Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von angel1203 am 13.01.2006, 14:31 Uhr

und nun noch mal zum unterhalt

Hallo,

bisher bekomme ich ja UHV für meinen 2 jährigen Sohn, das sind 127 Euro im Monat, laut Düsseldorfer Tabelle ist ja aber ein Betrag von 204 euro angesetzt bei einem Einkommen bis 1300 netto.

Also würden mir ja im Prinzip noch 77 euro mehr zustehen, wenn der KV selber zahlen würde.

Ich weiß, das der KV eigentlich auch Zahlungsfähig wäre, nur da er als selbstständiger Unternehmer nicht alle Einkünfte angegeben hat erhält er sogar noch ergänzendes ALG II. Wenn ich nun den Unterhalt einklagen will, heißt das natürlich das er dann auch eine Buchprüfung vom Finanzamt bekommt und wegen Steuerhinterziehung und Leistungsmißbrauch dran wäre. Das ist zwar nicht ganz in meinem Sinne, aber sollte mir auch egal sein.

Wie hoch wäre eigentlich der Unterhalt den er für mich zahlen müsste? (habe ja bis 3 jahre nach der Geburt auch einen Unterhaltsanspruch)

Und wo kann ich das als erstes geltend machen? Ein Anwalt ist ja auch nicht so billig, würde ich eventuell Prozesskostenbeihilfe bekommen? Einen Unterhaltstitel habe ich allerdings auch noch nicht, oder habe ich den automatisch dadurch, das ich UHV beantragt habe?

Habe mich bisher auf dem Gebiet noch nicht so erkundigt, da ich eigentlich nicht zu den Frauen gehören wollte, die von den Männern nur fordern.

Danke schon mal für die Antworten

 
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