Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von anrosi am 05.02.2011, 14:46 Uhr

unterhaltsfrage

hallo,
wieviel kann der selbstbehalt gekürzt werde?folgende konstellation:
große tochter lebt beim vater,welcher unterhalt verlangt.mutter ist wieder verheiratet,hat mit dem mann eine 5-jährige tochter.beide berufstätig(er ca.1000 euro sie ca.1100euto netto.damit beide arbeiten können,fallen betreuungskosten von 73 euro an.
hat jemand infos?wieviel selbstbehaltskürzung sind für die mutter zu erwarten?

vielen dank,anrosi

 
5 Antworten:

Re: unterhaltsfrage

Antwort von krümel und murmel am 05.02.2011, 15:35 Uhr

meines wissens bleiben dem zahlenden 950 euro selbstbehalt.
wie das einkommen des ehegatten da reingerechnet wird weiss ich allerdings auch nciht genau

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Re: unterhaltsfrage

Antwort von anrosi am 05.02.2011, 15:45 Uhr

hallo krümel,

ich weiß,daß der selbstbehalt gesenkt werden kann.aber überall,wo ich nachlese,gehts dabei um väter.wird bei frauen wohl auch ähnlich sein,aber väte werden ja zum vollzeitarbeiten verdonnert,und evtl.nebenjob.ich habe keinen vollzeitjob,eben wegen der kleinen tochter.deswegen hab ich hier nachgefragt,ob jemand genaueres weiß.
trotzdem dir vielen dank,anrosi

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Re: unterhaltsfrage

Antwort von vallie am 05.02.2011, 16:34 Uhr

ich denke mal, die erhöhte erwerbsobliegenheit gilt für männer und frauen.
wenn es denn geht. bei dir geht es nicht.

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Re: unterhaltsfrage

Antwort von shinead am 05.02.2011, 18:51 Uhr

Ist eine Einzelfallprüfung. Man kann also keine genauen Aussagen treffen.

Die erhöhte Erwerbsobliegenheit gilt selbstverständlich auch für Dich. Mit einem guten Anwalt kann der Vater den fiktiven Lohn einer Vollzeitarbeit zugrunde legen lassen. (Ob das dann vor Gericht bestand hat ist eine andere Frage.)
Die Arbeitsaufteilung in der Familie in Ehren, aber da ist ein Kind das unterhaltsberechtigt ist. Den Mindestunterhalt solltest Du m.E. für Dein Kind schon aufbringen wollen.

Gruß
Corinna

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Re: unterhaltsfrage

Antwort von Krummine1379 am 05.02.2011, 20:12 Uhr

Der Unterhalt des nicht leiblichen Elternteils (als Dein Mann) wird nicht mit einberechnet, da er eben nicht unterhaltspflichtig ist. (ich lebe in ähnlicher Unterhaltskonstellaion)

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