sagt er?
was kann man noch machen?
geht ueberhaupt was?
es sind doch nicht beide kinder von ihm so viel ich weiss wie kann er dann beide bekommen?

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Re: och neeeeeee

Antwort von +emfut+ am 27.04.2010, 18:47 Uhr

Einvernehmlich ist da wohl ums Eck...

Er hätte auch - statt anzurufen - vor der Tür stehen können und sagen: "In 10 Minuten ist alles gepackt!" Insofern finde ich es nicht fair, da jetzt in "pöser, pöser Mann"-Rufe auszubrechen.

Ich will mir nicht ausmalen, wie sich das anfühlt - aber ich will mir auch nicht ausmalen, wie es sich anfühlt, wenn man von der Arbeit nach Hause kommt und die Frau ist mit den Kindern weg.

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Re: also meine reaktion als mutter waere

Antwort von susafi am 27.04.2010, 19:01 Uhr

genau das wäre wahrscheinlich auch meine Reaktion bzw. Überlegung... vorallem der Kleine der so an ihr hängt... und dann der bissige Hund... ich könnte ja keine Minute mehr an was anderes denken...

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Re: och neeeeeee

Antwort von susafi am 27.04.2010, 19:03 Uhr

Also das hat er ja wohl selbst zu verantworten gehabt... und ich frage mich ernsthaft wo er sie während der Arbeit unterbringt... gerade mit Schule/Kindergarten usw. Gott welch Grauen...

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Re: Väterfeindliches Deutschland

Antwort von susafi am 27.04.2010, 19:06 Uhr

nimm es mir nicht übel... manchmal ist es sicher besser wenn die Kinder beim Vater leben, aber im Normalfall hat die Mutter das Kind unterm Herzen getragen und wenn es mir einer Wegnehmen würde, würde er mir definitiv ein Teil vom Herzen mit rausreißen... für mich ist der Bund tausend Mal intensiver, als er je zum Vater sein kann... schon alleine durch die Schwangerschaft, die Geburt, das Stillen... was alles die Mutter übernimmt...

was jetzt nicht heißen soll das der Vater sein Kind nicht liebt...

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Re: och neeeeeee

Antwort von vallie am 27.04.2010, 19:07 Uhr

na ja...selbst zu verantworten.....er war so wie er jahrelang war und geduldet wurde.
beim zweiten gebe ich dir recht, das würde mich auch mal interessieren, wie er das mit der arbeit handlet.

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@kikipt

Antwort von Port am 27.04.2010, 19:48 Uhr

Hallo,

die zwei Kleinen sind von ihm, der Große nicht.

Grüße
Sigrid

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danke port

Antwort von kikipt am 27.04.2010, 19:57 Uhr

bring schon alles durcheinander
gibts irgendwas was man machen kann von einem tag auf den anderen??

echt ich bekomm bei sowas zustaende

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Re: och neeeeeee

Antwort von angry.me am 27.04.2010, 20:53 Uhr

...nun ja ich bin ja nicht das erste Mal abgehauen aber dieses Mal scheint er echt gepeilt zu haben, dass es ernst und forever ist.
Wie auch immer- ich habe ihm durchaus am Vorabend zu verstehen gegeben dass ich keinen Tag länger bei ihm bleiben würde. Nicht umsonst habe ich mich eingeschlossen. Aber dass ich die Kinder mitnehmen würde, hätte er sich ja denken können!? klar ist es nicht auszumalen, wie es ihm wohl ging, als ich weg war- MIT den Kindern. Andererseits: Hätte er das nicht wirklich mit meinen mehrfach angebotenen Therapien oder Paargesprächen (ich habe in dieser Hinsicht wirklich ALLES angeboten, was geht!) abwendenn können? ich war doch de facto bis ganz zum Schluss dazu bereit...
Und ist es sinnvoll, Rache auf dem Rücken der Kinder auszuüben?

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Re: och neeeeeee

Antwort von Nina18 am 27.04.2010, 20:59 Uhr

süße mir tut das sehr leid für dich und ich wünsche dir alle kraft die du jetzt brauchst.

ich habe nicht alles durchgelesen und weiß nicht ob die frage schon mal gestellt wurde, aber was sagt denn nun dein anwalt dazu ??????????
es war doch der anwalt der nichts geredet hat oder???? was hat er dir gesagt als er dir das urteil gab ??

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Re: och neeeeeee

Antwort von Nina18 am 27.04.2010, 21:01 Uhr

und was sagen überhaupt deine kinder dazu ?? darf ich fragen wie alt deine kinder sind ? möchten sie zu ihrem vater ?

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Re: och neeeeeee

Antwort von angry.me am 27.04.2010, 21:03 Uhr

er hat mich traurig angeschaut und gesagt ich solle das jetzt erstmal lesen und mich NICHT aufregen, Ich konnte mich auch gar nicht mehr aufregen, ich wäre um ein Haar kollabiert (Muss einen Blutdruck von 90/50 und einen Puls von 150 gehabt haben in dem Moment) auf jedem Fall flimmerte es ganz komisch vor meinen Augen
Er hat sofort gesagt, dass wir in Revision gehen und einen Eilantrag stellen. Danke. Hätte er sich mehr eingesetzt, wäre dies wohl nicht nun auch noch nötig

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Ralph

Antwort von angry.me am 27.04.2010, 21:09 Uhr

ich habe gerade nochmal mit Sinn und Verstand dein allererstes Posting oben gelesen. Die meisten hier kennen meinen Namen und dürfen ihn freilich auch kennen, ich weiß nur nicht, wie klug es ist, ihn öfftl. zu nennen im Bezug auf meinen Ex und manche Trolle hier, denen ich nichts Gutes zutraue. Ich habe das erstposting aber auch nicht gesehen, es war sicher nicht "lange" da. Daher mach Dir keine Gedanken- das kann passieren

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