Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Crepis am 01.08.2011, 15:57 Uhr

Unterhaltsberechtigte Personen

Es ist so, das wir uns ohne Anwalt und Ja auf den Kindesunterhalt geeinigt haben. Dachte ich jedenfalls.
In diesem Monat ist meine Tochter 6 Jahre und laut Tabelle müsste er den Unterhalt um 50€ erhöhen, aber es ist viel weniger. Auf nachfragen von mir sagt er, sein Anwalt meint er könne sich in eine Gehaltsstufe weniger einordnen weil er ja zwei unterhaltspflichtige hat.
Wenn ich das jetzt anwaltlich prüfen lasse, kommt dabei ein noch höheres Nettoeinkommen raus als ich mich mit ihm geeinigt habe.
Ja ist der denn bei Sinnen???

 
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