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Geschrieben von geiz_ist_geil am 12.01.2006, 11:49 Uhr

nochmal zum umgangsrecht

Hallo,

dieses Thema wird hier ja immer wieder mal durchgekaut. Nun bisher hat der Umgang zwischen KV und unserem Sohn einigermaßen geklappt, wir konnten auch normal miteinander umgehen.

Seit letzter Woche sprechen wir aber kein wort mehr miteinander, da wir ziemlichen Zoff hatten, weil er mich wieder mal belogen hat.

Gestern wäre eigentlich der Tag gewesen, wo er den kleinen abgeholt hätte, er hat sich aber nicht gemeldet und so blieb der Zwerg dann gestern bei mir zuhause.

Heute morgen hatte ich dann einen Brief vom KV im Briefkasten, er schreibt darin, das er nun nochmal eine außergerichtliche Einigung zwecks Umgangsrecht anstrebt, diese soll aber seines Erachtens so aussehen, das eine neutrale Person das Kind zu ihm ins auto bringt und auch wieder zu mir in die wohnung holt, da er keinen Kontakt mit mir wünscht.
In dem Brief hat er mich übrigens nur in der SIE-Form angesprochen.

Nun ist meine Frage mal ob ich mir das so gefallen lassen muss, denn ich kenne auch niemanden der diese neutrale Person spielen könnte, meine Bekannten gehen ja nun mal alle arbeiten, so hätte niemand auf einem Mittwoch zeit für so einen Kinderkram. Und erschwerend käme noch hinzu, das der KV sich nicht eindeutig an feste Uhrzeiten halten kann, so müsste man also auch noch davon ausgehen, das die dritte Person hier also noch teilweise bis zu 2 stunden rumsitzen müsste morgens, bis er sich dann bewegt um seinen sohn zu holen, und zurück bringt er ihn auch meist zwischen 5 und 6, das kann aber auch schon mal um 4 sein, je nachdem wann er anfangen muss zu arbeiten und da bekommt er immer sehr kurzfristig bescheid und könnte das noch nicht mal morgens schon sagen.

Also ich denke, wenn er wirklich nur so eine regelung wünscht, wird er wohl auf den Umgang verzichten müssen, was ich aber für das Kind auch schade finde.

Beim JA habe ich heute schon angerufen, leider ist der zuständige sachbearbeiter nicht da gewesen, also muss ich auf den Rückruf warten und wer weiß wann ich da erst einen Termin bekomme.

 
6 Antworten:

Re: nochmal zum umgangsrecht

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 12.01.2006, 12:06 Uhr

Was sagt Dein Anwalt dazu?

Evtl. würde ich dem Herrn mal Betreuten Umgang vorschlagen. Da findet keine Begegnung mit dem anderen Elternteil statt. Allerdings werden seine zeitlichen Verfehlungen dann ganz schnell zur Fußangel für ihn selber. Ansonsten würde ich ihn jetzt erstmal um konkrete Vorschläge bitten: Schriftlich, mit Zeiten, Vorschlägen zu Ablauf und einzubeziehenden Personen. Warum solltest DU Dich kümmern?????

Was die Zeiten angeht: Ich würde es mir und meinem Kind NIE antun, unbegrenzt zu warten. Als mein Ex uns mehrfach versetzt hat, lief es so: Ich warte 15 Minuten, danach sind wir weg. Und wenn er die Kinder früher bringt, steht er vor der Tür, ich bin dann nämlich meistens nicht da. Ich bin natürlich über's Handy telefonisch jederzeit zu erreichen, aber dann muß man sich mal die Mühe machen, seinen Stolz herunterzuwürgen und mich anrufen, wenn man kurzfristig die Kinder schon früher bringen oder später abholen will. Auf Kinderkacke wie "mal schauen, wann ich komme" lasse ich mich nicht mehr ein.

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Re: nochmal zum umgangsrecht

Antwort von geiz_ist_geil am 12.01.2006, 13:09 Uhr

Hallo Elisabeth,

bisher habe ich keinen Anwalt zu Rate gezogen, wir waren nicht verheiratet und bisher dachte ich das man erwachsen genug wäre um alles so zu klären und sich die Kosten sparen könnte.

Außerdem ist es so, das er aus der Nachtschicht kommt, wenn er den Kleinen mittwochs abholt und abends eben auch wieder arbeiten muss. Da er von den letzten malen berichtet hatte, das der Zwerg ihm die halbe wohnung auseinander genommen hat (Schränke auseinander gebaut, ausgeräumt usw.) bin ich eben auch der Meinung das der werte Herr sich auf die couch legt zum schlafen und unser 2 jähriger sohn sich dann allein beschäftigen muss und das kanns ja nun auch nicht sein.

Auf meine Nachfrage beim letzten Besuchstag ob der Kleine denn mittags warm gegessen hätte, kam nur eine patzige antwort der kleine hätte eigentlich den ganzen tag gegessen und er würde ihn ja nicht verhungern lassen. Ich mein man kann doch ein warmes Mittagessen verlangen, oder?

Auf die Frage ob er was warmes gegessen hätte, hätte er dann ja präzise antworten können z.B. Ja Kartoffeln und Gemüse, oder Spaghettig Bolognese oder wie auch immer. Aber ich weiß eben auch, das der KV selber eher selten was warmes zum mittag ißt und er wird wohl nicht so die lust haben sich hinzustellen und nur für das Kind zu kochen.

Der Kleine hat übrigens selsbt auf die Frage was er beim Papa gegessen hat nur mit Käse, Wurst und Pudding geantwortet.

Hmm, werde mal den Termin beim Jugendamt abwarten, hoffe dass das recht schnell geht, normal wäre auch dieses wochenende papazeit für den Kleinen.

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Re: nochmal zum umgangsrecht

Antwort von salsa am 12.01.2006, 13:16 Uhr

...uhrzeiten / kv ... das war viele jahre ein thema für mich .... der kv kam oft zu spät zum abholen ... manchmal 1 ode 2 stunden ... beim zurückbringen genauso ... oder er brachte sie erst einen tag später zurück... ohne bescheid zu sagen und ohne erreichbar zu sein ... ich habe das "spiel" 4 jahre mitgemacht ... dann habe ich beschlossen nicht mehr "mitzuspielen" ... nachdem ich es ihm mündlich, per sms und per email angekündigt hatte ... bestimme ich jetzt die "spielregeln" ... das heisst, er hat sich (genau wie ich ) an vereinbarungen zu halten.
konkret: es ist ausgemacht, dass er freitags 16 uhr die kleine abholt ... wenn er bis 16.15 uhr nicht da ist (ohne bescheid zu sagen), sind wir einfach unterwegs ... wenn er sie statt samstags 18 uhr erst um 20 uhr bringt, ziehe ich ihm die 2 stunden vom nächsten termin ab...
ich hatte ursprünglich gedacht, dass ich ohne diesen kinderkram auskäme ... ging aber nicht ... mittlerweile hat der kv gemerkt, dass ich "ernst" mache ... und hält sich mittlerweile dran ... bzw. er ruft mich sogar an, wenn er sich mal verspätet ...
das thema hiess: BEIDE halten sich an vereinbarungen, sonst hat es direkte konsequenzen.
salsa

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Re: nochmal zum umgangsrecht

Antwort von Murmeline am 12.01.2006, 13:39 Uhr

Ich glaube aber nicht, dass es ein "Recht auf warmes Essen" gibt *sorry* ein Butterbrot, Obst, Joghurt usw. ist doch ausnahmsweise auch OK *duck*

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Re: nochmal zum umgangsrecht

Antwort von salsa am 12.01.2006, 13:51 Uhr

... in bezug auf essen: solange dein kind nicht hungert .... kann frau wenig machen ... ich selber bin so eine vegetarische öko-tante ... doch lebe ich damit, dass es beim kv morgens nutella-weissbrot und auch fleisch zu essen gibt ... ich denke, dass was man ernährungsmässig möchte, kann man zuhause durchsetzten ... und *grins* ... klein-salsa nimmt mittlerweile ihre öko-hirse-pops mit zum kv und verlangt dazu eine banane ... und ... danach erst nutella und co.
salsa

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Re: nochmal zum umgangsrecht

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 12.01.2006, 14:04 Uhr

Wegen dem Essen würde ich auch keinen Aufstand machen, solange es dem Kind nicht schadet. Irgendwann nörgeln die Kinder sowieso. Mein Ex mußte irgendwann immer an der U-Bahn noch Pizza für Temi kaufen, weil der die Schnauze voll hatte von Papas Sparmenü aus Fufu ohne Soße. Da brauchte ich gar nix zu zu sagen. Und - ich gebe es zu - es ist ein schönes Gefühl, wenn die Kinder bei mir ihre Teller ratzeputz leeressen und sagen: "Das war lecker, Papa macht immer nur langweiliges Fufu, Du kannst viel besser kochen!" Dieses Gefühl werde ich mir doch nicht verderben, indem ich ihm Kochtips gebe *fiesgrins*.

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