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Geschrieben von Allly am 11.01.2006, 15:49 Uhr

Frage zum Großelternumgang

Die Mutter von meinem Ex möchte ihr Enkelkind jetzt jeden 2. Samstag sehen. Quasi im Wechsel mit dem Vater. Dann haben wir aber nie ein Wochenende für uns als Familie. Zudem halte ich den Einfluss der Frau für sehr schlecht.
Sie ist Lehrerin und verdient gut und stellt keine körperliche Gefahr für das Kind dar, aber sie hat eine ziemlich miese Aufassung von Beziehungen. Kinder haben zu schweigen, Kinder muss man nach seinem Willen beugen...
Sie hat eine zwei ganz miese Ehen hinter sich mit jeweils anschließendem Rosenkrieg, hat ihren Sohn rausgeschmissen, nachdem er sie verprügelt hatte, kurz: Komplett verkorkst.

Beim Gedanken an regelmäßigem Umgang wird mir ganz anders...

LG Ally.

 
7 Antworten:

Re: Frage zum Großelternumgang-hier ist sie jetzt:

Antwort von Allly am 11.01.2006, 15:50 Uhr

Die Frage habe ich vergessen: Ist Großelternumgang geregelt? Gibt es da Richtlinien?

Ally.

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Cool bleiben ....

Antwort von diezweinetten am 11.01.2006, 15:54 Uhr

... mein Anwalt hat schon einen Brief an meine Schwiegereltern verfaßt, weil die sich einmischen wollten.

§ 1685 Abs 2 BGB

§ 1685
Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

(2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

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Re: Frage zum Großelternumgang-hier ist sie jetzt:

Antwort von Elisabeth mit Fumi & Temi am 11.01.2006, 16:05 Uhr

Die Großmutter hat ein Umgangsrecht - unter gewissen Umständen. Aber das geht vom Umgangrecht der quasi zu ihr gehörigen Elternteils ab. Das hatte mir meine Anwältin zumindest so erklärt.

Meine Kinder sind seit Jahr und Tag jedes Jahr in den Sommerferien ein bis zwei Wochen bei meinen Eltern gewesen. Meine Anwältin erklärte mir, daß solche "Traditionen" durchaus beibehalten werden sollten, und meine Eltern da auch ein Recht drau hätten. Allerdings dürfe das nicht sozusagen Zeit aus dem "Kontingent" meines Ex-Mannes nehmen, sondern die Zeit müßte aus "meinem Kontingent" genommen werden. Die ausgefallenen Umgangstermine mit dem Vater wären also quasi auf Kosten meiner Zeit mit den Kindern auszugleichen, weil es eben MEINE Eltern sind.

Blöd zu erklären, oder? Ich hoffe, Du verstehst es trotzdem, sonst frage noch mal nach, dann versuche ich es nochmal.

Quintessenz bleibt aber, daß Deine "Schwiegermutter" höchstens ihren Sohn mal fragen kann, ob der "seine" Samstage mit ihr teilt. Und dann ist das unter denen auszumachen. Du hast genauso das Recht auf komplette Wochenenden mit Deinem Kind wie der Vater.

Lieben Gruß,
Elisabeth.

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Re: Frage zum Großelternumgang-hier ist sie jetzt:

Antwort von Suka73 am 11.01.2006, 16:38 Uhr

was spricht denn dagegen, wenn sie dabei ist wenn der SOHN also der KV sich mit dem Kind trifft? Dann sieht sie das Kind doch.

LG Sue

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Re: Frage zum Großelternumgang

Antwort von berita am 11.01.2006, 19:53 Uhr

Das Recht auf Umgang haben Grosseltern nur, wenn es zum Wohle des Kindes ist. Und zwar im aktiven, nicht im passiven Sinn, so wie ich das verstanden habe. Soll heissen, es reicht nicht, dass es dem Kind nicht schadet, sondern muss ihm auch was "bringen". Zum Beispiel, wenn sie schon einen guten Kontakt zum Kind haben und es sie gerne besucht etc. und davon profitiert..

Aber selbst dann faende ich es nicht angemessen, dass sie sich regelmaessig am Wochenende mit dem KV abwechselt.. wie die anderen schon sagen, warum kann sie sich da nicht bei ihm mit einklinken?

LG
Berit

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Re: Frage zum Großelternumgang

Antwort von ghostrider am 12.01.2006, 7:38 Uhr

Sie hat ihren Sohn doch rausgeschmissen, deshalb wird wohl ein gemeinsamer Umgang nicht möglich sein, oder hab ich das falsch verstanden?? Nun versucht sie einen Umgang "neben" ihrem Sohn.
Dem musst du aber nicht so zustimmen. Wenn es Uneinigkeiten zwischen Kindsvater und Kindsoma gibt, so ist das deren Ding und nicht deins.
Wenn das Kind nur Samstags beim Vater ist, kannst du der Oma doch den darauffolgenden Sonntag anbieten, dann ist jedem gedient und ihr habt euer Wochenende.

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Danke für eure Antworten.

Antwort von Allly am 12.01.2006, 8:00 Uhr

Ein gemeinsamer Umgang von Oma, Vater, Kind ist nicht möglich. Das möchte der Vater meiner Tochter gar nicht. Eigentlich möchte er den Kontakt zwischen Oma und Kind nicht.

Ich stelle mich einfach tot und warte ab, ob sie sich meldet. Und wenn sie sich meldet, muss sie erstens nach meiner Pfeife tanzen (was sie hasst) und zweiten muss sie sich mit ihrem Sohn auseinandersetzen, was sie noch mehr hasst. Vielleicht lässt sie es dann bleiben. *hoff*

LG Ally.

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