Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von robynluismami am 08.11.2009, 12:31 Uhr

Unterhaltsfrage,wer kennt sich aus??

Hallo,..wir zahlen momentan für den Sohn meines Mannes 307 € monatlich,..jetzt kommt im Dezember unser erstes gemeinsames Kind...wird der Unterhalt dann neu berechnet??Wie wird das gerechnet?GeteiltßNach Alter?
Weiß das jemand von euch?
Meine Kinder werden ja nicht mit berechnet,weil sie von ihrem Papa Unterhalt bekommen..oder??
LG

 
33 Antworten:

Re: Unterhaltsfrage,wer kennt sich aus??

Antwort von shinead am 08.11.2009, 13:36 Uhr

Die Düsseldorfer Tabelle geht meines Wissens von drei unterhaltsberechtigten (2 Kinder, eine Frau) aus. Wenn Dein Mann den Unterhalt für ein Kind zahlt, ist er ggf. eine Gehaltsstufe höher gruppiert worden um den korrekten Unterhalt zu berechnen.
Dies wäre dann entsprechend zu korrigieren.
Am besten beim JA nachfragen.

Grundsätzlich würde ich den Unterhalt für mein Kind nicht wegen eines weiteren Kindes kürzen...

Gruß
Corinna

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Re: Unterhaltsfrage,wer kennt sich aus??

Antwort von robynluismami am 08.11.2009, 13:38 Uhr

Aber uns fehlt das Geld ja auch,..haben ja auch ein Kind mehr zu versorgen...wir zahlen ja weiter,das was ihm zu steht,aber wie gesagt unserem Sohn steht doch auch was zu oder?

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Re: Unterhaltsfrage,wer kennt sich aus??

Antwort von shinead am 08.11.2009, 13:43 Uhr

Tja, ich halte es da persönlich mit dem normalen Rechenexempel, dass sich auch ohne unterhaltspflichtiges Kind ergibt:
Wenn ich mir kein Kind leisten kann, dann tue ich alles um nicht schwanger zu werden.

Meine persönliche Meinung.

Der Sohn deines Mannes produziert ja auch kosten. Die Mutter rechnet mit dem Geld, dass sie derzeit bekommt. Die 50 Euro, die dann weniger fließen können schnell mal der Musik- oder Sportunterricht sein.
Wie würdest Du gucken, wenn der Vater deiner ersten Kinder den Unterhalt kürzt, weil er nun noch ein Kind hat. Das wären dann mal ganz schnell 100-150 Euro die da fehlen...

Gruß
Corinna

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Re: Unterhaltsfrage,wer kennt sich aus??

Antwort von Dinchen16012009 am 08.11.2009, 13:49 Uhr

Hab Dir schon bei Frau Bader geantwortet.

Der Unterhalt wird neu berechnet da Eurem Kind auch Unterhalt zusteht!!!!
Kann ja nicht sein, das sich der Mann keine neue Familie aufbauen darf oder?

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@Shineaf

Antwort von Dani01 am 08.11.2009, 13:52 Uhr

Hi,
Deine Aussage finde ich vollkommen daneben.

Also soll Mann, wenn er schonmal Kinder hatte mit der nächsten Frau keine Kinder bekommen, nur weil er schon welche hat ?

Das ist doch daneben, jeder Mann und natürlich auch die Frau,
haben das Recht auf eine neue Existens, d.h. auch auf mehr Kinder.
Und was heißt nicht leisten können, für die Kinder kommt er ja auf, das werden sich die Beiden schon überlegt haben.

Ich finde es vollkommen normal, dass dann der Unterhalt neu berechnet wird. Oder soll Kind 3 dann auf Musikunterricht verzichten, nur damit Kind 1+2 das machen können ?

Nee, da stimmt was nicht.

LG
D.

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Re: @Shinead (d, nicht f *gg*)

Antwort von shinead am 08.11.2009, 14:02 Uhr

Gerne darfst Du meine Meinung daneben finden. Ich finde es nicht mehr als richtig.

Lebe ich mit meinem Partner zusammen (ganz ohne Unterhaltsverpflichtungen) habe ich gewisse Ausgaben (Miete, Strom, Telefon, Auto, etc.) die ich zu kalkulieren habe. Durch eine gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben kann ich dann herausfinden ob ich mir ein Kind leisten kann, oder nicht. Reicht das Geld gerade so um als Paar zu überleben, ist aktuell eben kein Kind drin.

Jeder hat das Recht darauf sein Leben so zu gestalten wie er es möchte. Den Benz, das Haus und den Pool muss man sich aber eben auch leisten können.

Mehr meine ich garnicht. Die Unterhaltszahlungen sind Ausgaben, die auf Dauer genauso kalkuliert werden können...

Meine Meinung!
Gruß
Corinna

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Re: @Shinead (d, nicht f *gg*)

Antwort von nicki98 am 08.11.2009, 14:13 Uhr

ich sehe das genau so wie DU, bei dem das Kind lebt, hat ja auch noch einen menge Erziehungsarbeit zu leisten, kann eventuell nicht arbeiten gehen, weil es keine Kinderbetreuung gibt. Sie oder er muß sich ja auch überlegen ob man sich noch ein Kind leisten kann.
LG

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Ich sehe das etwas differenzierter

Antwort von +emfut+ am 08.11.2009, 14:55 Uhr

Der Mann zahlt 307,- Euro Unterhalt, dazu kommt das Kindergeld in Höhe von 164,- Euro, macht also 471,- Euro, die die Erstfrau für das Erstkind zur Verfügung hat - soviel habe ich kaum für zwei Kinder.

Da DARF der Papa in meinen Augen noch ein Kind bekommen und dafür dem Erstkind etwas vom Überfluß abzwacken.

Ich würde es so wie Du sehen, wenn der Vater für 5 bereits vorhandene Kinder mit einer Mangelfallberechnung gerade mal einen Appel und ein Ei oder sogar gar nichts zahlt.

Natürlich hat ein Kind das Recht, am Reichtum seiner Eltern teilzuhaben. Aber es hat kein Recht, den Eltern in ihre Prioritäten reinzureden.

Sprich:
Wenn man als Familie - getrennt oder ungetrennt - ein hohes Einkommen hat, dann kann man sich entscheiden, lediglich ein Kind in die Welt zu setzen un dem alles zu kaufen, was Geld kaufen kann: Privatschule, Nachhilfelehrer, Klavierunterricht, jährlicher Skiurlaub und was der löblichen und erstrebenswerten Annehmlichkeiten mehr sind.
Man kann sich aber auch entscheiden, 10 Kinder zu bekommen, diese auf öffentliche Schulen zu schicken und Urlaub auf Balkonien zu machen. Da kann das erste Kind sich nicht hinstellen und sagen: "Ich war zuerst da, ich bestehe auf der Privatschule, schließlich hättet Ihr die Blagen nach mir nicht in die Welt setzen brauchen!"

Deine Argumente zielen im übrigen zu 90% auf die finanziellen Nachteile der Erstfrau, nicht der Erstkindes. Daß Mama auf die Karriere verzichtet hat und kein Geld für einen Baysitter hat, ist weder das Problem des Ex-Mannes (zumindest nicht mehr nach neuester Gesetzeslage - und wenn es sein Problem wäre, gäbe es dazu Ehegattenunterhalt) und auch nicht das Problem des Kindes.

Gruß,
Elisabeth.

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alle kinder stehen auf der selben stufe

Antwort von Carina+Eve am 08.11.2009, 15:20 Uhr

wenn der vater nur 300 euro zahlen könnte wird es halt durch 2 geteilt,der uh, wird neu berechnet!

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Re: alle kinder stehen auf der selben stufe

Antwort von nicki98 am 08.11.2009, 15:37 Uhr

ich denke schon, das es auch das Problem des Mannes ist, wenn die Frau kein Geld für Kinderbetreuung hat. Er hat ja in der Regel auch das Sorgerecht, sowie auch die Pflicht. Ich finde das neue Unterhaltsrecht total ungerecht, es wird die Erziehungsarbeit gar nicht gewürdigt, die eine alleinerziehende Mutter leistet. Mein Ex lebt mit einer neuen zusammen, paßt auf ihre Kinder auf, damit sie arbeiten gehen kann. Paare haben in der Regel viel mehr Möglichkeiten um Kinderbetreuung zu organisieren.
LG

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Re: alle kinder stehen auf der selben stufe

Antwort von Dinchen16012009 am 08.11.2009, 16:24 Uhr

Naja,Mami kann aber auch mal irgnedwann wieder arbeiten gehen oder?
Und außerdem kann jeder Vater auch mal Arbeitslos werden und dann?
Dann gibts nur Unterhaltsvorschuss und das ist noch weniger!!!

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@nicki

Antwort von vallie am 08.11.2009, 16:26 Uhr

das finde ich zb überhaupt nicht.
wenn ein mann einen "normalen" job hat, von 8 bis 5, kannst du betreuung knicken.

wie sagt elisabeth so schön, been there, done that. wie ich meine arbeitszeiten mit den kiga - und hortschließungszeiten koordiniere ist/war allein meine sache.

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im rechtsforum

Antwort von vallie am 08.11.2009, 16:36 Uhr

hat noch jemand geantwortet, nämlich daß der vater dem ersten kind den unterhalt voll zahlen muß, solange er mit dem zweiten kind in einem haushalt lebt.

ich finde das auch gerecht.

robynluism., da hättet ihr euch vorher erkundigen müssen, zumal ich meine mich zu erinnern, daß auch die unterhaltszahlungen für deine anderen beiden kinder auch wackligen füßen stehen....

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Re: im rechtsforum

Antwort von Gucci75 am 08.11.2009, 16:48 Uhr

Dem kann ich aber widersprechen. Sachverhalt war/ist derselbe wie in dem von vallie genannten Beitrag. Bei uns wurde der Unterhalt neu berechnet. War zwar nur eine geringfügige Änderung, aber vom vollen Unterhalt fürs erste Kind, weil wir als Eltern einen gemeinsamen Haushalt mit Kind 2 bilden/führen, hat das zuständige JA nie gesprochen.

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Re: im rechtsforum

Antwort von vallie am 08.11.2009, 16:54 Uhr

ok, voll wenn man jetzt von 307€ als voll ausgeht!
jemand hatte geschrieben, das würde geteilt werden und das finde ich dann für die mutter des ersten kindes schon sehr haarig, ob sie 300€ bekommt oder 150€.....

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Re: im rechtsforum

Antwort von Carina+Eve am 08.11.2009, 17:03 Uhr

die kinder werden gleich behandelt,wenn der vater z.b. 1100 euro verdient zahlt er ca 200 euro uh an sein erstes kind, da er einen selbstbehalt von 900 euro hat, kommt ein zweites kind hinzu bekommt jedes kind 100 euro.
also gleichstellung und es kommt auch immer darauf an das der vater nicht unter den selbstbehalt rutscht.
aber ganz sicher kann dir das ein anwalt berechnen,es sei denn du weißt was der vater verdient dann kann man in der tabelle nachsehen

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Re: im rechtsforum

Antwort von vallie am 08.11.2009, 17:08 Uhr

na dann scheiden sich offensichtlich die geister.
finde es auch einen großen unterschied ob 200 oder 100€...
kann es sein, carina und eve, daß das der fall ist, wenn der vater NICHT mit dem zweiten kind in einem haushalt lebt???
er leistet ja betreuungsunterhalt...

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vallie, das ist aber schlichtweg falsch

Antwort von 32+4 am 08.11.2009, 17:55 Uhr

und würde jetzt wohl so einige Patchworkfamilien ins Grübeln bringen, weil da doch alle Kinder berücksichtigt werden.

Gerecht wäre das andere absolut nicht! Denn was kann das weitere Kind denn für die Situation?
Welche Gerechtigkeit, das 1. Kind bekommt vollen Unterhalt und das 2. darf zusehen, welches Amt sich erbarmt???

Nein, nein..so ist das GsD nicht mehr!


Es gibt genügend Frauen, die sich wirklich auf die faule Haut legen und dann natürlich etwas gegen jede Unterhaltskürzung haben. Genauso gibt es immer noch Frauen, die einem ein Kind "unterjubeln".
Da zahlt man entweder für ein Kuckuckskind und hat auch dort nicht ewig die Möglichkeit da rauszukommen, rein rechtlich.
Oder aber Frau läßt in einer langen Partnerschaft heimlich die Pille weg.

Darf in solchen Fällen der Mann kein weiteres Kind bekommen? Eine gute finanzielle Situation kann sich plötzlich ändern. Es ist nicht alles planbar.

JemanNd, der wahllos Kinder zeugt, den "könnte" ich da eher verurteilen...

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@shinead

Antwort von robynluismami am 08.11.2009, 18:02 Uhr

Es geht ja nicht ums leisten oder nicht,aber unser Kind hat auch rechtlich einen Bedarf oder nicht.Und seinem Sohn wird es dadurch nicht schlechter gehen,seine Ex Frau ist verheiratet und beide sind berufstätig,..

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Sein Sohn ist auch schon 14 wird jetzt 15 ,..also nichts mit Betreuung wegen Arbeit

Antwort von robynluismami am 08.11.2009, 18:04 Uhr

..

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dem 2. Kind fehlt es doch dann genauso!

Antwort von 32+4 am 08.11.2009, 18:05 Uhr

Ich nehme da nur mal eine alte Situation.

Nach der Trennung hatte Frau + 3 Kinder nämlich Dank Unterhaltszahlung 100€ PRO Person mehr in der Tasche als vorher zusammenwohnend mit Mann bei gleichem Gehalt/Kindergeld.

ein weitres Kind hat auch Hunger, oder nicht? Wäre ein Unding, wenn man da heute noch Ätsch sagen würde.

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Re: vallie, das ist aber schlichtweg falsch

Antwort von robynluismami am 08.11.2009, 18:07 Uhr

Werd dann einfach in spätestens 7 wo zum Anwalt gehen...LG und danke

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Re: vallie, das ist aber schlichtweg falsch

Antwort von Dinchen16012009 am 08.11.2009, 18:10 Uhr

Ja,ist das beste.
Viel Glück,müsste aber klappen

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Re: Unterhaltsfrage,wer kennt sich aus??

Antwort von Schreckschraube am 08.11.2009, 18:39 Uhr

Hmm, also mein Ex-Mann hat gerade noch einmal ein Kind "nachgelegt". Für mich ändert sich da erstmal nichts, allerdings haben wir da auch noch für 4 Jahre eine Regelung getroffen. Danach müsste er den Mindestunterhalt zahlen, der liegt für jedes Kind bei 199€ . Sollte er mehr verdienen, dann unter Umständen auch mehr. Das "neue" Kind wohnt ja mit ihm im selben Haushalt, da zahlt er ja keinen Unterhalt. Also warum sollte sich da was ändern?

LG Dany

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Re: Unterhaltsfrage,wer kennt sich aus??

Antwort von Dinchen16012009 am 08.11.2009, 18:53 Uhr

Natürlich wenn auch nicht per Überweisung.
Trotzdem steht dem Kind Unterhalt zu,auch wenn es im selben Haushalt wie der Vater wohnt.

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Re: Unterhaltsfrage,wer kennt sich aus??

Antwort von Carina+Eve am 08.11.2009, 19:45 Uhr

er könnte den unterhalt aber nun neu berechnen lassen,wenn er mit der unterhaltszahlung an eure gemeinsamen kinder am selbstbehalt liegt, dem neuen kind steht auch unterhalt zu auch wenn er mit ihm in einem haushalt lebt!

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Re: @vallie

Antwort von nicki98 am 08.11.2009, 20:24 Uhr

was macht denn die Frau, wenn sie keinen normalen Job hat?? Wie in den sozialen Berufen z.B.. Ich wohne in einer Kleinstadt, wo es nur von 8 bis 16 Uhr eine Betreuung gibt. Meine Arbeitszeiten sind oder wären von 6 bis 21 Uhr. Wenn ich mit meinem Ex noch zusammen wäre, könnte ich Nachtdienst machen oder am Abend arbeiten. Das meine ich damit, das ein Paar viel mehr Möglichkeiten hat.
LG

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Bei uns ist das so

Antwort von Sonntagskinder am 09.11.2009, 8:39 Uhr

Mein Mann hat einen Sohn aus einer Jugendbeziehung für den er Unterhalt bezahlt, als jetzt unser gemeinsames Kind zur Welt kam, wurde vom Jugendamt der Ex Freundin der Unterhalt neu berechnet, und der Unterhalt von seinem Sohn wurde glaub ich um 50,- gekürzt, weil er unserer Tochter gegenüber auch unterhalt verpflichtet ist, und wir wohnen zusammen. Hat also anscheinend nichts damit zu tun ob man im selben haushalt lebt oder nicht, oder was ich aber nicht glaube das jedes Jugendamt das anders handhabt!

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Re: dem 2. Kind fehlt es doch dann genauso!

Antwort von vallie am 09.11.2009, 8:41 Uhr

dafür hat das 2.kind den vater, der durch seine arbeitskraft und seine anwesenheit erheblich zum lebensunterhalt beiträgt.
mutter und vater teilen sich normalerweise alle festen kosten oder der vater verdient so gut, daß er alle allein unterhalten kann.

ich kenne keine familie, in der der vater dem kind oder der mutter eine summe x an unterhalt zahlt, solange er im gleichen haushalt wohnt....

ja, so is es, manchmal geht es den damen finanziell besser, wenn der vater nicht mehr da ist.
ich denke, verhungern wird auch ein 2.kind nicht, ich kann es aber nicht verstehen, wenn 2.familie jammert, weil das geld fehlt, das für kind1 gezahlt werden muß. ich kann es aber generell nicht verstehen, wenn kinder geplant werden, die man sich nicht leisten kann, da schließe ich mich shinead an.
wenn man einen second-hand-mann "nimmt", weiß man in der regel, worauf man sich einläßt....

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Re: @vallie

Antwort von vallie am 09.11.2009, 10:07 Uhr

was machst du aber dann, wenn der partner auch ein schichtler ist???

kinderbetreuung nur von 8 bis 16.00 ist generell ein problem, weil ein vz-job für kein elternteil möglich ist.

ich habe deswegen meinen job gewechselt.

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Re: Bei uns ist das so

Antwort von Dinchen16012009 am 09.11.2009, 10:42 Uhr

Sie probieren es aber gern die Jugendämter.
Wir haben auch zuerst nen Betrag genannt bekommen ohne das Sie ausgerechnet hatten wieviel eigentlich geht.
Zum Schluss waren es dann fast 100€ weniger.

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Re:

Antwort von Dreierbande am 09.11.2009, 11:41 Uhr

Es wird neu berechnet und der verfügbare Betrag wird auf beide Kinder anteilig nach Altersgruppe (!) aufgeteilt. Das ältere Kind bekommt, wenn es in höherer Altersgruppe ist, dann ein wenig mehr (wenn beide den vollen Betrag kriegen würde, würde das Kind was in höherer Altersgruppe ist auch mehr bekommen nach Düsseldorfer Tabelle).

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Re: dem 2. Kind fehlt es doch dann genauso!

Antwort von Dreierbande am 09.11.2009, 11:45 Uhr

Alle Kinder werden gleich berücksichtigt bei der Verteilung des Unterhalts, egal in wessen Haushalt sie leben und wieviele es sind. Der als Unterhalt einzusetzende Betrag wird aufgeteilt auf alle Kinder, nur die verschiedenen Altersgruppen müssen dabei berücksichtigt werden, so daß ein 14jähriger mehr bekommt als ein Neugeborenes (aber das ist in der DT auch so).

Nur es wird nicht automatisch und rückwirkend neu berechnet, sondern ab Antrag auf Neuberechnung.

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